Allgemein
Aufgaben der PIU: validieren, Anfragenauskunft für Sicherheitsbehörden und Kriterien erstellen
Die Passenger Information Unit im Bundeskriminalamt (PIU) erhebt, speichert und verarbeitet die von den Fluggesellschaften und deren Providern übermittelten Passagierdaten (PNR-Daten), leitet diese oder die Ergebnisse der Datenverarbeitung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter und ist für den Informationsaustausch mit den PIU’s anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie mit Europol zuständig. Der PIU werden ausschließlich die Fluggastdaten von Direktflügen aus Drittstaaten übermittelt.
Die Haupttätigkeiten der Fluggastzentralstelle können folgendermaßen zusammengefasst werden:
• Validierung der Fluggastdaten
Die bei der PIU eingelangten Passagierdaten werden - vor Ankunft oder Abflug eines Flugzeugs - mit den Daten aus diversen Fahndungsdatenbanken des Bundeskriminalamtes und anderen sicherheitspolizeilichen Datenbanken, die der Vorbeugung oder Verfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen dienen, abgeglichen. Im Falle eines Treffers (HIT) wird jedes Ergebnis auf nicht-automatisierte Art individuell durch den zuständigen Sachbearbeiter überprüft und die daraus resultierenden Ergebnisse werden im Anschluss gemeinsam mit den Fluggastdaten in der PNR-Datenbank des Bundeskriminalamtes verarbeitet.
• Anfragen der Sicherheitsbehörden beauskunften
Darüber hinaus dürfen Sicherheits- und Zollbehörden sowie Organe und Behörden der militärischen Nachrichtendienste Anfragen zu spezifischen Passagierdaten bei der PIU stellen. Neben diesen begründeten Ersuchen von nationalen Behörden werden auch internationale Ersuchen von PIU´s anderer EU-Mitgliedsstaaten durch die Sachbearbeiter der PIU Österreich beantwortet.
• Kriterien-Management
Beim Kriterien-Management werden verdachtsbegründende und verdachtsentlastende Prüfungsmerkmale zielgerichtet und verhältnismäßig in der Datenbank hinterlegt, da die Prüfungsmerkmale so zu kombinieren sind, dass die Zahl der Personen (Kriterien-Hits) möglichst gering bleibt. Die Kriterien werden engmaschig mit den zuständigen Ermittlungsbehörden entwickelt beziehungsweise überprüft und unterliegen einer zeitlich begrenzten Evaluierungspflicht.
Die PIU ist 24 Stunden sieben Tage die Woche erreichbar, sodass Fahndungsabfragen beziehungsweise Anfragen der Sicherheitsbehörden kontinuierlich abgearbeitet und die Ergebnisse des Kriterien-Managements an die anfragenden Behörden weitergegeben werden.