09.09.2026, 09:00 Uhr
Kriminalitätsbekämpfung
Gemälde, Statuen und Antiquitäten prägen den Arbeitsalltag im Referat Kulturgutfahndung. Als Kunst- und Kulturgegenstände gelten aber auch Porzellan, Archivalien, sakrale Gegenstände, alte Münzen, antike Uhren et cetera. Schmuck und Musikinstrumente zählen ebenfalls als solche Objekte.
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