Wohnraumeinbruch

Was ist das genau?

Von einem Wohnraumeinbruch spricht man, wenn ein Täter in einen Wohnraum, also zum Beispiel eine Wohnung oder ein Wohnhaus eindringt, um etwas zu stehlen und dabei eine Sperrvorrichtung überwindet.

Er bricht also zum Beispiel die Wohnungstüre auf öffnet mit einem Werkzeug ein gekipptes Fenster ganz, sodass er ins Haus klettern kann.

Der überwiegende Großteil der Täter sind „Gelegenheitstäter“, Einbrüche sind normalerweise also nicht von langer Hand geplant. Diese Täter gehen den Weg des geringsten Widerstandes, sie suchen sich Häuser oder Wohnungen und hoffen darauf, dass das Objekt schlecht gesichert ist. Der Einbruch in ein schwach gesichertes Haus oder eine Wohnung dauert bei einem geübten Täter nur wenige Sekunden. Im Wohnraum suchen Sie bevorzugt nach Bargeld, Schmuck und nach kleinen, elektronischen Geräten wie Handys oder Laptops. Diese Dinge sind leicht zu transportieren und viel wert.

Stößt ein Einbrecher auf Widerstand, weil der Wohnraum gut gesichert ist, erhöht sich der Zeitfaktor. Oft muss mit mehr Kraft, größerem Werkzeug oder mit höherer Lärmentwicklung gearbeitet werden, um in den Wohnraum zu gelangen. Das erhöht das Risiko erwischt zu werden und oft wird der Einbruch abgebrochen, wenn es zu schwierig oder riskant für den Einbrecher wird.

Achtung!

Der Einbrecher meidet den Opferkontakt und sucht gezielt nach Häusern und Wohnungen, in denen offenbar niemand anwesend ist. Daher sind die häufigsten Einbruchszeiten nicht etwa nachts, sondern wochentags zwischen 10 und 13 Uhr – die meisten Leute sind zu diesen Zeiten außer Haus.

In Wohnungen wird meistens durch die Eingangstüre eingebrochen. Einbruchshemmende Eingangstüren beziehungsweise Sicherheitstüren sollten Ö-Norm geprüft und fachgerecht verbaut sein und auch bei nur kurzer Abwesenheit sollte alles verschlossen sein. Standartmäßig verbaute Eingangstüren sind meistens nicht einbruchshemmend. Diese können mit einem Zusatzschloss und einem Sicherheitsschließblech nachgerüstet werden. Das Sicherheitsschließblech soll verhindern, dass der Schließzylinder zu leicht zugänglich ist.  

Bei Einfamilienhäusern wird häufig durch Fenster oder Fenstertüren (Balkon, Terrasse) eingestiegen. Hecken und hohe Zäune, die die Privatsphäre schützen sollen, bieten hier leider auch einen guten Sichtschutz für Einbrecher. Auch hier sollten einbruchshemmende Türen und Fenster verbaut sein. Individuell empfiehlt sich auch eine Alarm- oder Videoüberwachungsanlage. 

Eine gut gepflegte Nachbarschaft erhöht die Aufmerksamkeit in der Gemeinschaft und schreckt potenzielle Täter ab.

Wie kann ich mich schützen?

  • Im Fachhandel ausgewiesene, Ö-Norm geprüfte Sicherheitsfenster und -türen, Zusatzschlösser, Gitter und Ähnliches bieten in der Regel ausreichend Widerstand. Auch bei kurzer Abwesenheit sollten alle Schlösser zugesperrt und Fenster geschlossen (nicht gekippt) werden.
  • Einbruchsmelde- oder Videoüberwachungsanlagen können eine gute Ergänzung sein, wenn diese sinnvoll eingesetzt und angewandt werden. Auch bei nur kurzer Abwesenheit sollten diese aktiviert werden. Es muss immer jemanden geben, der auf Alarmauslösungen reagiert.
  • Gute Nachbarschaft und gegenseitige Hilfe sind sehr wichtig! Hohe Aufmerksamkeit und Zusammenhalt schreckt Täter ab!
  • Vermeiden Sie Zeichen der Abwesenheit. Lassen Sie Briefkästen leeren und Werbematerial beseitigen, wenn sie länger nicht zuhause sind. Es soll kein unbewohnter Eindruck entstehen. 
  • Vermeiden Sie Sichtschutz, der dem Täter ein ungestörtes Einbrechen ermöglicht.
  • Räumen Sie Gegenstände wie Werkzeuge und Leitern weg, diese können auch von Einbrechern verwendet werden.
  • Verwenden Sie bei Abwesenheit in den Abendstunden Zeitschaltuhren für Lampen. Mit diesen können Lichter automatisch an- und abgeschaltet werden, somit entsteht ein bewohnter Eindruck. Überlegen Sie auch, ob eine Außenbeleuchtung sinnvoll ist.
  • Sehen Sie auch regelmäßig im Kellerabteil und in Abstellräumen nach dem Rechten. Einbrüche und Diebstähle in allgemein zugänglichen Räumen bleiben oft sehr lange unbemerkt.

Was, wenn es mal passiert ist?

  • Wird ein Einbruch festgestellt, sofort die Polizei unter 133 verständigen.
  • Keinesfalls sollte das Haus oder die Wohnung betreten werden. Einerseits, um keine Spuren zu vernichten, andererseits könnte noch ein Täter anwesend sein.
  • Falls ein Täter während eines Einbruchs angetroffen wird, sollte diesem die Flucht ermöglicht werden. Bestenfalls merkt man sich eine Personsbeschreibung und die Fluchtrichtung. Angehaltene Täter, könnten Gewalt anwenden, um zu entkommen. So eine Situation kann schnell eskalieren und außer Kontrolle geraten.

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Letzte Aktualisierung: 29. September 2025