Allgemeines
Qualifizierter Opferschutz: Hochrisikofälle schützen
Leib, Leben und Freiheit sind die höchsten Rechtsgüter und daher besonders schützenswert. Der qualifizierte Opferschutz des Bundeskriminalamtes, auch VHR - Victims at Highest Risk genannt, nimmt sich höchst gefährdeter Personen (Hochrisiko-Fälle) an.
Risikoeinschätzung als Herzstück
Polizei, Gerichte und Fachberatungsstellen übermitteln potenzielle Hochrisikofälle an das Bundeskriminalamt. Im Rahmen einer Risikoeinschätzung wird dort jeder Fall vom Referat qualifizierter Opferschutz zur Gänze neu aufgerollt und bewertet. Die Risikoeinschätzung ist das Herzstück jedes Einzelfalls. Basierend auf dieser Einschätzung und Analyse werden organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven Schutzes für das Opfer empfohlen, um die Gefährdung zu reduzieren und auch sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen unterstützt. Als letzte Instanz kann es in Ausnahmefällen auch zu einer Aufnahme in das Schutzprogramm des qualifizierten Opferschutzes kommen.
Die sozialen Fachberatungsstellen aller Bundesländer Österreichs - bis auf Wien – wenden sich mit potenziellen Fällen direkt an das Bundeskriminalamt. Aufgrund der für Österreich verhältnismäßig hohen Einwohnerzahl sind Fälle in Wien eigens geregelt. Sowohl das Wiener Opferschutzzentrum als auch das Bedrohungsmanagement SVA1 filtern die Fälle vorab und leiten potenzielle Hochrisikofälle an das Bundeskriminalamt weiter.
Voraussetzungen für den qualifizierten Opferschutz:
Um den qualifizierten Opferschutz in Anspruch nehmen zu können muss ein kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren in Österreich laufen. Zudem muss eine konkrete und unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bestehen. Der Opferschutz kann aber auch geltend gemacht werden, wenn die gefährdete Person damit bedroht ist Opfer eines schweren Verbrechens zu werden, sofern keine geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen werden. Zielgruppen für den qualifizierten Opferschutz sind insbesondere:
• Opfer schwerer häuslicher Gewalt
• Opfer ethnischer/ kultureller Straftaten sowie schwerer Eingriffe in die Rechte von Menschen wie zum Beispiel Zwangsheirat mit extremen Bedrohungsszenarien wie etwa die Androhung des Ehrenmordes
• Opfer von schweren Stalking Fällen
• Opfer von Menschenhandel
• Opfer in Verfahren der organisierten Kriminalität, deren mangelndes Wissen über die Struktur und den Aufbau einer kriminellen Organisation die Aufnahme in ein innerstaatliches Zeugenschutzprogramm nicht ermöglichen
Zielsetzungen des qualifizierten Opferschutzes:
• Die Unterstützungsbedürftigkeit der Opfer wird wahrgenommen.
• Die Aussagen der Opfer sollen umfassend in das Ermittlungs- sowie Gerichtsverfahren eingebracht werden. Im Gegenzug wird ein reibungsloser und gesicherter Ablauf bei Gerichtsterminen sowie Gerichtsverhandlungen gewährleistet.
• Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven und wirksamen Schutzes werden bei jedem Fall individuell festgelegt und umgesetzt. Es gibt zudem Unterstützungstätigkeiten bei der sozialen und beruflichen Integration.
• Das Referat qualifizierter Opferschutz im Bundeskriminalamt bietet höchst gefährdeten Personen sicherheitsrelevanten Schutz. Gerade für höchst gefährdete Personen, die zudem schwerwiegende psychische und physische Beeinträchtigungen haben, ist es besonders schwierig Schritte zu setzen, um dieser Situation zu entkommen.