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Passenger Information Unit: schwere Kriminalität und Terrorismus verhindern, aufdecken und verfolgen

In einer modernen und stark vernetzten Welt machen Organisierte Kriminalität und Terrorismus nicht an Landesgrenzen halt. Durch die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen durch das Schengener Übereinkommen und dem Vorkommen von Terroranschlägen in Europa hat die Europäische Union Regelungen für den internationalen Austausch personenbezogener Fluggastdaten zwischen Strafverfolgungsbehörden geschaffen.

Die Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU) im Bundeskriminalamt ist seit 2018 dazu berechtigt, Passagierdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität zu verarbeiten. Die meisten Daten betreffen den Flughafen Schwechat, da dort österreichweit mit Abstand die meisten Flüge abgewickelt werden. Die anderen österreichischen Flughäfen (z.B. Innsbruck etc.) haben vor allem saisonal bedingte Passagierspitzen.

Die Fluggesellschaften oder deren Provider übermittelten die Fluggastdaten aus Drittstaaten an die PIU. Die Fluggastdaten unterteilen sich in PNR- und API-Daten. Beide Datentypen ergänzen einander: PNR-Daten liefern Buchungsinformationen, während API-Daten erweiterte Fluggastdaten sind. Beide werden der PIU vor dem jeweiligen Abflug gesendet. Die PNR-Daten müssen innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (Push24), sowie unverzüglich nach Abschluss der passagierbezogenen Formalitäten (Push0) an die Fluggastzentralstelle im Bundeskriminalamt übermittelt werden. Die Daten werden in der Fluggastdatenzentralstelle validiert beziehungsweise überprüft. Danach werden die Daten in einer PIU-internen Datenbank gespeichert.

Rückgriff auf PNR-Daten zur Gefahrenabwehr
Passenger Name Record (PNR)-Daten enthalten umfangreiche Buchungs- und Reiseinformationen. Sie sind ein digitaler Fluggastdatensatz zu einer Flugreise, den Fluggesellschaften in ihren Buchungssystemen für jeden Passagier erstellen. Beispiele für PNR-Daten sind unter anderem:

• das Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung,
• das planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten,
• der Familienname, Geburtsname und Vorname des Fluggastes,
• Angaben zum Reisebüro und zum Sachbearbeiter,
• Sitzplatzinformationen
• und Gepäckangaben u.v.m.

Die PIU speichert keine besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten (sensible Daten) wie beispielsweise Religionszugehörigkeit, Diätwünsche beim Flugzeugessen und dergleichen. Die PNR-Daten werden für sechs Monate in der Datenbank des Bundeskriminalamtes gespeichert. Diese ermöglichen es Behörden einerseits bekannte Gefährderinnen und Gefährder zu identifizieren und andererseits unbekannte Passagiere ausfindig zu machen, deren Reiseroute oder Verhaltensmuster auf schwere kriminelle Aktivitäten hindeuten können.

Erweiterte Fluggastdaten: API-Daten
Advanced Passenger Information (API-Daten) sind erweiterte Passagierdaten und betreffen primär Identitätsdetails, wie beispielsweise die Dokumentennummer, das Ausstellungsland und das Ablaufdatum von Reisedokumenten aber auch das Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und dergleichen.

Sie werden in der Regel beim Check-In aus dem Reisepass erfasst, mit den Flugdaten kombiniert und anschließend an die PIU übermittelt. API-Daten gelten als verifizierte Daten, da sie direkt aus amtlichen Ausweisdokumenten stammen.

Die Hauptaufgaben der PIU werden im nächsten Homepage-Beitrag veröffentlicht.

Artikel Nr: 30749 vom Montag, 5. Oktober 2026, 13:12 Uhr
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