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Kulturgutkriminalität im Fokus

Kulturgüter spiegeln die Geschichte und Identität eines Landes wider. Ihr Schutz liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung. Die Kriminalbediensteten im Bundeskriminalamt leisten durch ihr enormes Fachwissen und ihr Fingerspitzengefühl einen wesentlichen Beitrag für die Kulturlandschaft Österreichs.

Gemälde, Statuen und Antiquitäten prägen den Arbeitsalltag im Referat Kulturgutfahndung. Als Kunst- und Kulturgegenstände gelten aber auch Porzellan, Archivalien, sakrale Gegenstände, alte Münzen, antike Uhren et cetera. Schmuck und Musikinstrumente zählen ebenfalls als solche Objekte.

Aufgrund ihres hohen Wertes locken die Güter Kriminelle an. Kulturgut wird in der Regel entweder bei Einbrüchen in Häuser und Wohnungen gestohlen oder aber in öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise Kirchen. Das Büro Interpol im Bundeskriminalamt hat deshalb ein eigenes Referat zur Kulturgutfahndung eingerichtet, wobei auch nach Wertgegenständen und nicht nummerierten Sachen gefahndet wird.

Was genau sind Kulturgüter?
Kulturgüter sind das kulturelle Erbe eines Landes. In Österreich ist Kulturgut gleichbedeutend mit "Denkmal" und in §1 des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) folgendermaßen definiert: von Menschen geschaffene bewegliche oder unbewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. Kulturgüter sind "von Menschen geschaffene" Gegenstände. Miteingeschlossen sind jedoch "Überreste und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen", womit seit 1990 auf den archäologischen Denkmalschutz abgezielt wird.

In der polizeilichen Praxis ist die Definition von Kulturgut nicht entscheidend, da es etwa in der Fahndung vielmehr darauf ankommt, ob Fahndungsunterlagen, also eine gute Abbildung und Beschreibung des gestohlenen Gegenstands vorhanden sind. Eine Wertgrenze gibt es nicht.

Was macht das Referat Kulturgutfahndung im Bundeskriminalamt?
Neben der nationalen und internationalen Fahndung nach Kulturgut umfasst der Zuständigkeitsbereich auch stichprobenartige Überprüfungen von Objekten im Kunsthandel, etwa in Online-Portalen oder Auktionskatalogen.
Im Bundeskriminalamt werden die gestohlenen Objekte in eine kriminalpolizeiliche Datenbank eingetragen und die Fahndungen auch online veröffentlicht, sodass diese für jedermann sichtbar sind. Internationale Fahndungen werden in der Interpol Datenbank gespeichert, für die sich Interessierte kostenlos registrieren können. Sie sind aber auch über die ID Art App zu finden.

Das Kulturgutreferat im Bundeskriminalamt bearbeitet Fälle im Kulturgutbereich deliktsunabhängig und ist Anlaufstelle für Kulturgutfragen innerhalb der österreichischen Polizei. Die am häufigsten vorkommenden Delikte in Verbindung mit der Kulturgutfahndung sind Diebstahl, Hehlerei und Fälschungen beziehungsweise Betrug. Kulturgutdiebstahl unterscheidet sich von anderen Diebstahlsarten aufgrund der Tatsache, dass Gegenstände gestohlen werden, die in der Regel nicht an Wert verlieren. Es handelt sich meistens um Einzelstücke, die nicht einfach ersetzt werden können.

Was passiert mit gestohlenen Kulturgütern?
Kunstgegenstände werden selten um ihrer selbst willen gestohlen, sondern um Geld zu lukrieren. Erfahrungsgemäß wird die Beute rasch weiterverkauft und landet im Kunst- und Auktionshandel, auf Flohmärkten oder bei Online-Auktionen. Nach einem Diebstahl werden die Kulturgüter in der Regel verändert, damit die Identifizierung des Objekts durch das veränderte Erscheinungsbild erschwert wird. Bei Statuen werden zum Beispiel die Fassung oder Attribute, die eine Figur identifizierbar machen, entfernt.

Durch die verstärkte Nutzung des Internets wurde zwar einerseits die polizeiliche Fahndungsarbeit durch die internationale Vernetzung erleichtert, andererseits wurde dadurch aber auch der Verkauf gestohlener Güter für Kriminelle vereinfacht.

Präventionstipps für den sicheren Erwerb von Kulturgütern
Richtige und genaue Dokumentations- und Inventarisierungsmaßnahmen unterstützen im Falle eines Diebstahls oder Verlustes die kriminalpolizeiliche Arbeit.
• Lassen Sie sich die Herkunft des Kulturguts bestätigen!
• Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen, aus der der Name des Händlers oder der Händlerin hervorgeht und bewahren Sie diese auf! Dies gilt auch für Ankäufe im Ausland.
• Dokumentieren Sie ausreichend! Gute Fotos und Detailaufnahmen der eigenen Kunst- und Wertgegenstände sind essenziell, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. (Eigentumsnachweis) Auch Schmuck oder sonstige Wertgegenstände sollen dokumentiert werden
• Sehen Sie im Zweifel vom Kauf ab!
• Prüfen Sie bei Onlinekäufen die Existenz der Person oder der Firma, von der Sie das Kulturgut erwerben möchten!

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Artikel Nr: 28395 vom Freitag, 22. August 2025, 08:39 Uhr
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