Gewaltschutz

Gewalt in der Privatsphäre: Polizei greift ein, betreut und beugt vor

Ein zentrales Grundbedürfnis des Menschen ist Sicherheit. Beim Gewaltschutz hat Österreich eine Vorreiterrolle in Europa inne. Zur Bekämpfung von Gewaltdelikten in der Privatsphäre setzt das Bundeskriminalamt (BK) verstärkt auf Gewaltprävention.

Der Gewaltschutz gliedert sich im Bundeskriminalamt derzeit in Gewalt in der Privatsphäre und Sicherheit im öffentlichen Raum. Im August 2024 wurde ein eigenes Büro "Gewaltschutz" im Probebetrieb als bundesweite Koordinationsstelle eingerichtet. Eine Kernaufgabe des Büros ist die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit inklusive der Etablierung einer internationalen Wissensplattform zum Austausch von Best Pratice Ansätzen im Gewaltschutz. Weitere Aufgaben sind die Erweiterung der Prävention und die Koordination aller Organisationen, die sich mit Aufgaben des Gewaltschutzes befassen. 2024 waren österreichweit etwa 1300 speziell ausgebildete Präventionsbedienstete im Gewaltschutz tätig.

Gewaltschutzgipfel als jährliches Vernetzungstreffen
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung), dem Bundesministerium für Justiz, dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres sowie dem Bundeskriminalamt findet der jährliche Gewaltschutzgipfel statt. Dieser hatte im Jahr 2024 das Ziel, Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen und die Vernetzung aller mit dem Thema beschäftigten Organisationen und Behörden zu stärken. Die Veranstaltung war, wie in den Vorjahren, Teil der Initiative "16 Tage gegen Gewalt an Frauen".

Betretungs- und Annäherungsverbot als präventive Maßnahme
Im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist das Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV) zum Schutz vor häuslicher Gewalt verankert. Mit der Anordnung dieser beiden Verbote geht auch ein vorläufiges Waffenverbot einher, unabhängig davon, ob der Gefährder Munition oder waffenrechtliche Urkunden besitzt. 2024 wurden insgesamt rund 14.600 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen und zirka 12.500 Beratungen bei Gefährderinnen und Gefährdern durch die Beratungsstellen für Gewaltprävention durchgeführt.

Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen für High-Risk-Fälle
Im Rahmen einer sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz setzen Behörden und Institutionen vorbeugende Schutzmaßnahmen, um die hoch gefährdete Person zu schützen. Die Konferenzen werden ausschließlich bei Hochrisikofällen durchgeführt. Die Einberufung der relevanten Entscheidungsträger - darunter die Exekutive, Ersteinschreitende, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, das Gewaltschutzzentrum sowie die Kinder- und Jugendhilfe et cetera - erfolgt durch die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde.

Wiener Opferschutzzentrum für langfristige Opfer- und Gefährderbetreuung
Das Opferschutzzentrum des Wiener Landeskriminalamtes befasst sich mit der polizeilichen Opferschutzarbeit, wobei der Schwerpunkt auf der Risikoeinschätzung, der Maßnahmenplanung und der Vernetzung mit den in der Thematik befassten Institutionen liegen.

Täter- und Opferarbeit im Fokus
Die zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Opferschutzzentrums sind Exekutivbedienstete mit langjähriger Erfahrung in der Gewaltprävention. Sie haben eine Zusatzausbildung in Risikoanalyse und Gefährdungseinschätzungen absolviert, die unter anderem psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit delinquentem Verhalten beinhaltet.
Die Bediensteten sind für die Aktbearbeitung bei Fällen häuslicher Gewalt im Hochrisikobereich zuständig. Ziel der Tätigkeiten im Opferschutzzentrum ist es die Angst des Opfers zu minimieren und Empfehlungen zum korrekten Verhalten in Gefahrensituationen zu geben. Parallel dazu wird dem Gefährder erklärt, was ein Betretungs- und Annäherungsverbot konkret bedeutet und welche Konsequenzen ein Verstoß hat. Sie werden beim Entwickeln von gewaltfreien Lösungen unterstützt.

Wohin können sich Gewaltbetroffene wenden?
Für Opfer von häuslicher Gewalt gibt es mehrere Hilfsangebote. Darunter befinden sich unter anderem der Polizeinotruf (133), die Frauenhelpline (0800 222 555), der Opfer-Notruf beziehungsweise die Österreichische Justiz (0800 112 112) und das Gewaltschutzzentrum (0800 700 217).

Artikel Nr: 28321 vom Montag, 21. Juli 2025, 10:23 Uhr
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