Abofallen
Was ist das genau?
Seit Jahren bedienen sich Betrüger sogenannter „Abofallen“, die in ganz unterschiedlichen Formen auftreten: im Internet, per E-Mail oder SMS, auf Social Media, über Websites oder in Online-Werbung. Typisch ist, dass User mit vermeintlich kostenlosen Angeboten oder Gewinnspielen angelockt werden, etwa mit Gratis-Filmen, Rezepten oder Testzugängen. Wer sich einträgt oder klickt, tappt dabei oft unbewusst in ein langfristiges und kostenpflichtiges Abonnement. Die entscheidenden Hinweise auf die entstehenden Kosten sind meist gut versteckt, schwer auffindbar oder fehlen überhaupt. Ist man einmal in die Abofalle geraten, folgen oft hohe Rechnungen, und wer sich weigert zu zahlen, wird nicht selten mit rechtlichen Schritten oder zusätzlichen Kosten bedroht.
Ob ein wirksamer Vertrag vorliegt, hängt davon ab, ob die Kosten klar und transparent ausgewiesen wurden. Laut der „Button-Lösung“ muss der Bestellknopf eindeutig mit „Zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet sein. Steht dort nur „Anmelden“ oder „Weiter“, ist der Vertrag rechtlich fragwürdig. Auch Preis und Laufzeit müssen deutlich erkennbar sein, sonst besteht oft keine Zahlungspflicht. Automatische Verlängerungen sind nur zulässig, wenn klar darauf hingewiesen wurde und ausreichend Zeit zum Widerspruch blieb. Zudem haben Konsument*innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das sich bei fehlender Belehrung sogar auf ein Jahr verlängert.
Kündigungen sind in der Regel formlos per E-Mail möglich, außer die allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen ausdrücklich eine schriftliche Form. Wer Probleme mit unrechtmäßigen Forderungen hat, kann sich an die Internet Ombudsstelle wenden. Sie bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren an und unterstützt Betroffene dabei, unberechtigte Rechnungen oder Abbuchungen abzuwehren.
Achtung!
Folgende Merkmale können darauf hinweisen, dass es sich um eine Internet- bzw. Abofalle handelt:
- Seien Sie bei besonders günstigen Angeboten misstrauisch.
- Die versprochenen Leistungen sind kaum oder gar nicht beschrieben.
- Angaben über die Kosten sind nicht ersichtlich oder werden versteckt.
Wie gehen die Täter vor?
Abofalle – Filmstreaming-Dienste
Immer mehr Film-Streaming-Portal bieten ihre Dienste an. Diese nutzen Betrüger, um von den Nutzern hohe Beträge zu fordern und ihnen vorzutäuschen, dass diese ein Abo abgeschlossen hätten. Die Film-Streaming-Plattformen schauen wie seriöse Streaming-Seiten aus und bieten ihre Dienste vermeintlich kostenlos an. Cyberkriminellen bauen Seiten oft nach, dadurch sehen diese sich oft ähnlich und haben nur unterschiedliche Namen. Versucht man die Filme auf der Seite anzusehen erscheint eine Meldung, dass nur registrierte Nutzer Zugriff auf die Filme haben und eine kostenlose Anmeldung oder Registrieren von Nöten ist. Ein paar Tage nach der Anmeldung erhält man die Nachricht, dass das kostenlose Testabo abgelaufen sei und für ein einjähriges Abo hohe Summe pro Jahr bezahlt werden müssen.
Die Anbieter verwenden unlautere Methoden, da nie ein rechtsgültiges Abo zustande gekommen ist. Die Nutzer erhalten Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Büros und angeblichen Anwälten, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Lassen Sie sich nicht von der Forderung einschüchtern: Überweisen Sie nicht, lassen Sie sich von offiziellen Stellen beraten und widersprechen Sie schriftlich!
Typische Merkmale von Streaming-Abofallen:
- Aufforderung, Zahlungsdaten sofort einzugeben, selbst für kostenlose Inhalte
- Versteckte Kosten im Kleingedruckten
- „Kostenloser“ Testzugang, der sich unbemerkt verlängert
Abofalle als Gewinnspiel
Betrügerinnen und Betrüger locken mit Gewinnspiele, bei denen mit Smartphones oder anderen Produkten als Hauptpreis gelockt wird. Oft wird vorgetäuscht, dass man bereits gewonnen habe oder nach der Teilnahme an einer kurzen Online-Umfrage einen attraktiven Preis erhalte. Um den Gewinn zu sichern, sollen persönliche Daten sowie Bank- oder Kreditkartendetails angegeben werden. Besonders tückisch: Neben einer angeblichen „Versandgebühr“ schließen die Betroffenen unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo ab. In der Folge buchen die Täter regelmäßig Geld vom Konto oder von der Kreditkarte ab – der versprochene Gewinn wird jedoch nie verschickt.
Wie kann ich mich schützen?
- Überprüfen Sie im Internet, ob der Anbieter bereits negativ aufgefallen ist: Geben Sie den Namen des Anbieters in Kombination mit „Betrug“ in eine Suchmaschine oder KI ein.
- Sobald die Postanschrift oder die Handynummer verlangt werden, lesen Sie genau alle Angaben und die AGB, Fußnoten, Bedingungen, etc. durch.
- Geben Sie keine Einzugsermächtigung oder die eigene Bankverbindung ein.
- Bei ungerechtfertigter Rechnungslegung zahlen Sie nicht. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn mit einem Anwalt oder einem Inkassobüro „gedroht“ wird.
- Nehmen Sie nicht bestellte oder zusätzliche Waren nicht an oder senden Sie diese zurück. Reklamieren Sie Rechnungen sofort.
Was, wenn es mal passiert ist?
- Rechnungen prüfen – zahlen Sie nur, wenn Kosten klar erkennbar waren und der Bestell-Button eindeutig gekennzeichnet war.
- Schriftlich kündigen – eine einfache E-Mail reicht in den meisten Fällen aus.
- Widerrufen – Sie haben bei Online-Abos ein 14-tägiges Widerrufsrecht
- Hilfe holen – Wenden Sie sich an die Ombudsstelle für Konsumentinnen und Konsumenten. Dort können Sie kostenlos prüfen lassen, ob die Forderung berechtigt ist und Unterstützung im Schlichtungsverfahren erhalten.
Weiterführende Links
Beratungseinrichtungen:
Musterbriefe:
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Letzte Aktualisierung: 29. September 2025