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Moderne Fingerabdruckidentifizierung: Vom nationalen AFIS bis zu internationalen Systemen

Einzigartig, zuverlässig und unveränderlich: das sind die Merkmale des menschlichen Fingerabdruckes, weshalb er regelmäßig von der Kriminalpolizei zur Aufdeckung von Verbrechen genutzt wird. Die fachliche Auswertung, Verifizierung und Qualitätssicherung erfolgt dabei durch die Daktyloskopie-Referate im Bundeskriminalamt (BK), die sich mehrerer nationaler und internationaler Systeme bedienen.

Der zentrale Erkennungsdienst im Bundeskriminalamt (Spuren- und Zehnfingerdaktyloskopie) ist mit insgesamt fünf Systemen vernetzt, um Fingerabdrücke national und international auszutau-schen und Verbrecher aufspüren zu können. Hier ein kurzer Überblick:


Nationales Automationsunterstütztes Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS)
Die nach erkennungsdienstlichen Behandlungen übermittelten Fingerabdrücke werden im nationalen AFIS gespeichert. Das ist eine Subdatenbank der Erkennungsdienstlichen Evidenz, des integrierten Fremdenregisters (IZR) sowie der Spuren- und Trefferverwaltung. Hier werden sowohl Fingerabdrücke von Personen, die erkennungsdienstlich behandelt wurden als auch daktyloskopische Tatortspuren gespeichert und abgeglichen. Dadurch können beispielsweise Kriminelle, die gefälschte oder verfälschte Dokumente benutzen, oder Fingerabdruckspuren am Tatort hinterlassen haben, zweifelsfrei identifiziert werden.

1991 nahm Österreich als eines der ersten Länder das AFIS in Betrieb, das zentral im Bundeskriminalamt betrieben wird. Die im AFIS zur Verifizierung bestimmten Kandidaten werden von zwei Daktyloskopinnen und Daktyloskopen unabhängig voneinander beurteilt (Vier-Augen-Prinzip). Das Ergebnis ist gültig, wenn beide Fingerabdruckexperten bei den Vergleichsuntersuchungen zur gleichen Entscheidungsfindung kommen. Anschließend wird ein Ergebnisbericht generiert und an die jeweilige Dienststelle gesendet.


Schengener Informationssystem – AFIS (SIS-AFIS)
Das SIS-AFIS ist ein zentrales Fingerabdruckidentifikationssystem der Europäischen Union. Im sogenannten SIS-AFIS sind Fingerabdrücke zu EU-weiten SIS-Fahndungen gespeichert, wie beispielsweise im Falle von Festnahmeanordnungen, Aufenthaltsermittlungen, abgängigen Personen und dergleichen. Die Abdrücke können in diesem System abgeglichen werden - unter anderem auch zu fremdenrechtlichen Ausschreibungen wie Aufenthaltsverboten und Rückkehrentscheidungen.


European Dactyloscopy – AFIS (Eurodac)
Sinn und Zweck des Eurodac-Systems ist die Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist. Das Eurodac-System erschwert Asylmissbrauch und Schlepperei wesentlich.

Alle EU-Mitgliedstaaten sowie vier EU-assoziierte Staaten speichern Fingerabdrücke von Asylwerberinnen und Asylwerbern in das europäische automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem Eurodac ein, die dort automatisiert miteinander abgeglichen werden. Zudem werden Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen gespeichert, die beim illegalen Überschreiten der Grenze aufgegriffen werden und nicht zurückgewiesen werden können.

Seit 2015 dürfen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden die im Eurodac-System gespeicherten Fingerabdrücke auch zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von bestimmten Straftaten nutzen. Dabei handelt es sich um terroristische oder schwere Straftaten mit einer Strafdrohung von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe.


Visa-Informationssystem (VIS – AFIS)
Das Visa-Informationssystem (VIS) der Europäischen Union wurde für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten geschaffen. Es soll unter anderem die Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen und jene innerhalb der Schengen-Mitgliedsstaaten erleichtern. Bei einem Antrag auf ein Schengen-Visum (Kategorie A oder C) werden beispielsweise an den Vertretungsbehörden die Daten der Drittstaatsangehörigen einschließlich Lichtbilder und Fingerabdrücke in das VIS-AFIS eingespeichert.

Auch hier ist es seit 2015 für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden möglich, die im VIS gespeicherten Fingerabdrücke zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung terroristischer oder schwerer Straftaten mit einer Strafdrohung von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe.


Entry Exit System (EU-AFIS)
Im Oktober 2025 wurde das Einreise- und Ausreisesystem "Entry-Exit-System" (EES) der Europäischen Union in Betrieb genommen. Das EES ist ein automatisiertes IT-System mit dem biometrische Daten von Reisenden aus Drittstaaten - wie beispielsweise Inhaberinnen und Inhabern von Kurzzeitvisa oder visumfreien Reisenden - an der EU-Außengrenzen erfasst und gespeichert werden. Dabei werden unter anderem die Fingerabdrücke von den vier Fingern der rechten Hand abgenommen. Der Vollbetrieb des EES wurde im April 2026 aufgenommen.

Bei Zweifeln an der Identität einer Person, kann das Büro Zentraler Erkennungsdienst im Bundeskriminalamt ein daktyloskopisches Gutachten erstellen. Das ist insbesondere bei Unstimmigkeiten von biometrischen Abfragen wichtig.

Seit März 2026 dürfen die im EES gespeicherten Fingerabdrücke für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von bestimmten Straftaten genutzt werden. Die Voraussetzungen für diese Straftaten gleichen jenen vom Eurodac-System und VIS-AFIS.

Artikel Nr: 30342 vom Donnerstag, 28. Mai 2026, 10:02 Uhr
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