Delikte & Ermittlungen
Falschgeld
Das Bundeskriminalamt als österreichische Zentralstelle
Die nationale Zentralstelle zur Bearbeitung von Falschgelddelikten für das gesamte Bundesgebiet ist im Referat Betrug-, Fälschung- und Wirtschaftskriminalität des Bundeskriminalamtes angesiedelt.
Auf nationaler Ebene gilt: Indem das Bundeskriminalamt die Landeskriminalämter (LKA) gezielt mit relevanten Informationen versorgt, trägt das dazu bei, dass Zusammenhänge besser und schneller erkannt werden können. Im Umkehrschluss informieren die Landeskriminalämter das Bundeskriminalamt über Falschgeldermittlungen in den Bundesländern, wodurch das BK als Zentralstelle in Österreich einen guten Überblick hat. In Österreich werden auch Bargeldspürhunde eingesetzt, da diese auch auf Falschgeld trainiert werden. Neue Trends und Best-Practise-Fälle werden an das Kollegium weitergegeben, um die einheitliche Arbeitsweise bei der Bekämpfung der Falschgeldkriminalität in Österreich beizubehalten.
Gleichzeitig ist das Bundeskriminalamt die zentrale Informationsstelle für Rip Deal-Fälle. Das sind schwere Betrugsfälle, bei denen Opfer oftmals durch Falschgeld aber mittlerweile auch durch Kryptowährungen um eine meist sechsstellige Schadenssumme betrogen werden. Des Weiteren ist das Bundeskriminalamt für Schulungstätigkeiten innerhalb der Polizei in Österreich zuständig.
Den Landeskriminalämtern obliegt der Hauptteil der Ermittlungsarbeiten auf Bundesebene, das Bundeskriminalamt wird insbesondere bei internationalen Fällen operativ selbst tätig. Das sind hauptsächlich Fälle, bei denen es um die Zerschlagung von europäischen Falschgeldwerkstätten oder Verteilerstrukturen geht. Im Bereich der Ermittlungen im Online-Falschgeldhandel hat Österreich eine führende Rolle in den letzten Jahren übernommen.
Internationale Zusammenarbeit für gelungene Ermittlungen
Das Bundeskriminalamt fungiert als Informationsschnittstelle zwischen inländischen Dienststellen und europäischen Behörden, wie beispielsweise Europol, Interpol, der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der europäischen Kommission. Zudem pflegt das Bundeskriminalamt eine kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit der Österreichischen Nationalbank (OeNB), der Münze Österreich und internationalen Einrichtungen, wie beispielsweise Europol, Interpol, der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der europäischen Kommission, und anderen Ländern. Es findet ein ständiger Informationsaustausch statt, um sich gegenseitig über Fälschungsaufkommen, neue Trends und neue Modi Operandi am Laufenden zu halten.
Die Rechtsgrundlage zum Falschgeld
Die Geldfälschung und die Weitergabe sowie der Besitz von Falschgeld sind gerichtlich strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Als unmittelbarer Geldfälscher oder daran Beteiligter sind Haftstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich. Die Weitergabe und der Besitz von Falschgeld sind mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Durch diese hohen Strafdrohungen zeigt der Gesetzgeber, dass der Schutz der eigenen Währung eine hohe Wichtigkeit für den Staat hat.
Empfohlene Präventionsmaßnahmen
Der wichtigste Präventionstipp: Wachsam sein. Im Zweifelsfall kann die „Fühlen-Sehen-Kippen“-Methode angewendet werden. Die meisten Sicherheitsmerkmale sind an der Vorderseite der Banknote angebracht.
Fühlen:
Echte Euro Banknoten werden aus Baumwollpapier mit einer bestimmten Griffigkeit und leicht metallischem Klang hergestellt. Zusätzlich kann man an der Vorderseite einen reliefartigen Tiefdruck, insbesondere im Bereich der großen Wertzahl, des Gebäudeelementes und der schrägen Randmarkierung erfühlen.
Sehen:
Wird die Banknote gegen das Licht gehalten, sieht man im weißen Freibereich ein Wasserzeichen bestehend aus dem Porträt der griechischen Sagengestalt Europa, einem Gebäudeteil und der Wertzahl der Banknote. Weiters kann man den Sicherheitsfaden in der linken Hälfte der Banknote mit der Wertzahl und dem Eurozeichen darin erkennen. Rechts auf der Banknote befindet sich ein Hologrammstreifen, bei dem sich ab der 20 Euro Banknote im oberen Bereich ein Durchsichtfenster befindet, in dem man ebenfalls ein Porträt der Europa erkennen kann.
Kippen:
Auf jeder Banknote befindet sich links unten die Smaragdzahl, die beim Kippen von vorne nach hinten ihre Farbe von Dunkelgrün auf Dunkelblau ändert. Zusätzlich sollte sich ein heller Balken in der Smaragdzahl auf und ab bewegen. Auf der 100 und 200 Euro Banknote sind kleine Euro-Zeichen in der Smaragdzahl sichtbar. Beim Kippen ist auch der Hologrammstreifen ausschlaggebend. Dort erkennt man ein regenbogenartiges Farbenspiel sowie sich abwechselnde Wertzahlen, Porträts und Eurozeichen.
Falschgeld erkannt, was nun?
Besteht der Verdacht auf Falschgeld, sollte dieser nach den empfohlenen Prüfschritten der Österreichischen Nationalbank „Fühlen-Sehen-Kippen“ überprüft werden. Die letztendliche Beurteilung, ob eine Banknote tatsächlich gefälscht ist, obliegt der Österreichischen Nationalbank (OeNB) nach den Reproduktionsvorschriften der Europäischen Zentralbank (EZB).
Wenn Sie den Verdacht haben, im Zuge einer Bezahlung oder auch als Retourgeld Falschgeld erhalten zu haben, dann prüfen Sie zuerst das Geld genau. Sollte der Verdacht nicht ausgeräumt werden können, verständigen Sie die nächstgelegene Polizeiinspektion und geben Sie das vermeintliche Falschgeld ab. Wenn möglich, sollten Sie Angaben darüber machen können, woher Sie das Geld haben. Wer Falschgeld weiter ausgibt, macht sich strafbar. Einen Ersatz für die Blüten gibt es nicht, der Schaden liegt beim Verbraucher.
Weitere Informationen zum Prüfverfahren gibt es im unten angehängten Link:
Falschgeld - Österreichische Nationalbank (OeNB)
Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2025