Interpol
Interpol ist die Kurzbezeichnung für International Criminal Police Organization (ICPO). Sie wurde 1923 in Wien gegründet und ist heute eine weltweite kriminalpolizeiliche Organisation mit derzeit 196 Mitgliedstaaten und Sitz in Lyon, Frankreich. Weiters betreibt Interpol sechs Regionalbüros in Argentinien, Kamerun, Elfenbeinküste, El Salvador, Kenia, Simbabwe, ein Verbindungsbüro in Bangkok sowie Repräsentanzen bei den Vereinten Nationen in New York und der Europäischen Union in Brüssel.
Im Zeitalter der weltweiten Vernetzung gewinnt das Interpol-Generalsekretariat als Sammelstelle internationaler Datenbestände zunehmend an Bedeutung. Interpol vernetzt als Informations- beziehungsweise Kommunikationsplattform die nationalen Polizeibehörden. Der weltweite Zugang zu wichtigen Informationen über Personen, gestohlene oder verlorene Reisedokumente, Kraftfahrzeuge und Kunstwerke soll zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten beitragen. Ziel ist die Steigerung der Effizienz bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus. Forschung sowie Aus- und Fortbildung garantieren weltweit einheitliche Qualitätsstandards. Für besondere internationale Ereignisse wie zum Beispiel Sportgroßveranstaltungen aber auch bei Naturkatastrophen oder Terroranschlägen stellt Interpol dem jeweiligen Mitgliedstaat entsprechende Expertinnen und Experten zur Verfügung.
Interpol wird von den Mitgliedstaaten finanziert und hat folgenden Aufbau:
- Die Generalversammlung
Sie ist die höchste Instanz Interpols und tagt einmal jährlich. Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse (eine Stimme pro Mitgliedstaat) getroffen. In der Generalversammlung arbeiten hochrangige Vertreter der nationalen Polizeibehörden in verschiedenen Bereichen eng zusammen.
- Das Exekutivkomitee
Es überwacht die Umsetzung der Entscheidungen der Generalversammlung sowie die Administration des Generalsekretärs und besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten sowie neun weiteren Delegierten und tagt dreimal jährlich.
- Das Generalsekretariat
Das Generalsekretariat ist für die Administration zuständig.
- Die Informations-, und Nachrichtenzentrale
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 90 Mitgliedstaaten, darunter viele internationale Expertinnen und Experten, auch aus Österreich, arbeiten in der Kommunikations-, Informations- und Nachrichtenzentrale.
- Die Landeszentralbüros (LZB)
Diese befinden sich in den jeweiligen Mitgliedstaaten. In Österreich erfüllt das Bundeskriminalamt diese Funktion. Die Landeszentralbüros sind die Bindeglieder zu allen anderen Mitgliedstaaten, dem Interpol- Generalsekretariat und den Strafverfolgungsbehörden. Der Informationsaustausch erfolgt in den vier offiziellen Interpol-Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch.
2015 wurde in Singapur der Interpol Global Complex for Innovation eröffnet. Das neu errichtete Zentrum von Interpol bringt Expertinnen und Experten aus Strafverfolgungsbehörden, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammen. Dabei werden die Erfahrungen, das Wissen und die Ressourcen zum Thema "Cyber" zusammengefasst.
Mehr über das INTERPOL Global Complex for Innovation opens its doors
Ausführliche Informationen, Publikationen, Bildmaterial von und über Interpol, internationale Fahndungen nach abgängigen Personen sowie Straftätern gibt es unter http://www.interpol.int/
Interpol-Fahndungen
Über Interpol werden weltweite Fahndungen nach Personen und Gegenständen, mit sogenannten Notices gesteuert. Diese Notices sind in rote, orange, gelbe, grüne, blaue violette und schwarze Ausschreibungen unterteilt. Darüber hinaus gibt es noch Sonderausschreibungen vom Interpol-UNO-Sicherheitsrat. Rechtsgrundlage sind die Artikel 83 bis 95 der „Rules on the Processing of Data“.
Die Ausschreibung mit einem internationalen Haftbefehl zur Festnahme zwecks Auslieferung bildet Grundlage für die Anhaltung der Person. Es ist aber im Anlassfall unverzüglich mit dem zuständigen Staatsanwalt unter Schilderung des näheren Sachverhaltes Rücksprache zu halten, bevor freiheitsbeschränkende Maßnahmen gesetzt werden können. Dieser nähere Sachverhalt ist sofort beim Bundeskriminalamt einzuholen und findet sich im jeweiligen Fahndungsakt. Eine Vorprüfung der Fahndungsausschreibung durch das Bundeskriminalamt findet seit der direkten Anknüpfung der nationalen Fahndungsdatei über die Integrierte Abfrage Plattform (IAP) an die Interpol Fahndungsdatenbank nur mehr in wenigen ausgewählten Fällen statt.
Rote Ausschreibung
Rote Ausschreibungen werden auf Antrag eines Landeszentralbüros oder einer internationalen Einrichtung mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnissen herausgegeben, wenn der Aufenthaltsort einer gesuchten Person ermittelt oder diese Person festgenommen werden beziehungsweise ihre Bewegungsfreiheit in Hinblick auf ihre Auslieferung, Übergabe oder eine ähnliche gesetzlich vorgesehene Maßnahmen eingeschränkt werden soll. Die Mindestanforderungen für eine rote Ausschreibung sind, dass es sich bei der Straftat um eine schwere gemeinrechtliche Tat mit einem Mindeststrafausmaß von zwei Jahren beziehungsweise einer verhängten Strafe von mindestens sechs Monaten Haft handelt oder das Ersuchen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit von Interesse ist. Eine rote Ausschreibung kann auch nur dann herausgegeben werden, wenn genügend Erkennungsmerkmale der gesuchten Person bekannt sind. Also Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest das Jahr) und entweder Personsbeschreibung, DNA-Profil, Fingerabdrücke oder Daten, die in Reisepass oder nationaler Personalausweis aufscheinen. Für die rote Ausschreibung bedarf es eines qualitativ guten Lichtbilds und die ergänzenden Angaben wie bekannte Aliasname, Name eines Elternteils, weitergehende Personsbeschreibung und so weiter. Auch ausreichend Gerichtsdaten sind für eine rote Ausschreibung nötig. Dazu zählt das Delikt, Strafausmaße, der Sachverhalt mit einer präzisen und klaren Beschreibung sowie Zeitpunkt und Ort der Tat.
Wenn eine Person ausgeforscht wurde, werden alle nötigen und rechtlich möglichen Veranlassungen getroffen. Das können beispielsweise die vorläufige Festnahme der gesuchten Person, ihre Überwachung oder die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit sein. Der ausschreibenden Stelle wird die Ausforschung unverzüglich mitgeteilt, diese wird sofort aktiv und übermittelt die benötigten Daten und Dokumente. Interpol unterstützt bei Bedarf, etwa bei Auslieferungsverfahren.
Blaue Ausschreibungen
Blauen Ausschreibungen werden veröffentlicht, um eine Person auszuforschen beziehungsweise kriminalpolizeilich relevante Informationen über sie zu gewinnen, die verurteilt, angeklagt, tatverdächtig, Zeuge oder Opfer ist.
Im Falle einer blauen Ausschreibung werden zusätzliche Auskünfte über etwaige Vorstrafen, über den Aufenthaltsort, über die Identität der Person oder sonstige ermittlungsrelevante Erkenntnisse eingeholt und so viele Daten zu den kriminalpolizeilichen Ermittlungen oder zur Person bekanntgegeben, dass die gewünschte Zusammenarbeit erfolgversprechend ist.
Eine blaue Ausschreibung kann nur herausgegeben werden, wenn sie genügend Erkennungsmerkmale enthält. Das heißt, wenn die Person feststeht. Das heißt entweder Familienname, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum (zumindest das Jahr) gemeinsam mit einer Personsbeschreibung, dem DNA-Profil oder Fingerabdrücken beziehungsweise einem qualitativ guten Lichtbild gemeinsam mit zumindest einem Erkennungsmerkmal wie beispielsweise einem Aliasnamen, dem Namen eines Elternteils oder einem besonderen Kennzeichen, das nicht auf dem Lichtbild erkennbar ist, vorliegen. Wenn die Person nicht feststeht, wird ein qualitativ gutes Lichtbild und/oder Fingerabdrücke und/oder das DNA-Profil benötigt.
Grüne Ausschreibungen
Grüne Ausschreibungen werden herausgegeben, um auf die kriminellen Aktivitäten einer Person aufmerksam zu machen.
Dies ist zulässig, wenn die Person als mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen werden kann. Diese Schlussfolgerung muss auf der Einschätzung einer nationalen Sicherheitsbehörde oder einer internationalen Einrichtung erfolgen und sich auf früheren Verurteilungen der Person oder auf andere hinreichende Gründe beruhen. Es dürfen so viele Angaben zur Bedrohung gemacht werden, die als Warnung sachdienlich sind.
Eine grüne Ausschreibung kann nur veröffentlicht werden, wenn sie genügend Erkennungsmerkmale enthält. Dazu zählen entweder der Familienname, der Vorname, das Geschlecht und das Geburtsdatum (zumindest das Jahr) gemeinsam mit der Personsbeschreibung, dem DNA-Profil oder den Fingerabdrücken, oder ein qualitativ gutes Lichtbild gemeinsam mit zumindest einem Erkennungsmerkmal wie beispielsweise einem Aliasnamen, dem Namen eines Elternteils oder einem besonderen Kennzeichen, das auf dem Lichtbild nicht erkennbar ist.
Gelbe Ausschreibungen
Gelbe Ausschreibungen werden herausgegeben, um eine abgängige Person zu finden oder um eine Person zu identifizieren, die selbst keine Angaben zu ihrer Person machen kann, also wenn der Aufenthaltsort einer abgängigen Person oder die Identität einer aufgegriffenen Person nicht bekannt ist. Voraussetzung für eine gelbe Ausschreibung ist, dass das Verschwinden der Person polizeilich angezeigt wurde, beziehungsweise die unbekannte Person, die keine Angaben zu ihrer Identität machen kann, von der Polizei aufgegriffen worden ist. Es werden so viele Daten zur Person oder den Umständen ihres Verschwindens oder Aufgriffs bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.
Für eine gelbe Ausschreibung benötigt es genügend Erkennungsmerkmale. Bei abgängigen Personen den Familiennamen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum (zumindest das Jahr) sowie eine Personsbeschreibung, ein qualitativ gutes Lichtbild, DNA-Profil oder Fingerabdrücke. Wenn es sich um eine Person handelt, die keine Angaben zur eigenen Person machen kann, dann wird eine Personsbeschreibung, Geschlecht und ein qualitativ gutes Lichtbild, Fingerabdrücke oder DNS-Profil benötigt.
Schwarze Ausschreibungen
Schwarze Ausschreibungen werden herausgegeben, um verstorbene Personen zu identifizieren. Dies trifft zu, wenn die Auffindung einer Leiche von der Polizei aktenmäßig erfasst wurde und die Leiche nicht identifiziert werden konnte. Es werden bei der Ausschreibung so viele Daten und Umstände ihrer Auffindung bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.
Für eine schwarze Ausschreibung benötigt man ein qualitativ gutes Lichtbild und/oder Fingerabdrücke und/oder das DNA-Profil der verstorbenen Person.
Violette Ausschreibungen
Violette Ausschreibungen werden veröffentlicht, um über die Modi operandi von Straftätern und die von ihnen benutzten Gegenstände und Vorrichtungen bzw. angewandten Versteck- oder Verschleierungsmethoden zu informieren und/oder Auskünfte über strafbare Handlungen in Hinblick auf deren Klärung einzuholen.
Orange Ausschreibungen
Orange Ausschreibungen werden herausgegeben, um vor einem Ereignis, einer Person, einem Gegenstand, einem Verfahren oder einem Modus operandi zu warnen, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und möglicherweise Personen- oder Sachschäden verursachen.
Sonderausschreibungen von Interpol-UNO-Sicherheitsrat
Zweck der Sonderausschreibungen von Interpol-UNO-Sicherheitsrat ist es, die Mitglieder der Organisation davon zu unterrichten, dass eine Person oder eine Einrichtung Gegenstand von Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats ist.
Eine solche Sonderausschreibungen erfolgt im Einklang mit dem Kooperationsabkommen zwischen der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation - Interpol und den Vereinten Nationen in Bezug auf die Sanktionskomitees des UNO-Sicherheitsrates.
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