Kriminalitätsbekämpfung

Veröffentlichung des Cybercrime Reports 2024 – erstmaliger Rückgang der Anzeigen

Erstmals seit einem Jahrzehnt ist in Österreich ein Rückgang der Cyberkriminalität zu verzeichnen. Wie aus dem Cybercrime Reports des Bundeskriminalamts hervorgeht, wurden im Jahr 2024 insgesamt 62.328 Cybercrime-Delikte angezeigt – ein Minus von 5,4 Prozent im Vergleich zu 2023.

Leichter Rückgang bei Cybercrime-Anzeigen – Aufklärungsquote steigt

Mit 62.328 angezeigten Delikten liegt die Zahl der Cyberstraftaten weiterhin auf einem hohen Niveau. Zum Vergleich: 2015 wurden erst 10.010 Fälle gemeldet, womit sich die Anzeigenzahl binnen zehn Jahren mehr als versechsfacht hat. Positiv hervorzuheben ist die gestiegene Aufklärungsquote von 31,7 Prozent, was bedeutet, dass jedes dritte Delikt geklärt werden konnte.

Eine zentrale Herausforderung in der Bekämpfung von Cybercrime bleibt die stetig steigende Menge digitaler Daten. 2024 mussten im Cybercrime Competence Center (C4) und in den Landeskriminalämtern 2.075 Terabyte an elektronischen Beweismitteln ausgewertet werden – ein massiver Anstieg gegenüber 1.572 Terabyte im Jahr 2023.

Weniger Cybercrime im engeren Sinn – veränderte Erfassung wirkt sich aus

Im Bereich der Cyberangriffe, die direkt auf Informations- und Kommunikationssysteme abzielen, kam es zu einem Rückgang um 3,4 Prozent (20.246 Anzeigen). Ein Grund dafür ist eine Änderung der statistischen Erfassung nach einem Urteil des OGH: Abhebungen mit fremden Bankomatkarten werden nicht länger als Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) erfasst, sondern als Einbruch. Die Anzeigen nach § 148a gingen daher von 17.154 auf 16.192 zurück.

Ein differenziertes Bild zeigt sich bei anderen Delikten:
• Zunahme beim widerrechtlichen Zugriff auf Computersysteme (§ 118a StGB) von 1.858 auf 1.991 Fälle
• Mehr Anzeigen wegen Missbrauchs von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (§ 126c StGB): 496 statt 305
• Rückgang bei Datenbeschädigung (§ 126a StGB) von 308 auf 241
• Cybermobbing blieb mit 462 Anzeigen nahezu unverändert

Internetbetrug weiterhin Hauptproblem

Wie schon in den Vorjahren stellt Betrug den größten Anteil der Cyberkriminalität dar: 31.768 Anzeigen bedeuten mehr als die Hälfte aller Cyberdelikte. Trotz eines Rückgangs um 6,8 Prozent bleiben Bestellbetrug und unbefugte Kontobelastungen dominierende Erscheinungsformen.

Besorgniserregend ist der starke Anstieg hochkomplexer Investitionsbetrugsformen, insbesondere des sogenannten Cyber-Trading-Fraud. Allein hier entstanden Schäden von rund 120 Millionen Euro. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Deep Fakes oder zur Automatisierung von Betrugsmodellen gewinnt an Bedeutung.

Phishing-Angriffe – per SMS, E-Mail oder über gefälschte Zahlungsdienste – bleiben ein weit verbreiteter Modus Operandi. Erkennbar ist eine Ausweitung auf alternative Zahlungsdienstleister und Kryptowährungsplattformen.

Anstieg anderer Online-Delikte – Rückgang bei Erpressung

Deutlich zugenommen haben Delikte aus dem Bereich der sonstigen Kriminalität im Internet: 5.370 Anzeigen, ein Plus von über 16 Prozent. Hier stechen folgende Entwicklungen hervor:

• Gefährliche Drohung: +263 Fälle
• Verhetzung: Anstieg auf 309 Anzeigen
• Verstöße gegen das Verbotsgesetz: +493 Fälle

Erfreulich ist der Rückgang bei der Online-Erpressung: 2.931 Fälle bedeuten ein Minus von fast 25 Prozent. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote auf 7,8 Prozent erhöht werden. Täter setzen weiterhin auf bekannte Muster wie Sextortion-Mails oder gefälschte Mitteilungen durch angebliche Sicherheitsbehörden.

Mehr Plattformanfragen – verbesserte Kooperation

Die Zentrale Anfragestelle für Social Media und Online Service Provider (ZASP) fungiert zunehmend als wichtiges Bindeglied zwischen Ermittlungsbehörden und internationalen Internetplattformen. 2024 wurden 3.343 Anträge bearbeitet, aus denen 5.432 Accountanfragen resultierten.
Dank zentralisierter Abläufe konnten die Antwortquoten großer Plattformen erneut gesteigert werden.

Rekordhoch bei Verdachtsmeldungen zu Kindesmissbrauchsmaterial

Der Bereich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im Internet bleibt besonders sensibel. 2024 erhielt das Bundeskriminalamt mit 18.276 NCMEC-Meldungen erneut einen Rekordwert. Trotz dieses Anstiegs gingen die Anzeigen nach § 207a StGB erstmals zurück (1.889 statt 2.245). Die Aufklärungsquote liegt weiterhin auf einem sehr hohen Niveau (92,8 Prozent).

Neu in den Fokus rückte das Phänomen des "Long Distant Child Abuse": Täter beauftragen über das Internet Liveübertragungen von Missbrauchshandlungen im Ausland. Ermittlungen 2024 führten zur Identifizierung von 15 minderjährigen Opfern auf den Philippinen und zur Festnahme eines österreichischen Täters.

Online-Suchtmittelhandel und Ransomware bleiben Herausforderungen

Der Onlinehandel mit illegalen Suchtmitteln – zunehmend im Clearnet, über Messenger oder soziale Netzwerke – etabliert sich als feste Größe der organisierten Kriminalität. 1.416 Postsendungen konnten sichergestellt werden. Neu an Bedeutung gewinnt das Prinzip des "Deaddrop", bei dem Drogen an geheimen Orten hinterlegt und per GPS-Koordinaten abgeholt werden.

Ransomware bleibt eine dominante Bedrohung: 2024 wurden 109 Fälle gemeldet, etwas weniger als im Vorjahr. Die Gruppe "LockBit" war besonders aktiv. In über einem Drittel der Fälle konnte jedoch keine konkrete Gruppierung identifiziert werden.

Prävention bleibt entscheidend

Die Sensibilisierung der Bevölkerung durch stetige Aufklärungsarbeit ist und bleibt der wichtigste Faktor im Kampf gegen Internetkriminalität. Nur wer die Maschen der Täter kennt, kann vermeiden, selbst Opfer zu werden. Das Bundeskriminalamt arbeitet hier ebenfalls auch eng mit Partnern aus Wirtschaft und Privatsektor zusammen.


"Cybercrime zählt weltweit zu den größten Herausforderungen moderner Sicherheitsbehörden. Daher arbeiten wir im Bundeskriminalamt entlang aller Fronten – von konsequenter Ermittlungsarbeit und starker internationaler Kooperation bis hin zu umfassender Prävention. Gleichzeitig investieren wir gezielt in die Zukunft, etwa durch Bildungsinitiativen wie die CyberHAKs, um die nächste Generation im Kampf gegen digitale Kriminalität zu stärken", betonte Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes.


Um sich vor Cyberkriminalität zu schützen, empfiehlt das Bundeskriminalamt die folgenden Maßnahmen:

1. Seien Sie misstrauisch gegenüber zu verlockenden Angeboten.
2. Halten Sie Geräte und Software stets aktuell.
3. Nutzen Sie nur verschlüsselte Verbindungen und meiden Sie öffentliches WLAN.
4. Verwenden Sie sichere Passwörter oder Passwortmanager.
5. Erstellen Sie regelmäßige Backups.
6. Öffnen Sie keine Links oder Anhänge unbekannter Absender.
7. Folgen Sie keinen Zahlungsaufforderungen dubioser Herkunft.
8. Brechen Sie bei Erpressungsversuchen den Kontakt sofort ab.
9. Sichern Sie Beweise wie Screenshots und Chatverläufe.
10. Erstatten Sie im Schadensfall Anzeige bei der Polizei.

Artikel Nr: 29748 vom Montag, 1. Dezember 2025, 11:00 Uhr
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