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Internationaler Tag gegen Menschenhandel: Wenn Leben zur Ware werden
Menschen werden getäuscht, bedroht, unter Druck gesetzt und über lange Zeit ausgebeutet. Kriminelle nutzen dabei wirtschaftliche Notlagen, persönliche Abhängigkeiten und fehlende Perspektiven gezielt aus. Die Straftaten bleiben häufig im Verborgenen und haben für die Betroffenen schwerwiegende Folgen.
Ausbeutung als lukratives Geschäftsmodell
Für kriminelle Netzwerke ist die Ausbeutung von Personen ein äußerst profitables Geschäft. Besonders gefährdet sind Menschen, die sich in schwierigen wirtschaftlichen oder sozialen Lebenssituationen befinden. Frauen und Minderjährige zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.
Die Opfer werden unter anderem in der Sexarbeit, in privaten Haushalten, in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, in der Gastronomie oder zur Bettelei ausgebeutet. Häufig sind sie vollständig von den Täterinnen und Tätern abhängig und haben kaum Möglichkeiten, selbstständig Hilfe zu suchen.
Da die Straftaten meist abseits der öffentlichen Wahrnehmung stattfinden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Viele Betroffene verfügen über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus, arbeiten ohne Anmeldung oder fürchten Konsequenzen für sich und ihre Angehörigen. Diese Umstände werden von den kriminellen Strukturen bewusst ausgenutzt, um die Opfer unter Kontrolle zu halten.
Menschenhandel ist von Schlepperei zu unterscheiden. Während bei der Schlepperei die rechtswidrige Einreise oder Durchreise gegen Bezahlung im Vordergrund steht, zielt Menschenhandel auf die fortgesetzte Ausbeutung einer Person ab. In der Praxis können beide Kriminalitätsbereiche jedoch miteinander verbunden sein.
Für das Delikt sieht das österreichische Strafrecht Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Liegen erschwerende Umstände vor, kann die Strafdrohung bis zu zehn Jahre betragen.
Konsequente Ermittlungen gegen kriminelle Strukturen
Das Bundeskriminalamt ist die zentrale nationale und internationale kriminalpolizeiliche Ansprechstelle für diesen Deliktsbereich. In der Abteilung für Schlepperei, Menschenhandel und Sonderermittlungen werden Fachwissen, operative Erfahrung und internationale Zusammenarbeit gebündelt.
Rund 50 Expertinnen und Experten arbeiten daran, kriminelle Netzwerke zu identifizieren, Strukturen aufzudecken und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Neben der konsequenten Strafverfolgung stehen insbesondere die frühzeitige Erkennung und der Schutz möglicher Opfer im Mittelpunkt. "Man darf nie aufhören gegen die Ausbeutung von Menschen zu kämpfen", betont Brigadier Gerald Tatzgern, Leiter der Abteilung Schlepperei, Menschenhandel und Sonderermittlungen.
Da Tätergruppierungen häufig grenzüberschreitend agieren, ist eine enge Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, internationalen Partnerdienststellen und spezialisierten Opferschutzeinrichtungen von entscheidender Bedeutung.
Hinweise können entscheidend sein
Um Verdachtsfälle rasch prüfen und Betroffene möglichst frühzeitig unterstützen zu können, hat das Bundeskriminalamt eine eigene Meldestelle eingerichtet.
Hinweise können rund um die Uhr – auf Wunsch auch anonym – übermittelt werden:
Telefon: +43 677 61343434
E-Mail: menschenhandel@bmi.gv.at
Die Meldungen werden von spezialisierten Ermittlerinnen und Ermittlern des Büros für Menschenhandel, Schlepperei und Sonderermittlungen entgegengenommen. Jede Information kann dazu beitragen, Betroffene zu identifizieren, weitere Ausbeutung zu verhindern und Tatverdächtige auszuforschen.
Unterstützung bieten zudem spezialisierte Opferschutzeinrichtungen wie die Frauen- und Migrantinnenorganisation LEFÖ–IBF sowie die Betreuungsorganisation MEN VIA. Die NGOs beraten und begleiten Betroffene, unterstützen bei der Identifizierung möglicher Opfer und stellen den Kontakt zu Behörden und weiteren Hilfseinrichtungen her.