Wie erstatte ich Anzeige – und was tut die Polizei?
Was, wenn einmal was passiert ist?
Am besten wäre es, wenn durch Aufklärung und Prävention alle Vorfälle verhindert werden könnten. Doch was tun, wenn es passiert ist? Wie erstatte ich Anzeige? Was muss ich mitbringen? Und was macht die Polizei dann eigentlich?
Was kann man überhaupt zur Anzeige bringen?
Nicht jeder Vorfall im Alltag ist automatisch ein Fall für die Polizei. Anzeigen können nur dann erstattet werden, wenn es sich um straf- oder verwaltungsstrafrechtlich relevante Taten handelt – also um Handlungen, die laut Gesetz verboten sind.
Aber: Niemand erwartet, dass Sie sämtliche Rechtsvorschriften kennen. In der Praxis reicht oft ein gesundes Bauchgefühl. Wenn Ihnen etwas eindeutig falsch oder strafbar vorkommt, ist das häufig auch tatsächlich der Fall.
Falls Sie unsicher sind, ob ein Vorfall im digitalen Raum einen Straftatbestand erfüllt, können Sie eine Beschreibung an die Cybercrime-Meldestelle des Bundeskriminalamts senden: against-cybercrime@bmi.gv.at. Dort erhalten Sie eine Einschätzung – bitte beachten Sie: Diese Meldung ersetzt keine offizielle Anzeige.
Ansonsten können Sie auch jederzeit bei einer Polizeiinspektion nachfragen, ob man etwas anzeigen kann.
Wie läuft eine Anzeigeerstattung ab?
Eine Anzeige zu erstatten ist unkomplizierter, als viele denken. Sie benötigen:
- etwas Zeit
- einen amtlichen Lichtbildausweis
Eine Online-Anzeige ist derzeit nur für Diebstahl möglich. Für die Anzeige begeben Sie sich persönlich zu einer Polizeiinspektion (PI). Dabei ist es unerheblich, welche – jede Inspektion nimmt Ihre Anzeige entgegen. Idealerweise wählen Sie eine in Ihrer Nähe.
Gut vorbereitet zur Polizei – das hilft!
Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller und effektiver kann die Polizei handeln. Hier einige Tipps:
Beweismittel sichern:
- Speichern Sie E-Mails, Nachrichten oder Screenshots.
- Löschen Sie keine Inhalte, auch wenn sie belastend erscheinen.
- Verändern Sie Beweismittel nicht, lassen Sie alles so wie es ist.
Zeitpunkte notieren:
- Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll: Wann ist was passiert?
- Notieren Sie Datum und Uhrzeit möglichst exakt.
Geräte mitnehmen – wenn möglich:
- Sollte ein technisches Gerät betroffen sein, bringen Sie es nach Möglichkeit mit (z. B. Handy, Laptop etc.).
- Ein Stand-PC muss nicht abgebaut werden – gegebenenfalls erfolgt die Sicherung bei Ihnen zu Hause.
Keine Sorge vor Aufwand:
- Die Polizei wird Sie unterstützen.
- Viele Fälle werden auf der Polizeiinspektion zuerst dokumentiert und dann an eine Fachdienststelle zur Ermittlung weitergeleitet.
Was macht die Polizei nach der Anzeige?
Die Polizei nimmt Ihre Anzeige auf und sichert die Beweismittel – entweder direkt bei Ihnen oder auf der Dienststelle. Abhängig vom Fall werden:
- Spuren ausgewertet
- Täter ermittelt, z. B. durch Rückverfolgung von IP-Adressen, Auswertung von Videoüberwachungen oder Fahndungsmaßnahmen
- weitere Schritte mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt
Je nach Tatbestand übernimmt anschließend eventuell eine spezialisierte Abteilung, weil sich zum Beispiel herausstellt, dass ihr Fall Teil einer ganzen Serie von Taten ist.
Checkliste
Wo kann ich Anzeige erstatten?
Auf jeder Polizeiinspektion in Österreich
Nach der Anzeigeerstattung werden Sie eventuell von einer spezialisierten oder tatortzuständigen Dienststelle kontaktiert. Die erste Anzeigeerstattung erfolgt aber auf einer Polizeiinspektion.
Was soll ich mitbringen?
1. Etwas Zeit
Die Daten des Falles müssen in einem System protokolliert werden. Ihre Aussage muss möglicherweise aufgenommen werden. Eventuell kommt es zu Wartezeiten, weil gerade jemand anders Anzeige erstattet. Das alles kann etwas Zeit brauchen.
2. Amtlicher Lichtbildausweis
z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Der Ausweis soll von einer Behöre ausgestellt worden sein und ein Lichtbild haben, auf dem man sie erkennen kann.
3. Dokumentation mittels Gedächtnisprotokolls + Screenshots des Vorfalles
Am besten ausgedruckt oder auf einem USB-Stick mitbringen. Sollten Sie irgendetwas technisch nicht hinbekommen, wird die Polizei Sie unterstützten.
4. Technisches Gerät, auf dem die Tat passiert ist
z. B. Handy oder Laptop. Bitte nur Mitbringen, wenn es leicht möglich ist.
Was wird die Polizei auf jeden Fall fragen?
Wo ist die Tat passiert?
z. B. Wo haben sie ihre Geldbörse zuletzt gesehen? Bei Onlinedelikten ist der Tatort häufig ihr Wohnort
Wann ist die Tat passiert?
z. B. Wann haben Sie den Einbruch bemerkt und wann war alles noch okay? Wann wurden Nachricht abgeschickt oder empfangen?
Wer ist betroffen?
Sind Sie selbst betroffen? Ihr Kind? Gibt es eine Versicherung, die den Schaden deckt?
Was wissen Sie über den oder die Täter?
z. B. E-Mail-Adresse, Kontonummer, Beschreibung des Aussehens, Namen
Was und wie ist es passiert?
Haben Sie den Vorfall selbst beobachtet oder wurde es Ihnen erzählt? Beschreiben Sie den Vorfall möglichst genau!
Ist jemand verletzt worden oder ist ein finanzieller Schaden entstanden?
z. B. wieviel Geld wurde überwiesen? Gibt es einen Beleg zu den Transaktionen? Gibt es ärztliche Protokolle zu Verletzungen?
Was passiert, nachdem ich Anzeige erstattet habe?
Nach der Anzeigeerstattung beginnt die Polizei mit den Ermittlungen. Ziel ist es, die Identität des Täters festzustellen und den gesamten Tathergang möglichst genau zu dokumentieren. Diese Ermittlungen werden entweder von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion oder – bei komplexeren Fällen – von spezialisierten Dienststellen wie den Landeskriminalämtern oder dem Bundeskriminalamt übernommen.
Solche Spezialeinheiten kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn sich herausstellt, dass Ihr Fall Teil eines größeren Zusammenhangs ist – etwa, wenn derselbe Täter bereits in anderen Fällen auffällig geworden ist.
Darüber hinaus wird Ihre Anzeige auch statistisch erfasst. Das hilft der Polizei, Entwicklungen und Trends im Bereich der Kriminalität zu erkennen. Täter und ihre Methoden verändern sich ständig – durch Ihre Anzeige kann sich die Polizei laufend an neue Muster anpassen. Auch wenn ein einzelner Fall nicht aufgeklärt werden kann, kann Ihre Anzeige dazu beitragen, zukünftige Straftaten zu verhindern.
Sobald
- die Ermittlungen abgeschlossen sind,
- aus rechtlichen Gründen (z. B. gerichtliche Genehmigungen erforderlich)
- oder tatsächlichen Gründen (z. B. unbekannter Aufenthaltsort des Täters)
nicht fortgeführt werden können – wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob:
- das Verfahren eingestellt wird,
- weitere Ermittlungen angeordnet werden oder
- Anklage vor Gericht erhoben wird.
Als Opfer einer Straftat werden Sie in jedem Fall informiert, sobald ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Werden zusätzliche Ermittlungen angeordnet, führt die Polizei diese durch und berichtet wieder an die Staatsanwaltschaft, die dann erneut über das weitere Vorgehen entscheiden wird.
Kann etwas passieren, wenn ich jemanden zum Spaß anzeige?
Eine Person bei der Polizei anzuzeigen, von der man weiß, dass sie nichts gemacht hat, ist keine gute Idee! Die Anzeigerin oder der Anzeiger kann sich nämlich selbst strafbar machen und kann im schlimmsten Fall selbst vor Gericht landen. Sie brauchen aber keine Angst vor einer Anzeigeerstattung zu haben. Dies betrifft wirklich nur Fälle, in denen die anzeigende Person weiß, dass die Anzeige oder Aussage falsch ist.
Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2025