Betrug

Handel mit illegal entschlüsselten TV-Inhalten: 20 Festnahmen in Österreich

Ein kriminelles Unternehmen mit bis zu 80 Tätern vertrieb illegale Zugänge zu Internet Protocol Television (IPTV) im großen Stil. Bankguthaben von rund 1,6 Millionen Euro wurden beschlagnahmt und 20 Täter in Österreich festgenommen.

Ein großes Pay-TV-Unternehmen erstattete 2022 in Deutschland Anzeige wegen Urheberrechtsverletzungen, da Zugänge zu den Inhalten des Anbieters von einem Onlinevertreiber illegal angeboten wurden. Die Spur führte nach Österreich, wo sich einer der Verantwortlichen vermutlich aufhielt. Aus diesem Grund kam es zu einem Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz an die österreichische. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren ein, und übermittelte die deutschen Ermittlungsergebnisse an das Bundeskriminalamt (BK). Die Ermittlerinnen und Ermittler des BK konnten ein großes Täternetzwerk ausforschen und in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern die in Österreich lebenden Täter dingfest machen. Die Haupttäter hatten zwischen 2016 und 2023 urheberrechtlich geschützte und verschlüsselte TV-Signale zu einer der bekanntesten Plattform entschlüsselt und über illegale Vertreiber und Händler an tausende Endkunden für eine Jahresgebühr von rund 100 Euro verkauft. Die sogenannten Reseller haben die illegalen TV-Zugängen vom Lieferanten zu günstigen Konditionen von rund 20 bis 40 Euro pro Zugang und Jahr erworben und um Drei- bis Vierfache an die Endkunden weiterverkauft.

"Aufgrund zunehmender Digitalisierung haben sich neue Deliktsfelder im Bereich der Internetkriminalität entwickelt. Nicht nur Privatpersonen sondern auch Firmen können von sogenannten Massenphänomenen betroffen sein, wie dieser Fall sehr gut zeigt. Durch die hervorragende Zusammenarbeit auf internationaler Ebene ist es gemeinsam gelungen einer global agierenden Tätergruppe das Handwerk zu legen", gratulierte der Direktor des Bundeskriminalamts Mag. Andreas Holzer den Ermittlerinnen und Ermittlern.

Die Täter machten sich des gewerbsmäßigen Betruges, der Geldwäsche, des Zugangskontrollgesetzes sowie der Bestimmungen gegen das Urheberrechtsgesetzes strafbar. Zudem wurden bei Dienstnehmerverträgen die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Der Sitz der geschädigten Firma befindet sich in Deutschland, daher ist auch ein Zivilverfahren in Deutschland anhängig.

Das Netzwerk der Täter vergrößerte sich durch Mundpropaganda, wobei auch einzelne Endkunden mit gezieltem Anwerben als Reseller rekrutiert wurden. In Österreich konnten insgesamt 15 Reseller sowie drei Haupttäter ausgeforscht werden. Das Täternetzwerk bestand ausschließlich aus türkischen Staatsbürgern. Jeder Reseller hatte zwischen 300 und 2.500 Kunden. Bei den Abnehmern handelte es sich um einen unbestimmten Adressatenkreis.
Kurzzeitig verfügten die Haupttäter sogar über einen Onlinewerbeauftritt auf Facebook für ihre illegalen Pay-TV-Zugänge.

20 Festnahmen und zahlreiche Hausdurchsuchungen

Nach Ausforschung der Täter wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt, wobei eine große Anzahl an elektronischen Datenträgern sowie 60 Bankkonten und ein Bankschließfach sichergestellt wurden. Bankguthaben in Höhe von 1,6 Millionen Euro, Bargeld sowie ein Audi A7 wurden beschlagnahmt. Die Täter hatten für die Entschlüsselung und Verteilung der IPTV-Zugänge 35 Server angemietet, um das illegale Streaming professionell zu ermöglichen. Von den Ermittlern wurden insgesamt 55 elektronische Datenträger wie PCs, Festplatten, Smartphones sichergestellt und ausgewertet. Aufgrund der akribischen Ermittlungen konnten 20 Verdächtige in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Tirol festgenommen werden. Darüber hinaus konnten Mittäter in Deutschland und in weiteren europäischen Ländern ausgeforscht und festgenommen werden. Die Haupttätern verfügten luxuriöse Immobilien, Sportwägen und waren auch im Besitz von mehreren Unternehmen, Vereinen und stillen Gesellschaften. Das illegal erwirtschaftete Geld wurde zum Teil für legale Investitionen genutzt und so in den Wirtschaftskreislauf eingeführt. Neben den straf- und urheberrechtlichen Delikten werden auch Ermittlungen zu steuer-finanzrechtlichen Delikten geführt.

Artikel Nr: 26259 vom Dienstag, 24. Oktober 2023, 12:00 Uhr
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