Kriminalitätsbekämpfung

Internationaler Schlag gegen Online-Kindesmissbrauch

Eine weltweite Operation gegen den Online-Kindesmissbrauch führte auch in Österreich zur Ausforschung von 64 Verdächtigen. Weltweit wurden 90.000 Online-Konten mit entsprechenden Inhalten identifiziert.

Mehr als 90.000 Online-Konten mit kinderpornografischem Material wurden im Rahmen der internationalen Polizeioperation "Heketara" weltweit identifiziert. Die Operation wurde im Oktober 2019 eingeleitet, nachdem ein Provider darauf aufmerksam wurde, dass eine Plattform genutzt wurde, um Materialien von sexuellem Missbrauch von Kindern online zu teilen. Die Operation leitete das Te Tari Taiwhenua Department of Internal Affairs (DIA) in Neuseeland, internationale Strafverfolgungsbehörden und Bundespolizeien sowie Europol und Interpol beteiligt sich, es wurden hunderte Ermittlungen eingeleitet.

In Österreich übernahm das Referat für Sexualstraftaten und Kinderpornografie im Bundeskriminalamt im Jahr 2020 weitere Untersuchungen. Umfangreiche Ermittlungen führten zur Ausforschung von insgesamt 64 Verdächtigen in ganz Österreich, die entsprechendes Material besaßen oder weitergaben. Eine Person steht im Verdacht, seine sechsjährige Tochter selbst missbraucht und das entsprechende Bildmaterial im Netz angeboten zu haben.

Allgemeine Daten und Fakten für Österreich
Unter Kinderpornografie versteht man die reißerisch verzerrte, der sexuellen Erregung des Betrachters dienende wirklichkeitsnahe Darstellung der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger sowie geschlechtliche Handlungen an und mit Kindern. Die Verbreitung solcher pornografischer Darstellungen wird als Online-Kindesmissbrauch mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, der Erwerb und Besitz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. Jeder Herstellung kinderpornografischer Darstellungen geht der sexuelle Missbrauch eines Kindes voraus. Dieser ist – je nach Schwere – mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bedroht.

2021 wurden in Österreich 1.921 Anzeigen wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger (§207a Strafgesetzbuch) bei der Polizei registriert, was den Höchststand der letzten zehn Jahre bedeutet (2012: 517, 2020: 1.702). Erfreulicherweise konnte auch bei der Aufklärungsquote eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozentpunkte erzielt werden. 2021 konnte die Polizei 92,4 Prozent der angezeigten Straftaten klären.

Was tue ich, wenn ich kinderpornografische Bilder oder Videos erhalten oder zufällig entdeckt habe?
• Öffnen Sie Bilder und Videos auf keinen Fall. Bereits der Besitz ist strafbar. Spätestens wenn die Bilder oder Videos bewusst geöffnet werden, tritt die Strafbarkeit ein.
• Melden Sie Bilder und Videos der Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus im Bundeskriminalamt unter meldestelle@interpol.at oder telefonisch an 01-24836-951310.
• Melden Sie kinderpornografisches Material oder teilende Personen in sozialen Netzwerken, auch um Ermittlungen gegen die eigene Person zu verhindern.
• Achtung bei sogenannten Scherzvideos, die Kinder oder Jugendliche in sexuellen Handlungen untereinander, in sexuellen Handlungen mit Tieren oder Tiere in sexuellen Handlungen mit Kindern zeigen. Es handelt sich dabei um Online-Kindesmissbrauch, der ausnahmslos strafrechtlich verfolgt wird.

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Artikel Nr: 19421 vom Mittwoch, 2. März 2022, 10:08 Uhr
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