Allgemeines
Zehnfinger-Daktyloskopie: Fingerabdrücke auswerten und Personen identifizieren
Das Referat in der Abteilung Forensik und Technik im Bundeskriminalamt befasst sich mit der Identifizierung von Personen nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung). Das ist eine Maßnahme, bei der biometrische Daten einer Person erfasst werden, um deren Identität festzustellen oder Beweismittel für die Aufklärung von Straftaten zu sichern.
Die Expertinnen und Experten der Zehnfinger-Daktyloskopie bearbeiten jährlich tausende von Treffern, die durch daktyloskopische Begutachtungen im Vier-Augen-Prinzip bestätigt werden. Durch den 24-Stundendienst werden Auswertungen zu Fingerabdruckübermittlungen zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleistet, sodass ein Ergebnis unverzüglich an die nachfragende Dienststelle rückgemittelt werden kann.
Nach Klärung von Identitäten oder Feststellungen von Falschidentitäten werden auch Datenrichtigstellungen sowie Aliasdatenspeicherung veranlasst sowie Verständigungen von weiteren Dienststellen wie zum Beispiel mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durchgeführt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats überprüfen auch, ob die erkennungsdienstlich behandelte Person schon im nationalen automationsunterstützte Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) gespeichert ist. Auch das AFIS ist in Österreich zentral im Bundeskriminalamt angesiedelt und dient zur Unterstützung der anderen beiden Daktyloskopie-Referate. Im Referat gibt es circa 250 Stationen, von denen die Fingerabdrücke per Livescanner oder Cardscanner an das AFIS übermittelt wer-den können.
Die Zehnfinger-Daktyloskopie hat drei Fachbereiche:
• Nationale Zehnfinger-Daktyloskopie
Hier werden Fingerabdrücke ausgewertet, die gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) erfasst wurden. Die Fingerabdrücke werden nach dem Vier-Augen-Prinzip verifiziert und die Ergebnisberichte an die jeweilige Dienststelle übermittelt.
Beim Vier-Augen-Prinzip verifizieren zwei Daktyloskopinnen und Daktyloskopen unabhängig voneinander die Übereinstimmung der zwölf charakteristischen Merkmale der Hautleisten. Erst danach wird das Ergebnis als gültig angesehen. Verifizieren beide Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spricht man von einem HIT, andernfalls von einem NO HIT.
Die Fingerabdrücke werden auch gegen das AFIS des Schengener-Informationssystems (SIS-AFIS) abgeglichen. Auf diese Weise können hunderte Millionen gespeicherte Abdrücke innerhalb weniger Minuten gegengeprüft werden. Auch Fingerabdrücke, die vom Ausland am Interpol-Kanal übermittelt werden, werden von diesem Fachbereich ausgewertet beziehungsweise im nationalen AFIS abgeglichen.
• Internationale Zehnfinger-Daktyloskopie und PRÜM-AFIS
Hier erfolgt die Durchführung von Fingerabdruckabgleichen nach erkennungsdienstlichen Behandlungen gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) im Ausland. Bei Trefferfällen im Ausland übernimmt der Fachbereich den Schriftverkehr und die Verständigung der involvierten Dienststellen.
Durch den Prümer Beschluss ist es möglich Fingerabdrücke mit den AFIS-Systemen anderer Länder abzugleichen. Österreich ist momentan mit den Systemen von 28 europäischen Ländern verbunden und darf dort die Fingerabdrücke zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit abfragen.
In diesem Fachbereich werden auch die Law Enforcement Agency (LEA)-Abfragen getätigt. Das sind Abfragen mit Fingerabdrücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in den EU-Zentralsystemen "Eurodac" und "Visa-Informationssystem". Das umfasst auch die Trefferbearbeitung und den daraus resultierenden Schriftverkehr.
• Eurodac und Grenzmanagement
In diesem Fachbereich werden Fingerabdruckauswertungen nach fremdenrechtlichen ED-Behandlungen durchgeführt. Das umfasst die ED-Behandlungen von Antragstellerinnen und Antragstellern auf internationalen Schutz (Asylanträge) von illegalen Fremden, von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und jene nach dem Grenzkontrollgesetz. Der Fachbereich verifiziert Fingerabdruck-Treffer im Vier-Augen-Prinzip im nationalen AFIS, im SIS-AFIS und auch im Eurodac-System. Zu allen Abfragen in den angeführten Systemen wird ein Ergebnisbericht erstellt, der an die anfragende Dienststelle rück-übermittelt wird.