Geldwäscherei
Beinahe jede kriminelle Aktivität hat das Ziel Profit zu generieren. Geldwäsche ist für die Straftäter dabei von wesentlicher Bedeutung, denn sie dient dazu, diese gleichsam „schwarzen“ Vermögenswerte dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Zu diesem Zweck wird das Schwarzgeld durch eine Reihe möglichst unauffälliger und meist komplexer Transaktionen im Kreis geschickt. Sie sollen es den Behörden erschweren, die illegale Herkunft der Vermögenswerte zu erkennen. Am Ende dieses Prozesses kann das „weißgewaschene“ Vermögen wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf überführt werden, ohne dabei die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zu ziehen.
Die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind daher auch in Österreich unter Strafe gestellt (§ 165 und § 278d Strafgesetzbuch).
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU)
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist beim Bundeskriminalamt eingerichtet (§ 4 Abs. 2 Z 1 BKA-G). Sie nimmt Hinweise meldepflichtiger Berufsgruppen über Transaktionen oder Geschäftsfälle entgegen, bei denen der berechtigte Grund zur Annahme besteht, dass sie im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen.
Meldeverpflichtet sind risikobehaftete Berufsgruppen, also jene Sektoren, die besonders anfällig für geldwäschegeneigte Geschäfte sind. Dazu zählen unter anderem Banken und andere Dienstleister am Finanzmarkt, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Wirtschaftstreuhänder und Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Sie alle haben unüblichen Transaktionen und Transaktionsmustern ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck sowie risikobehafteten Kunden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Weitere Informationen zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen .
Jahresberichte
Die Geldwäschemeldestelle veröffentlicht jährlich einen Bericht über ihren Aufgabenbereich und ihre Tätigkeiten im Berichtsjahr sowie über Situation der Geldwäscherei in Österreich. Die Jahresberichte finden Sie im Downloadbereich unten.
Auskünfte zu Verdachtsfällen
Für rechtliche Fragen oder Auskünfte zu Verdachtsmeldungen erreichen Sie die A-FIU von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter A-FIU@bmi.gv.at.
Achtung: Verdachtsmeldungen sind über goAML zu erstatten!
Melden über goAML
Verdachtsmeldungen sind im Wege der Applikation goAML zu erstatten, die Sie über das Unternehmensserviceportal – USP oder direkt (nach Anmeldung am USP mittels Handysignatur/Bürgerkarte) via https://www.usp.gv.at/goaml erreichen.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Erstattung einer Verdachtsmeldung ist ein Zugang zum Unternehmensserviceportal via Handysignatur oder Bürgerkarte. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung oder Anmeldung beim Unternehmensserviceportal (USP) wenden Sie sich bitte an den USP-Support:
- +43 50 233 733
- Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00, Freitag 08:00 bis 14:30
Zudem benötigen Sie eine einmalige Registrierung bei goAML.
Registrierung bei goAML
Zur Registrierung bei goAML melden Sie sich als Organisation im goAML-Web-Portal an. Während des Registrierungsprozesses werden Angaben zur/m Meldepflichtigen, zur Organisation und zu der für Geldwäscheangelegenheiten verantwortlichen Person (Hauptverantwortliche/Hauptverantwortlicher) benötigt. Die Angabe und Verifizierung einer/s Hauptverantwortlichen ist notwendig, weil diese/r die Administrationsrechte für den goAML-Zugang der meldepflichtigen Organisation erhält. Als Hauptverantwortliche/r kommen bei Kreditinstituten beispielsweise die Geldwäschebeauftragten infrage.
Anschließend prüfen wir Ihre Registrierung und schalten gegebenenfalls den Zugang frei. Sie werden automatisch per E-Mail über sämtliche Schritte des Registrierungsprozesses an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert, wie zum Beispiel über die erfolgte Übermittlung des Formulars oder die Freischaltung.
Sollen weitere Personen, beispielsweise MitarbeiterInnen der Complianceabteilung, für die Erstattung von Verdachtsmeldungen im Namen der registrierten Organisation berechtigt werden, können sich diese über den Punkt „Registrieren als Person für eine bereits bestehende Organisation“ als NebennutzerIn registrieren. Die Freischaltung der NebennutzerInnen erfolgt wiederum durch den Administrator der jeweiligen Organisation. Beachten Sie: Eine E-Mail-Adresse kann bei goAML nur einmal verwendet werden.
Bei technischen Fragen zu goAML erreichen Sie das Betreuerteam per E-Mail oder telefonisch:
Detaillierte Anleitungen für die Einrichtung und weitere Informationen über goAML finden Sie im Downloadbereich unten.
Dieses Projekt wird durch den Fonds für die Innere Sicherheit kofinanziert.
Downloads
Jahresberichte
- Jahresbericht 2021: Lagebericht Geldwäscherei 2021 ( 599 KB)
- Jahresbericht 2020: Lagebericht Geldwäscherei 2020 ( 2,4 MB)
- Jahresbericht 2019: Lagebericht Geldwäscherei 2019 ( 864,4 KB)
- Jahresbericht 2018: Lagebericht Geldwäsche 2018 ( 1,1 MB)
- Jahresbericht 2017: Lagebericht Geldwäsche 2017 ( 594 KB)
- Jahresbericht 2016: Lagebericht Geldwäsche 2016 ( 850,9 KB)
- Jahresbericht 2015: Lagebericht Geldwäsche 2015 ( 422,8 KB)
- Jahresbericht 2014: Lagebericht Geldwäsche 2014 ( 476,1 KB)
- Jahresbericht 2013: Lagebericht Geldwäsche 2013 ( 1,1 MB)
- Jahresbericht 2012: Lagebericht Geldwäsche 2012 ( 699,6 KB)
- Jahresbericht 2011: Lagebericht Geldwäsche 2011 ( 348,4 KB)
- Jahresbericht 2010: Lagebericht Geldwäsche 2010 ( 275,3 KB)
Sonstige Informationen
Kontakt
Bundeskriminalamt
Meldestelle Geldwäsche
Josef Holaubek-Platz 1
1090 Wien
E-Mail: A-FIU@bmi.gv.at
Informationen zum gesicherten E-Mail-Verkehr
Bitte beachten Sie, dass der E-Mail-Verkehr mit dem Bundesministerium für Inneres technischen Einschränkungen unterliegt, der Sicherheit wegen sowie um Netzwerk und E-Mail-System vor Überbelastungen zu schützen.
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