Grafiken & Statistiken
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient der Erfassung und Darstellung der Entwicklung des kriminellen Geschehens in Österreich. Grundlagen sind das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) sowie die strafrechtlichen Nebengesetze. In der PKS werden alle seit 2001 angezeigten Fälle elektronisch registriert.
Auf Basis dieser Zahlen werden strategische kriminalpolizeiliche Maßnahmen gesetzt. Um Kriminalität effektiv und langfristig bekämpfen zu können, müssen Langzeitentwicklungen herangezogen werden, die aufgrund der PKS ersichtlich sind. Die PKS dient der vorbeugenden und der verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung und ist Grundlage für organisatorische Planungen und Entscheidungen.
Die PKS ist eine Anzeigenstatistik. Das bedeutet, dass nur die der Polizei angezeigten und an das Gericht übermittelten Straftaten erfasst werden. Das Dunkelfeld der Kriminalität wird ebenso nicht erfasst wie der Ausgang der Gerichtsverfahren.
Einfluss auf die Zahlen der PKS haben das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrollintensität und gesetzliche Änderungen. Der Zeitraum für die Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung ist auf zehn Jahre festgelegt.
Die PKS wird laufend in ihrer Struktur angepasst, zum einen aufgrund von Änderungen in der Strafgesetzgebung. Andererseits wird in der PKS laufend auf aktuelle gesellschaftliche Phänomene Rücksicht genommen und neue Parameter in der statistischen Erfassung miteinbezogen.
Informationen über die Kriminalitätsentwicklung
Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Daten der PKS als auch die umgesetzten und geplanten kriminalpolizeilichen Maßnahmen.
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2023
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2022
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2021
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2020
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2019
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2018
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2017
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2016
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2015
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2014
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2013
Jährliche Sicherheitsberichte
Eine umfangreiche und detaillierte Auskunft über alle Detailzahlen enthält der jährlich erscheinende Sicherheitsbericht. Er wird gemeinsam von dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) ausgearbeitet und veröffentlicht. Er besteht derzeit aus vier Teilen und enthält die Anzeigen- und Verurteilungsstatistik des jeweiligen Berichtsjahres sowie eine Darstellung der wesentlichen kriminalpolitischen Entwicklungen.
Kontakt
Wenn Sie weitere Auskünfte zu den Statistiken benötigen oder Detailfragen haben, dann können Sie sich gerne an das zuständige Büro für Kriminalstatistik im Bundeskriminalamt unter kriminalstatistik@bmi.gv.at wenden.