Sachbeschädigung und Vandalismus
Sachbeschädigung und Vandalismus sind in vielen Facetten des täglichen Lebens wahrnehmbar: Graffitis an Hausmauern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen oder Fahrzeugen, eingeschlagene Fensterscheiben und zerkratzte oder auf andere Weise beschädigte Autos. Wie Sie sich bestmöglich schützen und die polizeilchen Ermittlungen unterstützen können, erfahren Sie hier.
Was genau ist das?
Bei einer Sachbeschädigung handelt es sich um eine absichtliche beziehungsweise mutwillige Zerstörung, Beschädigung oder Verunstaltung von fremdem Eigentum. Gängig sind Zerkratzen des Autolacks oder Aufstechen der Reifen, das Beschmieren von Mauern und Zäunen (Graffiti), oder Beschädigungen aller Art durch Pyrotechnik.
Achtung!
Personen, die derartige Straftaten im Namen der „Brauchtumspflege“ begehen – etwa zu Halloween, Silvester oder bei Perchtenläufen – werden genauso zur Rechenschaft gezogen. Brauchtumspflege ist keine Entschuldigung für Sachbeschädigung. Das kann sich in empfindlichen Strafen und einer Vormerkung im Leumund nachhaltig negativ auswirken.
Noch höher ist die Strafdrohung für Sachbeschädigungen, die im Zusammenhang mit Religionsausübung (zB in Kirchen), der Totenruhe (zB auf Friedhöfen) oder an künstlerischen oder wissenschaftlichen Einrichtungen, an Denkmälern, oder an Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur (z.B. Einsatzfahrzeuge) gehören begangen werden.
Wie kann ich mich schützen?
- Wenn sich Fälle an den immer gleichen Stellen wiederholen, sollten Sie über die Anschaffung einer Videoüberwachung und/oder Beleuchtungsmaßnahmen, eventuell im Zusammenhang mit Bewegungsmeldern, nachdenken.
- Stellen Sie nach Möglichkeit Autos in Garagen und Fahrräder in abgeschlossenen Räumen ab – je weniger Angriffsfläche sichtbar ist, desto besser. Dies gilt besonders vor Großereignissen wie Musikfestivals, Fußballspielen oder zu Silvester.
- Sprechen Sie auch mit Ihren Kindern über die Folgen einer solchen Straftat.
Was, wenn es mal passiert ist?
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Üblicherweise handelt es sich bei Sachbeschädigungen nicht um Notfälle und sie können die Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten.
- Ausnahmen: Wenn der oder die Täter noch anwesend oder gerade geflüchtet sind verständigen Sie sofort den Notruf unter 133. Das gleiche gilt, wenn durch die Straftat gefährliche Stoffe austreten, zum Beispiel bei der Beschädigung eines Treibstofftankes.
- Dokumentieren Sie die Sachbeschädigung, am besten mit Lichtbildern. Das hilft nicht nur im Strafverfahren, sondern auch bei der Geltendmachung von eventuellen Versicherungsansprüchen.
Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2025