Ghost Pairing – WhatsApp-Kontoübernahme durch Geräteverknüpfung

Ghost Pairing, was ist das genau?

Ghost Pairing ist eine Betrugs- beziehungsweise Phishingmethode, bei der Kriminelle die reguläre WhatsApp-Funktion „Verknüpfte Geräte“ missbrauchen, um ein von ihnen kontrolliertes Gerät mit dem Konto des Opfers zu verbinden. Dabei wird keine technische Sicherheitslücke ausgenutzt. Vielmehr bringen die Täterinnen und Täter Betroffene durch persönliche Manipulation dazu, selbst einen Verknüpfungscode einzugeben, einen QR-Code zu scannen oder eine Geräteverknüpfung zu bestätigen. Als Vorwand dient beispielsweise die Bitte eines bekannten Kontakts, bei einem Wettbewerb für ein Kind oder eine jugendliche Person abzustimmen. Tatsächlich wird keine Stimme abgegeben, sondern ein fremdes Gerät mit dem WhatsApp-Konto verbunden.

Besonders gefährlich ist, dass solche Nachrichten häufig von bereits kompromittierten Konten stammen und daher vertrauenswürdig wirken. Nach erfolgreicher Verknüpfung können Kriminelle das Konto missbrauchen, sich als die betroffene Person ausgeben, weitere Phishing-Nachrichten versenden oder Geld fordern.

Erscheinungsformen

  • Voting- oder Abstimmungsmasche
    Die Nachricht kommt scheinbar von einem bekannten WhatsApp-Kontakt und enthält beispielsweise folgende Aufforderungen:
    „Kannst du kurz für sie abstimmen?“
    „Die Tochter einer Freundin nimmt an einem Wettbewerb teil.“
    „Sie kann einen kostenlosen Tanzkurs gewinnen.“
    „Kannst du ihr schnell deine Stimme geben?“
    Namen, Geschichten, Internetadressen und Formulierungen können jederzeit geändert werden; auch Nachrichten in österreichischem Dialekt sind möglich.
    Der Link führt auf eine gefälschte Abstimmungs- oder Wettbewerbsseite, auf der Betroffene zunächst ihre Telefonnummer eingeben sollen. Danach werden sie aufgefordert, einen Verknüpfungscode einzugeben, einen QR-Code mit WhatsApp zu scannen oder eine Geräteverknüpfung zu bestätigen. Angeblich sei dies zur Überprüfung der Telefonnummer oder zur Verhinderung von Mehrfachabstimmungen erforderlich.
    Tatsächlich wird damit ein Gerät der Kriminellen mit dem WhatsApp-Konto verbunden. Neben Abstimmungen und Gewinnspielen kann jeder glaubwürdig wirkende Vorwand
  • Folgebetrug über kompromittierte Konten
    Ein kompromittiertes WhatsApp-Konto kann insbesondere genutzt werden für:
    • weitere Ghost-Pairing-Nachrichten,
    • Phishing,
    • Identitätsmissbrauch,
    • Vorgetäuschte persönliche Notlagen,
    • Geldforderungen an Freunde oder Familienangehörige sowie
    • weitere personalisierte Betrugshandlungen.

Warnsignale

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn

  • ein bekannter Kontakt plötzlich eine ungewöhnliche Bitte schickt,
  • um eine Stimme bei einem Wettbewerb oder Voting gebeten wird,
  • die Nachricht einen externen Link enthält,
  • auf einer Internetseite die eigene Telefonnummer eingegeben werden soll,
  • anschließend ein WhatsApp-Code verlangt wird,
  • ein QR-Code mit WhatsApp gescannt werden soll,
  • WhatsApp die Verknüpfung eines neuen oder unbekannten Gerätes anzeigt,
  • eine externe Internetseite behauptet, WhatsApp müsse für eine Abstimmung „verifiziert“ oder „verbunden“ werden,
  • ein Code angeblich Mehrfachabstimmungen verhindern soll,
  • ungewöhnlicher Zeitdruck aufgebaut wird.

Wie kann ich mich schützen?

  • Brechen Sie den Vorgang sofort ab, wenn für ein Gewinnspiel oder eine Abstimmung die Verknüpfung eines Gerätes mit Ihrem WhatsApp-Konto verlangt wird.
  • Überprüfen Sie ungewöhnliche Bitten oder Geldforderungen bekannter Kontakte durch einen Anruf oder über einen anderen Kommunikationsweg.
  • Geben Sie WhatsApp-Verknüpfungs- oder Registrierungscodes niemals weiter.
  • Scannen Sie mit WhatsApp nur QR-Codes, deren Herkunft und Zweck Sie eindeutig kennen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig den WhatsApp-Bereich „Verknüpfte Geräte“ und melden Sie unbekannte Geräte sofort ab.
  • Aktivieren Sie die Zwei-Schritt-Verifizierung, um Ihr WhatsApp-Konto zusätzlich zu schützen.
  • Nutzen Sie Passkeys (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung), sofern diese auf Ihrem Gerät verfügbar sind.
  • Halten Sie WhatsApp und das Betriebssystem Ihres Smartphones aktuell.

Was, wenn es mal passiert ist?

  • Nur auf den Link geklickt
    Wurde nur die Internetseite geöffnet, aber weder eine Telefonnummer eingegeben noch ein Code verwendet, ein QR-Code gescannt oder eine Geräteverknüpfung bestätigt, schließen Sie die Seite und kontrollieren Sie in WhatsApp den Bereich „Verknüpfte Geräte“.
  • Geräteverknüpfung durchgeführt
    Wurde ein Code eingegeben, ein QR-Code gescannt oder eine unbekannte Geräteverknüpfung bestätigt:
    • Öffnen Sie in WhatsApp den Bereich „Verknüpfte Geräte“.
    • Melden Sie alle unbekannten Geräte sofort ab.
    • Warnen Sie wichtige Kontakte über einen anderen Kommunikationsweg.
    • Dokumentieren Sie verdächtige Nachrichten, Links und Internetadressen.
    • Erstatten Sie bei einem Betrugsversuch oder anderen strafbaren Handlungen Anzeige bei der Polizei.
  • Kein Zugriff mehr auf das WhatsApp-Konto
    • Registrieren Sie Ihre Telefonnummer erneut bei WhatsApp, geben Sie den per SMS oder Telefonanruf zugesandten sechsstelligen Registrierungscode ein und folgen Sie den weiteren Anweisungen von WhatsApp.
    • Kontakte warnen
    • Informieren Sie Freunde, Familienangehörige und wichtige Kontakte möglichst rasch per Telefon, SMS, E-Mail oder persönlich über den Vorfall.
    • Weisen Sie darauf hin, dass verdächtige Nachrichten, Links oder Geldforderungen von Kriminellen stammen können, und warnen Sie nicht ausschließlich über das möglicherweise kompromittierte WhatsApp-Konto.
  • Beweise sichern
    Sichern Sie nach Möglichkeit Screenshots, Telefonnummern, Chatverläufe, Internetadressen, verwendete Domains, angezeigte Verknüpfungscodes, Zahlungsdaten, Zeitpunkte der Nachrichten sowie Informationen zu verdächtigen Geräten.
    Nehmen Sie die betroffenen elektronischen Geräte und die gesicherten Unterlagen nach Möglichkeit zur Anzeigeerstattung mit.
  • Finanzielle Transaktionen
    Wurde bereits Geld überwiesen, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank beziehungsweise den verwendeten Zahlungsdienstleister und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Weiterführende Links und Hinweise

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Letzte Aktualisierung: 12. Oktiober 2026