Allgemein

Notfallguide: Was tun, wenn der Reisepass im In- oder Ausland verschwindet?

Die Sommerferien stehen vor der Tür und somit auch die Hauptreisezeit der Österreicherinnen und Österreicher. Der Reisepass ist das A&O jeder Auslandsreise. Da ein Verlust erhebliche Probleme verursachen kann, erklärt das Bundeskriminalamt deshalb, wie Sie bei Diebstahl oder Verlust richtig reagieren, wo Sie einen Notpass bekommen und mit welchen Präventionstipps der Kriminalpolizei Sie sich vor Identitätsdiebstahl schützen können.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Schritte kurz und prägnant zusammengefasst.
Damit Sie Ihren Urlaub mit Sicherheit genießen können, informieren Sie sich am besten vorab über die Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes.

Richtiges Verhalten, wenn der Reisepass im Ausland gestohlen wird
Wenn der Reisepass im Ausland gestohlen wird, muss zunächst eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Im nächsten Schritt erstellt die österreichische Vertretungsbehörde, wie beispielsweise die Botschaft oder das Konsulat, einen Notpass für die Rückreise aus. In Österreich muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neue Anzeige in Österreich erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlanzeige und weiteren relevanten Dokumenten kann ein Antrag auf Neuausstellung des Reisepasses bei der Passbehörde gestellt werden.

Richtiges Verhalten, wenn der Reisepass in Österreich gestohlen wurde
Wird der Reisepasse in Österreich gestohlen, so sollte unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeiinspektion erstattet werden. Mit der Bestätigung der Anzeige und anderen notwendigen Unterlagen kann dann eine Neuausstellung bei der Passbehörde beantragt werden.

Richtiges Verhalten, wenn der Reisepass in Österreich verloren gegangen ist
Wenn der Reisepass in Österreich verloren gegangen ist, ist eine Meldung an die Passbehörde notwendig. Ist der Reisepass im Ausland verloren gegangen, so muss eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Auf diese Weise kann die österreichische Vertretungsbehörde, wie etwa das Konsulat oder die Botschaft, einen Notpass für die Rückreise ausstellen. Zurück in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.

Wichtig: Der Widerruf eines verlorenen Reisepasses in internationalen Fahndungsdatenbanken kann mindestens 24 Stunden dauern. In manchen Ländern ist die Einreise mit einem einmal als verloren gemeldeten Pass nicht mehr möglich, selbst wenn der Widerruf erfolgt ist.

Die wichtigsten Do’s und Dont‘s unserer Kriminalprävention:
• Nehmen Sie eine Kopie ihres Reisepasses mit!
• Geben Sie Dokumente nur an autorisierte Personen weiter!
• Informieren Sie sich über die Gegebenheiten in ihrem Urlaubsland!
• Verwahren Sie ihren Reisepass im Hotelsafe!
• Versenden Sie keine Ausweiskopie ohne "Wasserzeichen"! (markiere die Datei mit Datum und Verwendungszweck)

Das Bundeskriminalamt wünscht eine sichere Reise!

Links:

Artikel Nr: 30437 vom Dienstag, 23. Juni 2026, 09:12 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion

Share Facebook
Share Twitter

Zurück

Samstag, 11. Juli 2026
Wien

Samstag, 18. Juli 2026
Wien

Samstag, 25. Juli 2026
Wien

Montag, 27. Juli 2026
Wien

Samstag, 8. August 2026
Wien

zu den Terminen