Stalking
Seit Juli 2006 ist Stalking, auch beharrliche Verfolgung genannt, ein gerichtlicher Tatbestand und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr strafbar. Als Stalkerin oder Stalker macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt. Indem sie
- ihre oder seine räumliche Nähe aufsucht (z. B. Auflauern),
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr oder ihm herstellt (z. B. per SMS oder E-Mail),
- unter Verwendung ihrer oder seiner personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie oder ihn bestellt (z. B. bei Versandhäusern),
- unter Verwendung ihrer oder seiner personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr oder ihm Kontakt aufzunehmen (z. B. durch Kontaktanzeigen) oder
- Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches dieser Person ohne deren Zustimmung veröffentlicht.
Wenn der Tatzeitraum ein Jahr übersteigt oder die Tat zum Selbstmord oder einem Selbstmordversuch, der im Sinn der fünf aufgezählten Punkte der verfolgten Person führt, erhöht sich das Strafausmaß auf bis zu drei Jahre.
Empfehlungen der Kriminalprävention:
- Machen Sie der Stalkerin oder dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit einer Zeugin bzw. eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihr oder ihm wollen. Ignorieren Sie die Person danach konsequent!
- Dokumentieren Sie alles, was die Stalkerin oder der Stalker unternimmt. Sichern Sie jede Kontaktaufnahme, Mitteilung und sonstige Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig.
- Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden, damit die Kontaktaufnahme der Stalkerin oder des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt.
- Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke der Täterin oder des Täters entgegen. Dies gilt auch bei unbekannten Absendern.
- Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
- Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter Service/Download.
Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2026