Allgemein
Spurendaktyloskopie: von der Tatortspur zur Täteridentifizierung
Seit 2005 werden im Referat Spurendaktyloskopie im Bundeskriminalamt (BK) Fragmente und Segmente von Tatortspuren analysiert.
Ein professionelles Team an Expertinnen und Experten im Bundeskriminalamt identifizieret daktyloskopischen Tatortspuren rund um die Uhr und klärt so Straftaten auf. In diesem Zusammenhang müssen auch die Abdrücke von Gelegenheitspersonen wie beispielsweise Opfer und Zeugen abgeglichen werden um die Einspeicherung dieser Spuren zu vermeiden.
Der Weg der Tatortspur ins AFIS
Am Tatort sichern ausgebildete Spurensicherungsbedienstete der Landeskriminalämter (LKA) sowie der Bezirks- und Stadtpolizeikommandos (BPK, SPK) wichtige Spuren. Diese werden dann von ausgebildeten Daktyloskopinnen und Daktyloskopen nach den geltenden Qualitätsbestimmungen für Tatort-spuren bewertet, in der Spurenverwaltung des Bundeskriminalamtes erfasst und elektronisch an das Referat übermittelt. Dort werden die einzelnen Tatortspuren nochmals bewertet. Wird eine Spur für qualitativ gut genug befunden, wird sie in das nationale automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) eingegeben.
Hierbei werden verschiedene Informationen erfasst, wie zum Beispiel das Delikt, die Art der Spur, das Bundesland und der Bezirk. Im nächsten Schritt wird das gescannte Bild der Spur aufbereitet und optimiert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Bearbeitung ist die Markierung von zwölf anatomischen Merkmalen bei jeder Spur. Das sind charakteristische Merkmale der Hautleisten, die die Grundlage für die spätere Personenidentifikation bilden.
Der Verifizierungsprozesses von Finger- und Handflächenspuren
Nach der Bearbeitung der Spur beginnt der Matchingprozess. Die Spur wird in allen Datenpools abgefragt. Bei Fingerspuren schlägt das System bis zu 15 identifizierte Match-Kandidatinnen und Kandidaten vor und bei Handflächenspuren werden bis zu fünf Kandidaten zur Prüfung bereitgestellt. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Spurendaktyloskopie müssen die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten mit HIT/ NO HIT verifizieren. Im AFIS gibt es keine Unterscheidung zwischen weiblichen und männlichen Kandidaten.
Für einen HIT ist in Österreich eine Übereinstimmung der zwölf anatomischen Merkmale in Form und Lage erforderlich. Dafür wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Bei einem positiven Endergebnis werden die zuständigen Landeskriminalämter umgehend informiert. Betrifft die Spur eine Person im Ausland, (Prüm-Treffer) wird der Mitgliedsstaat ersucht, alle Personendaten sowie Finger- und Hand-flächenabdrücke, Lichtbilder, DNA, Profil, etc. an das Referat zu übermitteln und die Spur und die Ab-drücke des Spurenverursachers werden nochmal im Vier-Augen-Prinzip gegengeprüft. Danach erfolgt die Verständigung der zuständigen Dienststellen (LKA, BK).
Führt die Verifizierung zu einem NO HIT, wird die Spur in der Tatortspurenbank des Bundeskriminalamtes gespeichert. Die Spur wird über die PRÜM-Staaten oder Nichtmitglieder von INTERPOL weitergeleitet und es werden neue identifizierte Match Kandidaten bereitgestellt, die verifiziert werden müssen.