Prävention

Sicherheit im öffentlichen Raum schaffen – Prävention als Schlüssel zum Schutz

Der öffentliche Raum ist ein zentraler Ort der Begegnung sowie des sozialen Miteinanders. Doch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen wird durch Faktoren wie Kriminalität, städtische Verdichtung und soziale Veränderungen oft beeinträchtigt. Das Bundeskriminalamt (BK) setzt daher gezielt auf Präventionsmaßnahmen, um das Sicherheitsgefühl zu stärken und Bürgerinnen und Bürgern konkrete Handlungsmöglichkeiten für den Selbstschutz aufzuzeigen.

Vorstellung des Präventionsprogramms "Sicherheit im öffentlichen Raum"
Von Seiten der Kriminalprävention des Bundeskriminalamts wurde das Programm "Sicherheit im öffentlichen Raum" entwickelt. Damit bietet Österreichs Exekutive ein umfassendes, universelles und entwicklungsorientiertes Angebot für alle Interessierten. Das Bundeskriminalamt evaluiert das Programm fortlaufend und adaptiert es neu. Die standardisierte Grundausbildung für Exekutivbedienstete beispielsweise wurde soeben einer Novellierung unterzogen.

Im Mittelpunkt des polizeilichen Präventionsprogrammes steht die Vermittlung von situationsbedingten Präventionsmaßnahmen sowie die Vorbeugung sexueller und körperlicher Übergriffe auf Personen im öffentlichen Raum, hierbei liegt der Fokus besonders auf Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Durch die Sensibilisierung der Zielgruppe soll das persönliche Sicherheitsgefühl gesteigert, ein Problem- und Präventionsbewusstsein geschaffen und lokale sowie regionale Problem- und Angstfelder erkannt werden.

Inhaltliche Schwerpunkte bilden einerseits das eigene Auftreten inklusive Selbstbewusstsein, sowie andererseits Selbstbehauptung, die Vorbeugung von übergriffigem Verhalten im alltäglichen Leben und die Besprechung von Handlungsoptionen während und nach einer Gefahrensituation. Im Programm wird auf die persönlichen Grenzen jeder Person Bedacht genommen und die Möglichkeiten der Opferhilfe erläutert.

Im Rahmen von Workshops führen speziell geschulte Präventionsbedienstete Angstraumbegehungen an speziellen Örtlichkeiten durch. Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigen sich dort mit Gegebenheiten, die Unsicherheit oder Angst auslösen können, wie zum Beispiel Tiefgaragen, Unterführungen oder Wohnhausanlagen. Im anschließenden Vortrag werden die verschiedenen Wahrnehmungen der Teilnehmenden diskutiert und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Durch eine intensive Befassung mit dem Unsicherheitsgefühl kann dieses so oftmals aus dem Weg geräumt werden. Wenn örtliche Missstände festgestellt werden, verständigen die Präventionsbediensteten die dafür zuständigen Stellen oder setzen etwaige Verbesserungen direkt vor Ort um. Der Vortrag "Sicherheit im öffentlichen Raum" kann von den Präventionsbediensteten der Exekutive auch als Informationsveranstaltung, ohne vorherigen Angstraumbegehung, zur Aufklärung der Bevölkerung zu den verschiedensten Sicherheitsthemen abgehalten werden.

Prävention zur Sicherheit in öffentlichen Gebäuden
Ziel dieser Prävention ist es allen in öffentlichen Gebäuden tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hinweise und Handlungsanstöße für eine erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz zu liefern. Präventionsbedienstete vermitteln zudem auch Tipps zum Schutz vor Gewalt im Parteienverkehr, um für unvorhergesehene oder ungewöhnlichen Situationen gewappnet zu sein.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sicherheitspolizeiliche Beratungen zu den Delikten Einbruch, Raub, Betrug oder Gewalt am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Die speziell ausgebildeten Präventionsbediensteten beraten österreichweit und sind an jeder Polizeidienststelle erreichbar. Inhaltlich decken die Beratungen verhaltensorientierte und technische Sicherheitsmaßnahmen zu den Delikten ab.

Eine sinnvolle Kombination aus mechanischen, elektronischen und verhaltensorientierten Maßnahmen kann die Sicherheit eines Gebäudes und jene der Bediensteten wesentlich erhöhen. Zu den mechanischen Sicherungsmaßnahmen zählen beispielsweise Sicherheitstüren- und Fenster, Rollläden und Gitter. Als elektronische Sicherungsmaßnahmen gelten Alarmanlagen und Videoüberwachungsanlagen.

Aktuell konzipiert das Bundeskriminalamt ein Pilotprojekt zur Gewalt am Arbeitsplatz, welches sich auf den Umgang mit Kundinnen und Kunden spezialisiert, mit dem Ziel eine standardisierte Grundausbildung zu kreieren.

Stalking – eine ernstzunehmende Bedrohung
Unter dem Begriff "Stalking" werden wiederholte Verfolgungshandlungen gegen eine Person verstanden, die deren Lebensführung unzumutbar beeinträchtigen. Von Stalking spricht man, wenn eine Person widerrechtlich über einen längeren Zeitraum gegen den eigenen Willen räumliche Nähe aufsucht, über Telekommunikation oder über Dritte versucht Kontakt herzustellen und Dritte dazu veranlasst werden in Kontakt mit dem Opfer zu treten. Das Delikt ist auch vorliegend, wenn unter Verwendung der personenbezogenen Daten des Opfers Waren oder Dienstleistungen bestellt werden oder Tatsachen sowie Bildmaterial des höchstpersönlichen Lebensbereiches ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

Stalking ist ein gerichtlicher Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch als beharrliche Verfolgung definiert und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird. Stalkerinnen und Stalker machen sich strafbar, wenn sie die Lebensführung ihres Opfers unzumutbar über einen längeren Zeitraum hinweg beeinträchtigen, indem sie eine Person beharrlich verfolgen. Bei Stalking handelt es sich um ein Dauerdelikt.

Hier bieten die besonders geschulten Exekutivbediensteten Opferkontakt- und präventive Rechtsaufklärungsgespräche an.

Artikel Nr: 27987 vom Mittwoch, 16. April 2025, 08:28 Uhr
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