Kriminalitätsbekämpfung

DNA-Datenbank als Schlüsselfunktion kriminalpolizeilicher Ermittlungen

Vor 27 Jahren wurde am 1. Oktober 1997 die DNA-Datenbank in Österreich eingeführt. Die DNA-Analyse ist eines der wichtigsten Werkzeuge von Kriminalistinnen und Kriminalisten. Sie hilft dabei Verdächtige auszuforschen und damit auch künftige Straftaten zu verhindern. Österreich hat mit 27 Jahren Erfahrung eine internationale Vorreiterrolle inne.

Wenn Polizistinnen und Polizisten zu Tatorten kommen, suchen und sichern sie vorhandene Spuren. Oft besteht kein konkreter Ermittlungsansatz und die Erhebungen laufen zunächst ins Leere. Dann aber erhalten die Beamtinnen und Beamten eine Treffermitteilung von der nationalen DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes (BK). Die Ermittlungen werden ab dann gezielt gegen eine Person geführt und ermöglichen schließlich die Überführung und Verurteilung der Täterin oder des Täters. Die Klärung der Tat ist in solchen Fällen nur mit Hilfe der DNA-Analyse möglich.

Seit mittlerweile 27 Jahren betreibt Österreich eine operative DNA-Datenbank und hat damit als zweiter Staat in Europa – nach Großbritannien – diese Technologie gestartet und verfügt vom Datenbestand her über eine der größten DNA-Datenbanken der Welt. Begonnen hat es als Pilotprojekt mit bescheidenen Mitteln und gestützt auf die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG). Die ersten großen Erfolge bei der Verbrechensaufklärung führten rasch zu einem Ausbau der DNA-Datenbank, sowohl in rechtlicher als auch organisatorischer Hinsicht. Mittlerweile betreiben faktisch alle europäischen Staaten nationale forensische DNA-Datenbanken.

Bilanz über 27 Jahre DNA-Datenabgleich
Mit 1. Oktober 2024 sind in der nationalen Datenbank 283.225 DNA-Personenprofile von Straftäterinnen und Straftätern sowie 160.611 DNA-Spurenprofile erfasst. Seit 1997 wurden mithilfe der nationalen DNA-Datenbank des BK rund 34.000 Tatverdächtige identifiziert, die an 42.000 Tatorten ihre biologischen Spuren hinterlassen hatten. Insgesamt wurden dank DNA-Abgleiche unter anderem rund 800 Mordfälle und 900 Vergewaltigungen geklärt, bei vielen dieser Fälle handelte es sich auch um sogenannte Altmordfälle, bei denen die Straftaten bereits Jahrzehnte zurücklagen. Darüber hinaus wurden mit Spurtrefferzuordnungen ca. 17.500 Tatzusammenhänge beziehungsweise Seriendelikte erkannt. Im Schnitt werden derzeit 210 Delikte pro Monat allein durch Treffer in der nationalen DNA-Datenbank geklärt.

Über internationale Abgleiche im bestehenden internationalen EU DNA-Datenverbundsystem "Prüm" werden pro Jahr noch zusätzlich rund 1.700 in Österreich verübte Straftaten geklärt und etwa auch die gleiche Anzahl von ungeklärten Straftaten in den über das Prüm Netzwerk angeschlossenen EU-Partnerstaaten, durch Treffer auf Straftäter, die in Österreich mit ihrer DNA erfasst wurden. Zudem lassen sich durch sogenannte Spur-Spurtreffern Seriendelikte und die Arbeitsweise und Zusammensetzung ganzer krimineller Organisationen erkennen. Die kriminalistischen Ermittlungserfolge mithilfe der DNA-Datenbank zeigen deutlich, dass erfolgreiche Polizeiarbeit heute ein Zusammenwirken vieler Expertinnen und Experten ist. Beginnend bei der hoch qualitativen Spurensicherung bei der Tatortarbeit, über den DNA-Analyseprozess bei den Vertragslabors der Gerichtsmedizinischen Instituten Innsbruck, Salzburg, Wien und St. Pölten, bis hin zur Auswertung der Ergebnisse in der DNA-Datenbank im BK und den internationalen Datenabgleichen in den Verbundsystemen bei Interpol und im Rahmen des Prümer Vertrags werden komplexe Ermittlungsschritte gesetzt.

Internationaler Abgleich
2003 haben österreichische Experten mit Interpol-Technikern in Lyon die erste zentrale DNA-Datenbank der Welt eingerichtet. In dieser können alle 196 Interpol-Staaten anonymisierte DNA-Profile ungelöster Straftaten oder international agierender Täter einspeichern. Die effizienteste und effektivste Methode des internationalen Datenaustausches, sowohl in DNA-Datenbanken als auch im Automatischen Fingerabdruck Identifikations-System (AFIS), ermöglicht das Prümer Datenverbundsystem. Dieses Rechtswerk sieht unter anderem eine Onlineverbindung zwischen nationalen zentralen DNA-Datenbanken und AFIS-Datenbanken vor. Österreich steht derzeit mit allen anderen 26 EU-Staaten, dem Vereinigten Königreich sowie mit dem EU assoziierten Staat Norwegen, welche die technische Umsetzung des Prümer Datenverbundsystems zwischenzeitlich auch realisieren konnten, im operativen Verbund. Durch die Prümer Kooperation steht dem BK neben den nationalen DNA-Profilen derzeit noch ein zusätzlicher Datenbestand von rund 20 Millionen DNA Profilen für Abgleiche zur Verfügung.

Rechtslage
Die geltende österreichische Rechtslage erlaubt den Sicherheitsbehörden die DNA-Verarbeitungen ausschließlich nach Delikten, die mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Darüber hinaus muss noch eine Wiederholungsgefahr des Täters erwartet werden. Es wäre daher den Sicherheitsbehörden etwa rechtlich nicht erlaubt, nach einer einfachen Sachbeschädigung oder einem Diebstahl molekulargenetische Analysen zu beauftragen und die Daten in der nationalen DNA-Datenbank zu verarbeiten. Daher werden derartige Spuren, selbst wenn sie auf lokaler Ebene von Polizistinnen und Polizisten noch gesichert wurden, keiner weiteren Verarbeitung zugeführt.

Datenschutz
Die österreichische DNA-Datenbank sowie alle damit verbundenen internationalen Kooperationen stehen unter höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies betrifft sowohl den Umgang mit dem eigentlichen Zellmaterial als auch die Nutzung der zugehörigen Personen- und Falldaten. Durch das österreichische Kooperationsmodell mit den DNA-Labors der Gerichtsmedizin ist zu jeder Zeit die Trennung der Analyse des biologischen Materials und der zugehörigen Daten gewährleistet. Der volle Datenzugang ist stark eingeschränkt. Nur die mit der Datenbankanalyse tatsächlich beschäftigten Beamten des BK haben Vollzugang. Nach einem Treffer werden die Daten erst nach einer mehrstufigen, systematischen zweiten DNA-Analyse und nur nach forensisch absolut gesicherter Datenübereinstimmung den betroffenen Behörden mitgeteilt.

Gleiches gilt in der internationalen Kooperation. Auch diese läuft unter strengsten Qualitätsrichtlinien und über abgesicherte Netzwerke in verschlüsselter und anonymisierter Form ab. Erst wenn ein Treffer durch eine forensische Prüfung von Biologen bestätigt wurde, erfolgt zwischen dem BK und den zentralen nationalen Kontaktstellen der Partnerstaaten der Austausch der zugehörigen personenbezogenen Ermittlungsdaten.

Artikel Nr: 27301 vom Dienstag, 1. Oktober 2024, 11:41 Uhr
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