Prävention

Achtung: Phishing rund um den ETA-Einreiseantrag für Großbritannien

Seit dem 2. April benötigen alle EU-Bürger für die Einreise nach Großbritannien neben einem gültigen Reisepass auch eine elektronische Einreisegenehmigung – die sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA). Dabei handelt es sich um eine digitale Sicherheitsüberprüfung für visumfreies Reisen ins Vereinigte Königreich.
Der Antrag kann ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden, auf der auch alle wichtigen Informationen zu finden sind.

Fake – Websites als Köder
Kriminelle nutzen die neue Regelung aus und erstellen täuschend echt wirkende, gefälschte Websites. Diese Seiten sind oft in Reiseblogs oder auf Urlaubsplattformen eingebettet. Ziel ist es, an persönliche Daten und Kontoinformationen zu gelangen, um später hohe Geldbeträge von den betroffenen Konten abzubuchen.

Die Betrugsmasche funktioniert meist so:
• Nutzer werden aufgefordert, die Datenseite ihres Reisepasses hochzuladen und eine E-Mail-Adresse anzugeben.
• Kurz darauf erhalten sie eine gefälschte E-Mail, in der sie zur Eingabe ihrer Kontodaten aufgefordert werden – angeblich zur Bezahlung der Registrierungsgebühr von etwa 20 € bzw. 10 £ pro Person.
• Tatsächlich werden dann jedoch mehrere Hundert Euro (teilweise zwischen 200 und 900 €) vom Konto abgebucht.

Was steckt dahinter?
Es handelt sich um klassisches Phishing: Die Betrüger versuchen, mit gefälschten Webseiten oder E-Mails an sensible Informationen wie Passwörter oder Kreditkartendaten zu gelangen. Sobald die Daten eingegeben werden, haben die Täter Zugriff auf Konten oder persönliche Accounts.

Tipps aus dem Bundeskriminalamt:
• Suchen Sie immer nach der offiziellen Seite der Electronic Travel Authorisation (ETA) Apply for an electronic travel authorisation (ETA) - GOV.UK
• Achten Sie genau auf den Abbuchungsbetrag, den Sie auf Ihrem Konto bzw. mit Ihrer Kreditkarte freigeben.
• Prüfen Sie, ob die Verlinkungen in den Nachrichten Sie auf die echten Websites weiterleiten, indem Sie mit Ihrer Maus, ohne zu klicken, über diese fahren.


Was tun im Schadensfall?

• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bringen Sie das Gerät, auf dem Sie die strafbare Handlung wahrgenommen haben nach Möglichkeit zur Anzeigeerstattung (z.B. Handy, Laptop) mit.
• Informieren Sie sofort Ihre Bank von der ungerechtfertigten Abbuchung.

Links:

Artikel Nr: 27940 vom Freitag, 4. April 2025, 10:05 Uhr
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