Delikte & Ermittlungen
Menschenhandel
Menschenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung, die Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen betreffen kann. Als Menschen- beziehungsweise Kinderhandel gilt gemäß UN-Menschenhandelsprotokoll „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen (…) zum Zweck der Ausbeutung“. Dies geschieht zumeist durch „die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit“. Vielfach werden Kinder ihren Eltern oder Obsorgeberechtigten einfach „abgekauft“. Bei Kindern handelt es sich auch dann um Menschenhandel, wenn keines der genannten Druckmittel angewandt wurde. Eine allfällige „Einwilligung“ des Kindes oder der Obsorgeberechtigten ist nicht relevant. Kinder sind Mädchen und Buben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Diese Definition hat Österreich in die nationale Gesetzgebung übernommen. Ausbeutung umfasst laut § 104a des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Organentnahme, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei sowie die Ausbeutung zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen. Der grenzüberschreitende Prostitutionshandel ist im § 217 StGB geregelt. Fälle von Menschenhandel zur Ausbeutung durch Organentnahme wurden bis dato in Österreich nicht registriert.
In Österreich gilt die sexuelle Ausbeutung als Haupterscheinungsform, aber es werden auch Fälle von Arbeitsausbeutung, Ausbeutung in der Bettelei und Ausbeutung durch Begehung von Straftaten verzeichnet. Aufgrund seiner geografischen Lage im Zentrum Europas gilt Österreich als Destinations- aber auch Transitland. Bei Menschenhandel und grenzüberschreitenden Prostitutionshandel handelt es sich in der Regel um sogenannte Kontrolldelikte. Darunter versteht man eine Straftat, die nur durch die Kontrolle der Polizei festgestellt wird und ansonsten unbemerkt bleiben würde. Der Deliktsbereich ist daher auch von einem sehr hohen Dunkelfeld gekennzeichnet. Es werden kaum Anzeigen erstattet, da es sich oft um Rotlicht- oder Milieukriminalität handelt.
Ein weiterer Grund für die hohe Dunkelziffer liegt in der oftmals illegalen Beschäftigung beziehungsweise dem illegalem Aufenthalt der Opfer. Die Bereitschaft zur Kooperation mit der Exekutive ist selbst von Zeugen beziehungsweise Dritten meist nicht sehr groß.
Der Kampf gegen den Menschenhandel ist ein multidisziplinäres Unterfangen, bei dem präventive, repressive, unterstützende und koordinierende Aufgaben zusammenwirken müssen. Die Globalisierung hat nicht nur Wirtschaft und Politik vernetzt, sondern auch die Kriminalität, wodurch das lukrative Geschäft mit Menschenhandel nach wie vor steigt.
Lageberichte:
- Jahresbericht 2020
- Jahresbericht 2019
- Jahresbericht 2017
- Jahresbericht 2015
- Jahresbericht 2014
Menschenhandels-Hotline
Wenn Sie Informationen betreffend Menschenhandel haben, dann können Sie sich gerne an die Menschenhandels-Hotline im Bundeskriminalamt wenden. Hier werden rund um die Uhr Hinweise entgegengenommen:
Telefon/Phone (24/7): +43-677-61343434
E-Mail: menschenhandel@bmi.gv.at
E-Mail: humantrafficking@bmi.gv.at
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