Prävention

Warnung vor Bestellbetrug zur Weihnachtszeit: Tipps für sichere Online-Transaktionen

Mit der Weihnachtszeit wächst nicht nur die Zahl der Online-Bestellungen in Österreich, sondern auch die Gefahr, Opfer von Bestellbetrug zu werden. Dabei richtet sich die Bedrohung sowohl an Käuferinnen und Käufer als auch an Verkäuferinnen und Verkäufer. Besonders der Handel über Online-Marktplätze und Verkaufsplattformen birgt Risiken, die Kriminelle gezielt ausnutzen.

Typische Maschen – so gehen Bestellbetrüger vor

Bestellbetrug zeigt sich in verschiedenen Formen.

-)Vorsicht für Privatkundinnen und – kunden, die Waren online bestellen:

Nichtlieferung als häufige Betrugsmethode
Eine weit verbreitete Methode ist die Nichtlieferung der Ware. Kriminelle bieten Produkte auf Online-Marktplätzen oder Kleinanzeigenplattformen an, kassieren die Zahlung und versenden die Ware dann nicht. Insbesondere auf Plattformen, wo Verkäufer anonym bleiben können, ist diese Betrugsform häufig zu finden, da die Täter schnell wieder verschwinden können, bevor die Käuferinnen und Käufer Verdacht schöpfen.

Versand minderwertiger oder falscher Produkte
Statt des versprochenen Produkts erhalten Käuferinnen und Käufer immer wieder billige Nachahmungen, beschädigte Ware oder minderwertige Produkte. Oft fällt die Täuschung erst nach Erhalt auf, wenn die Ware nicht den beworbenen Standards entspricht.

Gefahr durch Fake-Shops und betrügerische Websites
Zunehmend entstehen täuschend echt wirkende Fake-Shops, die hochwertige Produkte zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen anbieten. Diese betrügerischen Websites sind allein darauf ausgelegt, Zahlungen einzusammeln, ohne jemals eine Ware zu versenden. Kunden werden dabei oft durch gezielte Werbung auf Social-Media-Plattformen oder durch Phishing-E-Mails auf solche Seiten gelockt und zu einer schnellen Kaufentscheidung gedrängt.

Verkauf gefälschter und illegaler Produkte
Hierbei wird den Käuferinnen und Käufern oft die wahre Natur des Produkts verschleiert, was zu rechtlichen Problemen führen kann, da sie unwissentlich illegale oder gefälschte Ware erhalten. Dies betrifft insbesondere Markenprodukte, bei denen Fälschungen als Originalware angeboten werden.

Manipulation von Bewertungen und Rezensionen zur Täuschung
Kriminelle manipulieren häufig Bewertungen und Rezensionen, um seriös zu wirken und das Vertrauen der Käufer zu gewinnen. Gekaufte oder gefälschte Rezensionen erwecken den Eindruck, dass der Verkäufer und seine Produkte zuverlässig sind, obwohl die angebotene Ware tatsächlich oft nicht existent oder von minderer Qualität ist.

-)Vorsicht für Unternehmen, die Online-Verkauf anbieten:

Erhöhte Gefahr durch Fake-Kundenkonten
Betrüger nutzen gefälschte Kundenkonten, um Waren zu bestellen, ohne dafür zu zahlen. Dabei werden fiktive Namen oder gestohlene Identitäten verwendet, um Bestellungen zu platzieren, die an schwer rückverfolgbare Adressen versendet werden. Diese sogenannten "Drop-Adressen" können leerstehende Wohnungen oder Adressen von unbeteiligten Dritten sein, die für den eigentlichen Empfänger nicht zugänglich sind.

Gefahr durch Phishing und Identitätsdiebstahl
Betrüger setzen auf Phishing-Angriffe, um persönliche Informationen wie Bankdaten, Adressen oder Kreditkartendaten zu erbeuten. Über vermeintlich harmlose E-Mails und gefälschte Webseiten werden diese Daten erschlichen und anschließend genutzt, um in fremdem Namen Bestellungen durchzuführen. Die Opfer bemerken den Betrug oft erst, wenn Bestellungen getätigt oder Abbuchungen vorgenommen wurden. Unternehmen sind daher aufgefordert, ihre Kunden stärker für die Risiken von Phishing und Identitätsdiebstahl zu sensibilisieren und ihre Systeme vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Lieferungen abfangen und umleiten
Eine weitere Masche beim Bestellbetrug ist das gezielte Abfangen von Lieferungen. Betrüger nutzen dabei echte Adressen, beispielsweise von Mehrfamilienhäusern, um sich Zugang zu den Lieferungen zu verschaffen. Sie geben sich als rechtmäßige Empfänger aus oder nehmen die Sendung in Vertretung entgegen, was die Verfolgung erschwert. Händler und Lieferdienste müssen daher eng zusammenarbeiten, um Methoden zur Identitätsprüfung beim Empfang zu etablieren und die Sicherheit der Zustellung zu erhöhen.

Tipps vom Bundeskriminalamt

• Authentizität des Handelspartners prüfen: Achten Sie auf Bewertungen und verifizieren Sie die Identität des Käufers oder der Käuferin sowie der Verkäufers oder der Verkäuferin so weit wie möglich. Besonders auf Verkaufsplattformen sollten neue oder wenig bewertete Profile mit Vorsicht betrachtet werden. Seriöse Onlineshops sowie Kleinanzeigen-Plattformen haben ein Impressum und die Verantwortlichen reagieren auf Anfragen. Falls nicht, kaufen Sie lieber woanders ein!

• Sichere Zahlungsmethoden nutzen: Für Käuferinnen und Käufer sind Zahlungssysteme mit Käuferschutz empfehlenswert, zum Beispiel über spezialisierte Anbieter. Verkäufer sollten Zahlungsmethoden wählen, bei denen keine Rückbuchung ohne Grund möglich ist, oder die Ware erst nach Zahlungseingang versenden.

• Vorsicht bei Abwicklungen über Kurierdienste: Es ist Vorsicht geboten, wenn die Abwicklung über einen Kurierdienst vorgeschlagen wird. Bleiben Sie im Chat der Plattform und wechseln Sie nicht zu Messengerdiensten!

• Schutzsoftware aktuell halten und auf verdächtige Nachrichten achten: Phishing-Mails und gefälschte Verkaufsplattformen sind gerade zur Weihnachtszeit ein häufig genutztes Mittel von Betrügern. Halten Sie Ihre Software stets auf dem neuesten Stand und klicken Sie niemals auf Links in unerwarteten Nachrichten.

"Betrüger nutzen gerade die Weihnachtszeit und das hektische Kaufverhalten bei der Geschenksuche um sowohl Käufer durch gefälschte Angebote als auch Verkäufer durch betrügerische Bestellungen in die Falle zu locken," so Reinhard Nosofsky, Leiter des Büros für Betrugsermittlungen im Bundeskriminalamt.

"Unsere Empfehlungen richten sich an alle, die online handeln oder einkaufen: Seien Sie wachsam, informieren Sie sich über Ihre Handelspartner und nutzen Sie sichere Zahlungsoptionen", so Bernhard Schafrath, Leiter des Büros für Kriminalprävention im Bundeskriminalamt.

Artikel Nr: 27443 vom Freitag, 15. November 2024, 09:38 Uhr
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