Kriminalitätsbekämpfung
Geldwäschebericht 2024: Anstieg der Verdachtsmeldungen und Schwerpunkt auf digitalen Finanzströmen
Im Rahmen der jährlichen Geldwäschetagung am 23. und 24. Oktober 2025 in Salzburg wurde der Lagebericht 2024 der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) präsentiert. Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen, Schwerpunkte und statistischen Kennzahlen im Bereich der Geldwäsche- und Vermögenskriminalität in Österreich.
Die Analysen zeigen deutlich: Onlinebetrug, Sozialmissbrauch und Abgabenhinterziehung in Form von Scheinunternehmen zählen weiterhin zu den häufigsten Vortaten zur Geldwäscherei, bezeichnend ist zudem der Anstieg von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung.
Zahlen und Entwicklungen im Jahr 2024
Im Jahr 2024 wurden von der Geldwäschemeldestelle insgesamt 12.924 Akteneingänge verzeichnet. Damit wurde erstmals die Marke von 10.000 Eingängen überschritten. Unter Anwendung der neuen statistischen Berechnungsmethode auf Basis der goAML-Aufzeichnungen ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2023 eine Steigerung um rund 15 Prozent an Verdachtsmeldungen.
Die überwiegende Zahl der Eingänge entfiel mit 11.086 Meldungen auf Verdachtsmeldungen von Verpflichteten. Von Behörden gingen im Berichtsjahr 25 Verdachtsmeldungen ein. Der Bankensektor stellte mit 9.704 Meldungen erneut den größten Anteil. Deutlich angestiegen ist die Zahl der Verdachtsmeldungen von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen (VASPs), die 1.228 Meldungen erstattet haben – ein Zuwachs von rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der gestiegenen Marktdynamik im Kryptobereich. Mit der Umsetzung der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und der potenziellen Ansiedelung neuer Anbieterinnen und Anbieter in Österreich ist in Zukunft mit einem weiteren Anstieg der Meldungen zu rechnen.
Vortaten zur Geldwäscherei
Die Auswertung der Verdachtsmeldungen ermöglicht eine Zuordnung zu bestimmten Deliktsbereichen. Mit 38 Prozent der Meldungen steht der Betrug weiterhin an erster Stelle. Der Anteil der Meldungen ohne konkrete oder erkannte Vortat sank auf zehn Prozent. In elf Prozent der Fälle wurde ein Zusammenhang mit Steuerdelikten festgestellt. Weitere sieben Prozent betrafen Terrorismusfinanzierung, vier Prozent Urkundendelikte, drei Prozent Sanktionsverstöße, zwei Prozent Menschenhandel und ein Prozent Korruptionsdelikte. Die übrigen 24 Prozent entfielen auf Suchtmittel-, Krida- und organisierte Kriminalitätsdelikte.
Sicherstellungen und Zusammenarbeit
Die Geldwäschemeldestelle regte im Jahr 2024 vermögensrechtliche Anordnungen mit einem Gesamtwert von rund 20 Millionen Euro an. Diese Maßnahmen dienten der Sicherstellung verdächtiger Vermögenswerte.
Die im Berichtsjahr intensivierte Zusammenarbeit zwischen der A-FIU, den Ermittlungsbereichen im Bundeskriminalamt sowie den Landeskriminalämtern, den Staatsanwaltschaften und den Abgabenbehörden trug wesentlich dazu bei, dass in einigen Fällen rasch Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden konnten.
Deutlicher Anstieg der Verurteilungen wegen Geldwäscherei
Im Jahr 2024 wurden 152 rechtskräftige Verurteilungen wegen Geldwäscherei verzeichnet. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Analyseberichte der A-FIU, die Informationen über Verdachtsmeldungen, kriminalpolizeiliche Daten, Finanzdaten und internationale Erkenntnisse zusammenführen, werden regelmäßig an die zuständigen Ermittlungsbehörden übermittelt. Sie bilden häufig eine wesentliche Grundlage für die Einleitung von Verfahren und tragen auch zu Verurteilungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Vortaten – insbesondere Suchtmittel-, Eigentums- und Betrugsdelikten – bei.
Ausblick
Der Geldwäschebericht 2024 verdeutlicht die anhaltend hohe Bedeutung der Geldwäschebekämpfung in einem zunehmend digitalisierten Umfeld.
"Die Entwicklungen im internationalen Finanzverkehr und im digitalen Vermögensbereich machen deutlich, Geldwäschebekämpfung funktioniert nur als ganzheitlicher Prozess. Die analytische Aufbereitung durch die A-FIU und die operative Umsetzung durch die Kriminalpolizei greifen ineinander und ermöglichen ein effizientes Vorgehen gegen illegale Vermögenskriminalität", betonte Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes.