Allgemeines
28-Jahres-Jubiläum der DNA-Datenbank im Bundeskriminalamt: Straftaten durch DNA-Analysen aufklären
Am 01. Oktober 1997 wurde die DNA-Datenbank in Österreich eingeführt. Sie hilft Kriminalistinnen und Kriminalisten dabei Verdächtige auszuforschen und künftige Straftaten zu vermeiden.
Die nationale DNA-Datenbank war die zweite in Europa (nach Großbritannien) und die dritte weltweit (nach den USA), was Österreich eine Vorreiterrolle verschafft. Vom Datenbestand her verfügt Österreich über eine der größten DNA-Datenbanken der Welt.
Eingerichtet wurde die nationale Datenbank anlässlich des Kriminalfalls "Jack Unterweger", der als erster DNA-Fall in Österreich gilt. Ein Haar, das in seinem Fahrzeug gefunden wurde, konnte einem Mordopfer zugeordnet werden. Ein dementsprechendes Gutachten wurde erstmals vor Gericht zugelassen. Mittlerweile betreiben alle europäischen Staaten nationale forensische DNA-Datenbanken.
Bilanz über 28 Jahre DNA-Datenbank im Bundeskriminalamt
Momentan beinhaltet die österreichische Datenbank 294.374 DNA-Personenprofile von Straftäterinnen und Straftätern. Seit 1997 wurden mithilfe der Datenbank des Bundeskriminalamtes rund 35.510 Tatverdächtige identifiziert, die an rund 44.276 Tatorten ihre biologischen Spuren hinterlassen hatten. DNA-Abgleiche trugen maßgeblich zur Klärung von Mordfällen bei. Bei 26 dieser Fälle handelte es sich um Cold-Case-Fälle (Altmordfälle), bei denen die Straftaten bereits Jahrzehnte zurücklagen.
Darüber hinaus wurden mit Spurtrefferzuordnungen 18.096 Tatzusammenhänge beziehungsweise Seriendelikte erkannt. Im Durchschnitt werden derzeit etwa 200 Delikte pro Monat ausschließlich durch Treffer in der nationalen DNA-Datenbank geklärt. Durch Abgleiche im internationalen EU-DNA-Datenverbundsystem "Prüm" werden pro Jahr zusätzlich rund 2.000 Straftaten geklärt. In naher Zukunft wird auch mit den Westbalkanstaaten ein vergleichbares Datenverbundsystem in Betrieb gehen, wodurch es zu einer Vielzahl an weiteren Straftatenklärungen kommen wird.
Prozess
Nachdem die Tatortspurensicherung stattgefunden hat, werden die Spuren zum DNA-Analyseprozess an die Labore der Gerichtsmedizinischen Institute (GMI) in Innsbruck, Salzburg, Wien und Mödling übermittelt. Ob ein Datenbankabgleich hinsichtlich der Qualität der Spur aus kriminalpolizeilicher und biologischer Sicht sinnvoll ist, entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DNA-Datenbank-Referats im Bundeskriminalamt. Im Bundeskriminalamt findet auch die kriminalpolizeiliche Erstbeurteilung der DNA-Treffer in der Datenbank statt, ebenso wie ein internationaler Datenabgleichen in den Verbundsystemen bei Interpol.
Sobald die Polizeibediensteten eine Treffermitteilung der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes bekommen, können die Ermittlungen gezielt gegen eine Person geführt werden. Dies wiederum ermöglicht die Überführung und Verurteilung des oder der Kriminellen. Die DNA-Analyse wird mittlerweile auch bei der Suche nach vermissten Personen, unbekannten Leichen und zur Vermeidung von Trugspuren durch Polizistinnen und Polizisten eingesetzt.
Rechtslage
Die geltende österreichische Rechtslage erlaubt den Sicherheitsbehörden die DNA-Verarbeitungen ausschließlich nach Delikten, die mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Darüber hinaus muss eine Wiederholungsgefahr des oder der Kriminellen erwartet werden. Es ist den Sicherheitsbehörden rechtlich nicht erlaubt, nach einer einfachen Sachbeschädigung oder einem Diebstahl molekulargenetische Analysen zu beauftragen und die Daten in der nationalen DNA-Datenbank zu verarbeiten. Derartige Spuren werden, selbst wenn sie von Polizeibediensteten gesichert wurden, nicht in die Datenbank aufgenommen.
Datenschutz
Die österreichische DNA-Datenbank und alle damit verbundenen internationalen Kooperationen stehen unter höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen, sowohl im Umgang mit dem Zellmaterial als auch mit der Nutzung der zugehörigen Personen- und Falldaten. Der volle Datenzugang ist stark eingeschränkt. Nur die mit der Datenbankanalyse tatsächlich beschäftigten Bediensteten des Bundeskriminalamtes haben vollen Zugang. Bevor Ermittlungsdaten den betroffenen Behörden mitgeteilt werden, werden sie einer zweiten DNA-Analyse unterzogen und forensisch überprüft.
Internationale Kooperationen laufen über abgesicherte Netzwerke in verschlüsselter und anonymisierter Form ab. Erst wenn ein Treffer durch eine forensische Prüfung von Biologinnen und Biologen bestätigt wurde, erfolgt der Austausch der zugehörigen personenbezogenen Ermittlungsdaten zwischen dem Bundeskriminalamt und den zentralen nationalen Kontaktstellen der Partnerstaaten.