Gewaltschutz

Gewaltprävention im Mittelpunkt

Am 27. Oktober 2021 fand im Bundeskriminalamt das jährliche Treffen der Geschäftsführerinnen der österreichischen Gewaltschutzzentren mit Vertretern des Bundeskanzleramtes und des Bundesministerium für Inneres (BMI) statt.

Der Wissensaustausch und eine gute Kommunikation sind wichtige Eckpfeiler jeder Kooperation. Aus diesem Grund lud dieses Jahr das Bundeskriminalamt die Geschäftsführerinnen der österreichischen Gewaltschutzzentren, der Gewaltschutzstelle Vorarlberg, der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel sowie die Stakeholder des Bundeskanzleramtes und des BMI zu einem Treffen ein. Eines der zentralen Themen war die Anpassung des Waffengesetzes.

Änderung des Waffengesetzes
Neben einer Vertragserweiterung mit den Gewaltschutzeinrichtungen, der Einführung der, für eine opferschutzorientierten Täterarbeit wichtigen Beratungsstellen für Gewaltprävention, war auch der mittels Ministerratsbeschluss eingebrachte Antrag auf eine Gesetzesänderung im Waffengesetz ein wichtiges Thema. Diese Gesetzesänderung soll beinhalten, dass für den Gefährder oder die Gefährderin mit Aussprache eines Annäherungs- und Betretungsverbotes auch automatisch ein vorläufiges Waffenverbot gilt.

Vorstellung neuer Sektionsleiterin
Für die neue Leiterin der Sektion III - Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt, Mag. Jennifer Resch, war es das erste Geschäftsführerinnentreffen und sie nutzte diese Gelegenheit sich den Anwesenden vorzustellen. Auch sie betonte den hohen Stellenwert des Gewaltschutzes und des Schutzes von betroffenen Frauen. Die Sektionsleiterin Mag. Jennifer Resch lobte zudem die rasche Umsetzung des Ministerratsvortrages.

Artikel Nr: 19080 vom Freitag, 29. Oktober 2021, 14:56 Uhr
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