Diebstahl von Kunst – und Wertgegenständen 

Was ist das genau?

Beim Diebstahl von Kunst- und Wertgegenständen handelt es sich um Objekte wie Gemälde, Skulpturen, aber auch Schmuck und Uhren, die aus Privatbesitz oder aus öffentlichen Gebäuden wie Kirchen, Galerien und Museen entwendet werden.

Kulturgutdiebstahl unterscheidet sich von anderen Diebstahlsarten dadurch, dass Sachen gestohlen werden, die in der Regel nicht an Wert verlieren. Unter Kulturgut versteht man von Menschen geschaffene Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung. Es handelt sich meist Einzelstücke, die nicht einfach ersetzt werden können. Wenn bei einem Wohnungseinbruch ein Laptop oder Handy gestohlen werden, dann können diese Gegenstände ersetzt werden; bei einem Schmuckstück oder einem Kunstwerk ist das meist nicht der Fall.

Nicht nur Privathaushalte sind oft Tatorte; auch aus Kirchen werden Kunst- und Wertgegenstände gestohlen, da sie tagsüber meist unverschlossen und nicht beaufsichtigt sind.

Auch im Kunsthandel, etwa in Galerien, Antiquitätengeschäften oder auf Kunstmessen, kommt es zu Diebstählen.. Oft wird die Verkaufsperson abgelenkt, während der Täter das Kunstwerk entwendet. 

Achtung

Wenn ein Kunst- oder Wertgegenstand gestohlen wurde, schmerzt nicht nur der materielle, sondern ebenso der  ideelle Wert. Oft wurden die Gegenstände geerbt oder haben eine andere große persönliche Bedeutung. Man kann sie nicht einfach nachkaufen.

Wie kann ich mich schützen?

  • An Kunstwerken möchte man sich erfreuen, man will sie sehen, Schmuckstücke will man tragen – daher ist eine Verwahrung in einem Banksafe nicht Sinn der Sache. Eine Alarmanlage oder eine einbruchsichere Haus- oder Wohnungstür sind zu empfehlen.
  • Kennen und beschreiben Sie Ihre Kunstwerke/Schmuckstücke, indem sie die Gegenstände so genau wie möglich dokumentieren. Fertigen Sie Fotos davon an (Detailaufnahmen, Rückseite, Signaturen, Gravuren). Angaben wie Maße, Technik, Material, möglicherweise Beschädigungen, sollten im Beschreibungsblatt nicht fehlen. Die Vorlage für so ein Beschreibungsblatt ist im Downloadbereich der Homepage des Bundeskriminalamtes verfügbar.
  • Heben Sie diese Dokumentationen auch außerhalb Ihres Wohnorts auf (am Arbeitsplatz, bei Freunden oder Verwandten).
  • Im Falle eines Diebstahls können Sie bei der Anzeigenerstattung der Polizei diese Unterlagen übergeben, das hilft bei der Fahndung und eventuellen Wiederzuordnung, wenn die Gegenstände wieder aufgefunden werden.

Maßnahmen im Schadensfall

  • Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei.
  • Sollte in eine Wohnung oder ein Haus eingebrochen worden sein, verständigen Sie den Notruf unter 133. Möglicherweise können noch Spuren gesichert werden.
  • Bei Anzeigenerstattung sollten möglichst viele Informationen und Unterlagen mitgenommen werden, wie oben erwähnten Beschreibungen, Kaufrechnungen, vorhandene Fotos – diese Informationen können von der Polizei für eine Fahndung verwendet werden.

Präventionstipps kompakt finden Sie unter Service/Download.


Letze Aktualisierung: 8. Juni 2026