Allgemein
Rip-Deals: wenn sich lukrative Geschäfte als Betrug entpuppen
Seit etwa 40 Jahren ist das Phänomen des Rip-Deals bekannt. Er zählt zu den raffiniertesten Formen des internationalen Vermögensbetrugs. Rip-Deal-Betrügerinnen und Betrüger schädigen ihre Opfer oft um mehrere Hunderttausende Euro oder um Beträge in Millionenhöhe.
Häufig handelt es sich bei den Betrügerinnen und Betrügern um organisierte kriminelle Gruppen, die arbeitsteilig vorgehen und vorwiegend in Italien, Belgien, den Niederlanden oder auf dem Balkan agieren. Großteils gehören sie Roma-Clans an, die sich seit mehreren Jahrzehnten auf diese Deliktsform spezialisieren.
Ermittlungen im Bundeskriminalamt
Das Büro Betrugskriminalität im Bundeskriminalamt ist die österreichweite zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für Fälle schwerer Betrugskriminalität, darunter auch sogenannte Rip-Deals. Eingehende Meldungen und Verdachtsfälle werden erfasst, bewertet und an die zuständigen Landeskriminalämter zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Das Büro unterstützt die Ermittlungen durch fachliche Expertise sowie die Zusammenführung und Analyse relevanter Informationen. Bei entsprechender Erforderlichkeit können Ermittlungen auch unmittelbar durch das Bundeskriminalamt übernommen und geführt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten koordiniert das Büro den Informationsaustausch mit in- und ausländischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und unterstützt die Abstimmung gemeinsamer Ermittlungsmaßnahmen. Ziel ist es, Zusammenhänge zwischen einzelnen Straftaten und Tätergruppierungen zu erkennen, Ermittlungserkenntnisse zusammenzuführen und eine koordinierte Bekämpfung international agierender krimineller Netzwerke sicherzustellen.
Vom scheinbar seriösen Geschäft zum skrupellosen Betrug
Rip-Deals treten in unterschiedlichen Varianten auf, laufen jedoch nach einem Muster ab:
1. Vorbereiten. Durch optisch professionell aussehende Fake-Webseite oder Online-Profile erwecken Rip-Deal-Betrügerinnen und Betrüger den Eindruck wohlhabende Investoren zu sein. Meist verwenden sie auch gefälschte Identitäten und besitzen internationale Telefonnummern.
2. Kontakt aufnehmen. Die Kriminellen suchen gezielt nach Personen, die Luxusgüter wie hochpreisige Uhren, Immobilien, Gold sowie Fahrzeuge verkaufen wollen oder exklusive Unternehmensbeteiligungen anbieten. Die Betrügerinnen und Betrüger nehmen dann direkt Kontakt mit ihrem potenziellen Opfer über Inserate, Messen oder unwissende Dritte auf und bekunden ihr vermeintliches Interesse an einem Kauf. Auffallend ist, dass sie die geforderten Preise akzeptieren ohne zu verhandeln oder diese sogar überbieten.
3. Vertrauen aufbauen. Die Betrügerinnen und Betrüger investieren mehrere Wochen bis Monate, um eine glaubwürdige Geschäftsbeziehung mit ihren Opfern aufzubauen. Telefonate und Videokonferenzen finden regelmäßig statt, ebenso wie persönliche Treffen in exklusiven Hotels im Ausland. Die Reisekosten werden meist von den Kriminellen übernommen. Gleichzeitig erweitern die Rip-Deal-Betrügerinnen und Betrüger das ursprüngliche Geschäft um zusätzliche Transaktionen wie Goldgeschäfte oder fordern Provisionen von ihren Opfern.
4. Betrügen. Auch das betrügerische Rechtsgeschäft wickeln die Kriminellen zumeist im Ausland ab. Sie verwenden Falschgeld, manipulieren Überweisungen oder verschaffen sich Zugriff auf die Krypto-Wallets des Opfers, indem sie dessen Passwort ausspähen. Provisionen oder Luxusgüter werden dem Opfer trickreich oder gewaltsam entwendet.
5. Verschwinden oder erneut betrügen. Nachdem die Betroffenen Opfer eines Rip-Deals geworden sind, brechen die Betrügerinnen und Betrüger in vielen Fällen den Kontakt ab, löschen deren Kontaktdaten und verschleiern Geldflüsse. In manchen Fällen versuchen die Kriminellen jedoch einen Folgebetrug, indem sie dem Opfer vorgaukeln den Schaden gegen Gebühren wieder rückgängig zu machen. Dafür werden oftmals weitere Treffen im Ausland inszeniert.
Die Wichtigkeit der Anzeigenerstattung
Aufgrund von Scham erstatten Betroffene oftmals keine Anzeige. Dabei kann jeder Hinweis helfen international agierende Tätergruppen zu identifizieren oder Ermittlungen im In- und Ausland einzuleiten.
Empfehlungen der Kriminalprävention
• Lassen Sie sich für den Verkauf eigener – vor allem luxuriöser – Gegenstände nicht ins Ausland locken!
• Werden Sie misstrauisch, wenn es zu keiner Preisverhandlung kommt oder der Kaufpreis überboten wird!
• Geben Sie Ihre Krypto-Wallet-Zugangsdaten nie im Beisein Dritter ein!
• Installieren Sie niemals Apps auf Empfehlung von fremden Personen oder Kaufinteressenten auf ihrem Smartphone! Diese könnten zum Ausspionieren verwendet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Geschäftspartnerin oder Ihren Geschäftspartner und verlangen Sie Referenzen!
• Erstatten Sie nach einem Rip-Deal im In- und Ausland eine Anzeige bei der Polizei!