Sicherheit

Kriminalprävention für mehr digitale Sicherheit im Netz

Cyberkriminalität hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Randphänomen zum eigenständigen und hochkomplexen Kriminalitätsbereich entwickelt. Das Bundeskriminalamt (BK) verfolgt innovative Ansätze, um auf dynamische Veränderungen und auf die damit verbundenen Herausforderungen reagieren zu können.

Vorsicht bei Online-Shopping, Online-Banking und Online-Portalen: immer mehr Delikte werden mithilfe des oder durch das Internet begangen. Internetkriminalität kann jede und jeden treffen - unabhängig von Alter, Bildung und Vorwissen.

Cyberkriminalität - eine ernstzunehmende Bedrohung
Die Kriminalprävention ist eine grundlegende Aufgabe der Polizei und widmet sich der Vorbeugung von Straftaten und deren Folgen. Der wesentliche Ansatz der Kriminalprävention besteht in der Weitergabe von Fachwissen, durch besonders geschulte Organe, zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit der und des Einzelnen, sich über eine Bedrohung ihrer oder seiner Rechtsgüter Kenntnis zu verschaffen und Angriffen entsprechend vorzubeugen (Informative Bürgerbeteiligung).

Unter dem Begriff Computer- und Internetkriminalität wird jene Kriminalität verstanden, die das Eigentum, den Datenbestand oder die sexuelle Integrität einer Person schädigt, oder eine Beeinträchtigung deren Lebensführung bedeutet. Das Internet wird dabei als Tatmittel beziehungsweise Tatort verwendet. Es gibt zwei Arten von Cybercrime, nämlich Cyberdelikte im engeren und im weiteren Sinne. Die Kriminalprävention betrachtet Internetkriminalität jedoch ganzheitlich.

• Cyberkriminalität im engeren Sinne umfasst kriminelle Handlungen, bei denen Angriffe auf Daten- oder Computersystemen unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie begangen werden. Die Straftaten sind entweder gegen die Netzwerke selbst oder aber gegen Geräte, Dienste oder Daten in diesen Netzwerken gerichtet. Beispiele für Cyberkriminalität im engeren Sinne sind Hacking und Datenbeschädigung.
• Cyberkriminalität im weiteren Sinne umfasst Straftaten, bei denen Informations- und Kommunikationstechnologie als Tatmittel zur Planung, Vorbereitung und Ausführung von Kriminaldelikten eingesetzt wird, beispielsweise bei Betrugsdelikten, Drogenhandel im Darknet, Online-Kindesmissbrauch, Cybergrooming oder Cybermobbing.

Sicherheitspolizeiliche Präventionsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung
Zu den sicherheitspolizeilichen Präventionstätigkeiten des Bundeskriminalamtes zählen die Erstellung von Informationsmaterial, die Durchführung von Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung und das Abhalten von Vorträgen oder Workshops bei Firmen, Schulen und Ministerien und weiteren Institutionen. Für Aufklärung und Unterstützung vor Ort stehen speziell ausgebildete Präventionsbedienstete bei den Landeskriminalämtern und auf den Polizeiinspektionen zur Verfügung. Dieses Angebot richtet sich an die breite Masse und kann sowohl von Privatpersonen, Klein- und Mittelbetrieben, Vereinen oder der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen werden.

Im Hinblick auf das breite Kriminalitätsfeld und die damit verbundenen unterschiedlichen Zielgruppen wird vermehrt auf digitale Medienkampagnen gesetzt.
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen von 4.500 Präventionsmaßnahmen rund 82.000 Personen durch etwa 80 speziell ausgebildete Präventionsbedienstete beraten. Bis Ende Juni 2025 werden es rund 130 Exekutivbedienstete sein.

Ausbildung der Präventionsbediensteten im Bundeskriminalamt
Seit 2019 bildet das Bundeskriminalamt Präventionsbedienstete hinsichtlich der Computer- und Internetkriminalität aus. Interessierte durchlaufen eine Basisausbildung und nehmen an monatlichen Follow-Up-Terminen sowie Webinarreihen teil. Um mit der rasch vorschreitenden Entwicklung des Internets Schritt zu halten, betreibt das Bundeskriminalamtes einen sogenannten SharePoint, der Neuerungen auf dem neuesten Stand hält.

Nationale und internationale Kooperationen
Auf nationaler Ebene arbeitet die Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes mit verschiedensten österreichischen Institutionen, wie beispielsweise dem Seniorenbund, der Wirtschaftskammer Österreich, Supermärkten oder Gemeinden zusammen, um die Inhalte adäquat verteilen zu können.
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit ist die Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes in Absprache mit mehreren Stakeholdern.

Anti-Phishing-Gipfel als Ergebnis gelungener Zusammenarbeit
Die Idee, gemeinsam gegen Phishing vorzugehen, entstand im Rahmen des jährlichen Treffens zwischen Exekutive und Banken im Herbst 2022. Im Zuge der daraus entstandenen Anti-Phishing-Gipfel 2023 und 2024 wurde den teilnehmenden Institutionen - darunter Polizei, Banken, Telekombetreiber, Internetprovider, Regulatoren, Interessensvertretungen und weiteren - vermittelt, dass ein gemeinsames Agieren wirksam gegen Phishing ist. Die Veranstaltung wird auch dieses Jahr stattfinden.

Cybercrime Competence Center (C4) und Betrugsabteilung als Fachstelle im Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt erkannte die digitalen Veränderungen und damit verbunden Herausforderungen zeitgerecht und gründete daraufhin 2011 das Cybercrime Competence Center. Das sogenannte C4 ist die nationale und internationale Anlaufstelle für die elektronische Beweismittelsicherung und -analyse, Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität im engeren Sinne sowie die Koordinierungsstelle. Es übermittelt aktuelle Phänomene an das Präventionsbüro, die dort weiterverarbeitet werden.
Zur Gewährleistung einer umfassenden Kriminalitätsbekämpfung arbeiten die Kriminalprävention, das C4 und die Betrugsabteilung des Bundeskriminalamtes eng miteinander zusammen.

Wohin können sich Opfer von Cybercrime wenden?
Wenn Schaden durch eine Straftat entstanden ist oder konkrete Hinweise auf Tatverdächtige bestehen, kann die Tat in jeder Polizeidienststelle Österreichs zur Anzeige gebracht werden.
Die Meldestelle für Internetkriminalität vom Bundeskriminalamt bietet Informationen und professionelle Hilfestellung. Es können auch Hinweise per Mail an against-cybercrime@bmi.gv.at übermittelt werden. Dort gibt es professionelle Auskunft über die Vorgangsweise bei Cybercrime-Vorfälle.
Der unten angehängte Link führt direkt zur Meldestelle:

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Artikel Nr: 30132 vom Donnerstag, 26. März 2026, 13:03 Uhr
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