Allgemeines
Neue europäische Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche
Meldepflichtige Berufsgruppen müssen bei Verdacht auf Geldwäscherei eine Meldung über goAML an die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes erstatten. Ab 1. Februar 2022 erhalten diese eine Rückmeldung auf jede ihrer Verdachtsmeldungen und Österreich schafft damit neue europäische Standards.
Betrug, Steuerdelikte, Korruption oder Terrorismusfinanzierung sind Delikte, die der Geldwäsche vorangehen und können unterschiedlicher nicht sein. Die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes ist bei der Bekämpfung der Geldwäsche die zentrale Ansprechstelle in Österreich und nimmt Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen über "goAML" entgegen. Ab 1. Februar 2022 erhalten die meldenden Personen nun ein Feedback auf jede der zahlreichen Verdachtsmeldungen.
Meldungen der Berufsgruppen
Unübliche Transaktionen oder Transaktionsmuster ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck müssen dem Bundeskriminalamt von meldepflichtigen Berufsgruppen gemeldet werden. Meldeverpflichtet sind unter anderem Banken oder andere Dienstleister am Finanzmarkt, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler oder Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Die Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle können seit April 2021 nur noch über die Applikation "goAML" übermittelt werden. Dieses von der UN speziell entwickelte Analysetool bietet nicht nur der Geldwäschemeldestelle Vorteile, sondern erleichtert auch den meldenden Personen die Erstattung von Verdachtsmeldungen.
Neu: Einzelfallrückmeldungen
Um den meldenden Berufsgruppen auch eine zeitgerechte Rückmeldung über die Wirksamkeit ihrer Verdachtsmeldungen und über die darauffolgenden Maßnahmen zu bieten, hat die Geldwäschemeldestelle intensiv an der technischen Umsetzung eines Systems gearbeitet, das dies ermöglicht. Ab 1. Februar 2022 werden die Personen unter anderem darüber informiert, ob die Analyse der Geldwäschemeldestelle den angegebenen Verdacht bestätigen konnte und ob Ermittlungen eingeleitet wurden. Ebenso erhalten sie eine automatisierte Rückmeldung, wenn es aufgrund der Verdachtsmeldung zu einer Verurteilung wegen Geldwäscherei gekommen ist. Österreich ist damit eines der ersten Länder in der Europäischen Union, die so umfangreich die Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor verstärkt und individuell auf Verdachtsmeldungen eingehen wird. Zusammen mit den regelmäßig veröffentlichten fallübergreifenden Warnmitteilungen der Geldwäschemeldestelle soll das Feedback den meldeverpflichteten Berufsgruppen zeigen, wie wirksam und wichtig ihr Beitrag bei der Bekämpfung von Geldwäscherei ist. Zudem kann die Zusammenarbeit mit der Geldwäschemeldestelle nun noch detaillierter nachvollzogen werden.
Über die Geldwäschemeldestelle
Die Geldwäschemeldestelle ist die zentrale Stelle für die Entgegennahme und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang mit Geldwäscherei, ihren Vortaten oder mit Terrorismusfinanzierung. Sie bildet in ihrer Zentralstellenfunktion die einzige Ansprechstelle für meldepflichtige Berufsgruppen. Die Filtertätigkeit bildet ihre Kernfunktion. Aufgrund des hohen Informationsaufkommens der meldepflichtigen Berufsgruppen muss die Geldwäschemeldestelle aus den zahlreichen Verdachtsmeldungen jene herausfiltern, denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung zugrunde liegt. Dieses Analyseverfahren dient zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, denn es werden nur solche Sachverhalte übermittelt, die strafrechtlich zu verfolgen sind.