Sicherheit

Zeugenschutzprogramm: präventiver Schutz für stark gefährdete Zeugen

In vielen Kriminalfällen können Verurteilungen von führenden Straftäterinnen und Straftätern der Organisierten Kriminalität oder des internationalen Terrorismus aufgrund von Zeugenaussagen involvierter Personen im Strafprozess erreicht werden. Seit 1998 ist der Zeugenschutz in Österreich als Zentralstelle des BMI im Bundeskriminalamt (BK) eingerichtet.

Das Ziel des Zeugenschutzprogramms ist es, die Zeugenaussage für den gerichtlichen Strafprozess sicherzustellen und dem stark gefährdeten Zeugen oder der stark gefährdeten Zeugin präventiv Schutz zu gewähren. Zeuginnen und Zeugen, die wegen ihrer persönlichen Nähe zu derartigen Gruppierungen zur Aufklärung von Straftaten beitragen können, sind von enormer Bedeutung für das Gerichtsverfahren. Auf diese Weise können die Grundstrukturen krimineller Organisationen offengelegt und anschließend zerschlagen sowie geplante Angriffe unterbunden werden. Im Zeugenschutzprogramm können auch Angehörige der besonders gefährdeten Personen aufgenommen werden.

Voraussetzungen für die Anwendung des Zeugenschutzprogrammes
• Es liegt eine Straftat, insbesondere aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, der terroristischen Vereinigung oder der Schwerstkriminalität vor.
• Für den Zeugen oder die Zeugin herrscht eine besonders hohe Gefahr aufgrund der Zeugenaussage.
• Die Betroffenen stimmen der Anwendung des Zeugenschutzprogramms zu.
• Die vom Gericht bestätigte Notwendigkeit und Wichtigkeit der Zeugenaussage für das Strafverfahren ist gegeben.
• Die Schutzperson muss in der Lage sein, sicherheitsrelevante Auflagen einzusehen und zuverlässig danach zu handeln.

Artikel Nr: 28463 vom Mittwoch, 10. September 2025, 09:54 Uhr
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