Geldwäscherei
Beinahe jede kriminelle Aktivität hat das Ziel Profit zu generieren. Geldwäsche ist für die Straftäter dabei von wesentlicher Bedeutung, denn sie dient dazu, diese gleichsam „schwarzen“ Vermögenswerte dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Zu diesem Zweck wird das Schwarzgeld durch eine Reihe möglichst unauffälliger und meist komplexer Transaktionen im Kreis geschickt. Sie sollen es den Behörden erschweren, die illegale Herkunft der Vermögenswerte zu erkennen. Am Ende dieses Prozesses kann das „weißgewaschene“ Vermögen wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf überführt werden, ohne dabei die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zu ziehen.
Die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind daher auch in Österreich unter Strafe gestellt (§ 165 und § 278d Strafgesetzbuch).
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU)
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist beim Bundeskriminalamt eingerichtet (§ 4 Abs. 2 Z 1 BKA-G). Sie nimmt Hinweise meldepflichtiger Berufsgruppen über Transaktionen oder Geschäftsfälle entgegen, bei denen der berechtigte Grund zur Annahme besteht, dass sie im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen.
Meldeverpflichtet sind risikobehaftete Berufsgruppen. Das sind jene Sektoren, die besonders anfällig für geldwäschegeneigte Geschäfte sind. Dazu zählen unter anderem Banken und andere Dienstleister am Finanzmarkt, Immobilienmaklerinnen und -makler, Angehörige der rechtsberatenden Berufe und Wirtschaftstreuhandberufe und Exchanger für virtuelle Währungen. Sie alle haben unüblichen Transaktionen und Transaktionsmustern ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck sowie risikobehafteten Kunden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Verdachtsmeldungen über goAML
Verdachtsmeldungen sind über die Applikation goAML zu erstatten, die Sie über das Unternehmensserviceportal erreichen.
1. Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
Grundvoraussetzung für die Erstattung einer Verdachtsmeldung ist ein Zugang zum Unternehmensserviceportal mittels Handysignatur oder ID Austria.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung oder Anmeldung beim Unternehmensserviceportal wenden Sie sich bitte an das USP Service Centre. Sie erreichen das USP Service Centre unter
- +43 50 233 733
- von Montag bis Donnerstag, von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr
2. Registrierung bei goAML
Zudem benötigen Sie eine einmalige Registrierung bei goAML.
Nachdem Sie sich am USP-Portal angemeldet haben, starten Sie goAML und registrieren sich als Organisation. Während des Registrierungsprozesses werden Angaben zur/m Meldepflichtigen, zur Organisation und zu der für Geldwäscheangelegenheiten verantwortlichen Person (Hauptverantwortliche/Hauptverantwortlicher) benötigt. Die Angabe und Verifizierung einer/s Hauptverantwortlichen ist notwendig, weil diese/r die Administrationsrechte für den goAML-Zugang der meldepflichtigen Organisation erhält. Als Hauptverantwortliche/r kommen bei Kreditinstituten beispielsweise die Geldwäschebeauftragten infrage.
Anschließend prüfen wir Ihre Registrierung und schalten gegebenenfalls den Zugang frei. Sie werden automatisch per E-Mail über sämtliche Schritte des Registrierungsprozesses an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert, wie zum Beispiel über die erfolgte Übermittlung des Formulars oder die Freischaltung.
Sollen weitere Personen, beispielsweise Angehörige der Compliance-Abteilung, für die Erstattung von Verdachtsmeldungen im Namen der Organisation berechtigt werden, können sich diese über den Punkt „Registrieren als Person für eine bereits bestehende Organisation“ als NebennutzerIn registrieren. Die Freischaltung der NebennutzerInnen erfolgt wiederum durch den Administrator der jeweiligen Organisation. Beachten Sie: Eine E-Mail-Adresse kann bei goAML nur einmal verwendet werden.
Bei technischen Fragen zu goAML erreichen Sie das Betreuerteam per E-Mail oder telefonisch:
goAML wird durch den Fonds für die Innere Sicherheit kofinanziert.
Leitfaden
Jahresberichte der A-FIU
- Jahresbericht 2023: Lagebericht Geldwäsche 2023 ( 992,3 KB)
- Jahresbericht 2022: Lagebericht Geldwäsche 2022 ( 1,4 MB)
- Jahresbericht 2021: Lagebericht Geldwäscherei 2021 ( 599 KB)
- Jahresbericht 2020: Lagebericht Geldwäscherei 2020 ( 2,4 MB)
- Jahresbericht 2019: Lagebericht Geldwäscherei 2019 ( 864,4 KB)
- Jahresbericht 2018: Lagebericht Geldwäsche 2018 ( 1,1 MB)
- Jahresbericht 2017: Lagebericht Geldwäsche 2017 ( 594 KB)
- Jahresbericht 2016: Lagebericht Geldwäsche 2016 ( 850,9 KB)
- Jahresbericht 2015: Lagebericht Geldwäsche 2015 ( 422,8 KB)
- Jahresbericht 2014: Lagebericht Geldwäsche 2014 ( 476,1 KB)
- Jahresbericht 2013: Lagebericht Geldwäsche 2013 ( 1,1 MB)
- Jahresbericht 2012: Lagebericht Geldwäsche 2012 ( 699,6 KB)
- Jahresbericht 2011: Lagebericht Geldwäsche 2011 ( 348,4 KB)
- Jahresbericht 2010: Lagebericht Geldwäsche 2010 ( 275,3 KB)
Kontakt
Geldwäschemeldestelle (A-FIU)
Bundeskriminalamt
Josef Holaubek-Platz 1
1090 Wien
E-Mail: A-FIU@bmi.gv.at
Informationen zum gesicherten E-Mail-Verkehr
Bitte beachten Sie, dass der E-Mail-Verkehr mit dem Bundesministerium für Inneres technischen Einschränkungen unterliegt, der Sicherheit wegen sowie um Netzwerk und E-Mail-System vor Überbelastungen zu schützen.
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