IT-Sicherheit

Kryptowährungen im kriminalpolizeilichen Fokus

Anfangs als Spielerei abgetan, bestimmen sie heute einen beträchtlichen Teil des kriminalpolizeilichen Alltags. Die Rede ist von Kryptowährungen. Das Bundeskriminalamt hat im Cybercrime-Competence-Center (C4) ein eigenes Ermittlungsbüro zu Kryptowährungen eingerichtet.

Das C4 ist seit 2018 rechtlich und technisch in der Lage, Sicherstellungen von Kryptowährungen durchzuführen. Das Bundeskriminalamt ermittelt zudem gemeinsam mit Polizeibediensteten der Polizeiinspektionen (PI) und Landeskriminalämter (LKA). Die Ermittlungen gestalten sich aufgrund der enormen Anzahl von Blockchains sowie der ständigen Weiterentwicklungen teilweise herausfordernd.

Einführung in die Welt der Kryptowährungen
Kryptowährungen sind digitale Vermögenswerte, die auf kryptografischen Verfahren basieren. Sie nutzen in der Regel eine Blockchain. Dabei handelt es sich um ein dezentral geführtes, öffentlich einsehbares Register, welches dazu dient, Transaktionen transparent und fälschungssicher zu dokumentieren. Diese Transaktionen können direkt zwischen den Beteiligten erfolgen, ohne dass ein Geldinstitut dazwischengeschaltet ist. Ein Wallet dient als virtuelle Geldtasche, welches benötigt wird, um die Adressen und Schlüssel der Benutzerinnen und Benutzer für verschiedenste Kryptowährungen zu verwalten.

Da Kryptowährungen international genutzt werden, ist ein Informationsaustausch von Erkenntnissen mit internationalen Polizeieinheiten und Organisationen wie Europol und Interpol essenziell.

Wieso nutzen Kriminelle Kryptowährungen für die Ausübung der Delikte?
Kryptowährungen sind für Kriminelle attraktiv, weil sie schnelle, grenzüberschreitende Transaktionen ermöglichen – oft ohne direkte Rückverfolgbarkeit hinsichtlich Anonymität und Dezentralität. Zwar sind die meisten Blockchains öffentlich für jedermann einsehbar, doch die Beteiligten bleiben aufgrund von anonymen Adressen verborgen. Besonders bei Erpressungen, illegalen Marktplätzen im Darknet oder Geldwäsche nutzen Straftäterinnen und Straftäter diese Eigenschaften aus. Das Ziel bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist es, die "anonyme" Kryptowährungsadresse einer realen Person zuzuordnen.

Welche Maßnahmen werden zur Kriminalitätsbekämpfung im Kryptobereich gesetzt?
Die Maßnahmen ergeben sich einerseits aus den gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) sowie der Strafprozessordnung (StPO) und der Fachkenntnis von Ermittlerinnen und Ermittlern. Mit der Änderung der StPO am 1. Jänner 2025 wurden Kryptowährungen als Vermögenswerte inkludiert. Zusätzlich wurden Regelungen eingeführt, die Ermittlungen erleichtern und sicherstellen, dass beschlagnahmte Werte an Geschädigte zurückgegeben werden können. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die polizeiliche Präventionsarbeit im Kryptobereich. Auf diversen Internetseiten, wie beispielsweise jener des Bundeskriminalamtes und der Watchlist-Internet, werden regelmäßig Warnungen und Informationen veröffentlicht.

Was sind die häufigsten Delikte, die mit Kryptowährungen in Verbindung stehen?
Das am häufigsten vorkommende Delikt ist der Betrug (§ 146 ff StGB) in den verschiedensten Erscheinungsformen – darunter der Anlagenbetrug, Pig-Butchering und Love-Scams. Das Delikt Erpressung (§ 144 ff StGB) kommt ebenfalls häufig vor, wie beispielsweise bei Sextortion oder diversen Vorladungsmails. Kryptowährungen sind unter anderem auch ein beliebtes Mittel für Geldwäsche und den Kauf illegaler Waren im Internet.

Was sollen Verbraucher im Verdachts- und Schadensfall tun?
- Nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrer Bank auf - Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
- Die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei kann bei jeder Polizeiinspektion in Österreich vorgenommen werden. Dort sollten sämtliche vorhandenen Unterlagen zum Vorfall bereitgestellt werden. Dazu zählen unter anderem Kontaktdaten der Kriminellen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, …), Chatverläufe von Messengerdiensten und E-Mails, IP-Adressen, Kryptoadressen und ein Gedankenprotokoll in chronologischer Reihenfolge zum Vorfall. Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein.
- Melden Sie den Sachverhalt auch der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).

Präventionstipps des Bundeskriminalamtes:
• Wenn Ihnen etwas "zu schön scheint, um wahr zu sein", ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
• Suchen Sie nach der Online-Plattform im Internet mit den Worten "Betrug" oder "Erfahrungen".
• Vergewissern Sie sich, ob das Unternehmen eine entsprechende Konzession bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht.
• Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie von unzählige Nachrichten oder Anrufe von verschiedenen Anrufern (insbesondere mit unterschiedlichen Rufnummern oder aus dem Ausland) erhalten.
• Wird Druck ausgeübt, Drohungen oder Einschüchterungen ausgesprochen, dann weist das auf kein seriöses Unternehmen hin und tätigen Sie keine weiteren Zahlungen.

Artikel Nr: 28154 vom Montag, 2. Juni 2025, 09:23 Uhr
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