Sicherheit im öffentlichen Raum
Allgemeines
Von Seiten des Bundeskriminalamts wurde das Programm „Sicherheit im öffentlichen Raum“ entwickelt.
Im Mittelpunkt des polizeilichen Präventionsprogrammes steht die Vermittlung von situationsbedingten Präventionsmaßnahmen, sowie die Vorbeugung sexueller und körperlicher Übergriffe auf Personen im öffentlichen Raum. Hierbei liegt der Fokus besonders auf Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Durch die Sensibilisierung der Zielgruppe soll das persönliche Sicherheitsgefühl gesteigert werden, ein Problem- und Präventionsbewusstsein geschaffen werden und lokale sowie regionale Problem- und Angstfelder erkannt werden.
Inhaltliche Schwerpunkte bilden einerseits das eigene Auftreten, inklusive des Selbstbewusstseins sowie der Selbstbehauptung, die Vorbeugung von übergriffigem Verhalten im alltäglichen Leben und die Besprechung von Handlungsoptionen während und nach einer Gefahrensituation. Im Programm wird auf die persönlichen Grenzen jeder Person Bedacht genommen und die Möglichkeiten der Opferhilfe erläutert.
Im Rahmen von Workshops führen speziell geschulte Präventionsbedienstete Angst-raumbegehungen an speziellen Örtlichkeiten wie z.B. Tiefgaragen, Unterführungen oder Wohnhausanlagen, durch. Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigen sich dort mit Gegebenheiten, die Unsicherheit oder Angst auslösen können. Anschließend werden die Wahrnehmungen der Teilnehmenden diskutiert und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Wenn örtliche Missstände festgestellt werden, verständigen die Präventionsbediensteten der Polizei die dafür zuständigen Stellen oder setzen Verbesserungen direkt vor Ort um.
Der Vortrag „Sicherheit im öffentlichen Raum“ wird von den Präventionsbediensteten der Exekutive auch als Informationsveranstaltung, ohne vorheriger Angstraumbegehung, zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zu den verschiedensten Sicherheitsthemen im Zusammenhang mit Sicherheit im öffentlichen Raum, angeboten.
Ein zentraler Punkt in diesem Projekt ist der Bevölkerung zu vermitteln:
„Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt! Die Schuld liegt immer und allein beim Täter!“
Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2026