IT-Sicherheit

Cybercrime Neu

Der Kampf gegen Cyberkriminelle soll auf allen Ebenen der Polizei weiter ausgebaut werden. Innenminister Karl Nehammer, MSc besuchte daher das Cybercrime-Competence-Center (C4) im Bundeskriminalamt (BK), um sich ein Bild von der Ermittlungsarbeit zu machen.

Wie die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erneut bestätigt, steigt die Zahlen der Cyber-Delikte jährlich an: 2019 wurden insgesamt 28.439 Anzeigen wegen Cybercrime erstattet, um 44,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Trotz des großen Anstiegs und der Komplexität der Ermittlungsfälle lag die Aufklärungsquote bei 35,8 Prozent. Durch das erhöhte Aufkommen an Internetkriminalität müssen alle Ermittlerinnen und Ermittler bestmöglich ausgebildet sein, um dieses Deliktsfeld auf allen Ebenen bekämpfen zu können. Innenminister Karl Nehammer, MSc besuchte zu diesem Zwecke das C4 im BK um sich ein Bild über die Arbeit der Expertinnen und Experten zu machen sowie über Pläne und Strategien zur Bekämpfung von Internetkriminalität zu sprechen.

Schattenseite der Digitalisierung
Durch die globale Vernetzung sowie der zunehmenden Digitalisierung und Technisierung finden Cyberkriminelle stetig neue Möglichkeiten, um ihre Opfer zu schädigen. Ob durch Sicherheitslücken, Erpressungsmails, Internetbetrug oder durch die Beanspruchung von "Crime as a service"-Dienstleistungen aus dem Darknet, die Täter verändern immer wieder ihre Herangehensweisen. Um auf die Entwicklungen und Trends reagieren zu können, wurde 2011 im BK das C4 eingerichtet. Seitdem kämpfen IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten gegen die steigende Internetkriminalität.

Schwerpunkt Cybercrime
Ein Kernpunkt der kriminalpolizeilichen Arbeit ist die Bekämpfung von Cybercrime. Das Team des C4 besteht aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ermittlung, IT-Forensik und Technik. Das C4 ist nationale und internationale Koordinierungs-, Ermittlungs-, und Meldestelle für Cybercrime und ist zudem für die elektronische Beweismittelsicherung und Auswertung zuständig. Auf die wachsende Verwendung von Blockchains und Kryptowährungen wurde bereits 2017 reagiert und ein zusätzlicher Spezialbereich, der sich ausschließlich mit Blockchain-Ermittlungen befasst, etabliert.

Kryptowährungen und Behördenwallets
"Cryptos", wie Bitcoin oder Ethereum, werden trotz der Kursschwankungen bei legalen und illegalen Bezahlvorgängen verwendet. Insbesondere im Bereich der Internetkriminalität konnten sich Kryptowährungen durchsetzen, da bei dieser Bezahlart alles anonymisiert ist. Dies konnte vor allem bei den ansteigenden Fallzahlen in Verbindung mit Massenerpresser-E-Mails und Ransomware beobachten werden. Seit 2018 ist das C4 rechtlich und technisch befähigt Kryptowährungen sicherzustellen. Dafür wurden Behördenwallets erstellt, die zur Aufbewahrung von den virtuellen Währungseinheiten dienen. Derzeit stehen 1.000 Behördenwallets für Amtshandlungen zur Verfügung. Seither wurden 80 Hausdurchsuchungen durchgeführt und "Cryptos" im Wert von fünf Millionen Euro sichergestellt. Wenn die sichergestellten Kryptowährungen vom Gericht für verfallen erklärt werden, ist das C4 bemächtigt die Verwertung vorzunehmen und die Geldsummen an die jeweiligen Gerichte zu transferieren.

"Coin-O-Mat" für Schulungszwecke
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Bereich Kryptowährungen und Blockchain stellen nicht nur aufgrund der Anonymität besondere Anforderungen an die Ermittlerinnen und Ermittler, sondern erweisen sich zudem als sehr komplex, was eine genaue und gute Schulung erforderlich macht. Zu Übungszwecken entwickelten die IT-Spezialisten des C4 einen eigenen "BK-Token", der mit einem selbst geschrieben Smart Contract in die Ethereum Blockchain hochgeladen wurde und öffentlich einsehbar war. Er stellt keinen finanziellen Gegenwert dar und wird auch nicht gewerblich gehandelt. Um die Übungen plastischer zu gestalten, wurde ein eigener Automat namens "Coin-O-Mat" entwickelt, der mit den Smart Contracts interagieren kann. Sobald die Anwenderin oder der Anwender die Übung erfolgreich absolviert hat, wirft der Automat einen Challenge-Coin aus.
Die Schulungen mit dem BK-Token sollen künftig nicht nur national, sondern auch international stattfinden.

Weiterentwicklung
Um den zukünftigen Herausforderungen flexibel und rasch entgegentreten zu können, sind Neuerungen unerlässlich. Der Kampf gegen Cybercrime fängt nicht erst bei den Expertinnen und Experten im BK an, sondern bereits bei den Polizeiinspektionen, die cyberfit sein müssen. Denn nur, wenn Ermittlungsansätze erkannt werden, kann effektiv gegen die Täter vorgegangen werden. Da dieses Kriminalitätsfeld durch ständige Veränderungen geprägt ist, bedarf es ineinandergreifende Grund-, Aus- und Weiterbildungen der Polizistinnen und Polizisten. Eine organisatorische Weiterentwicklung, die Attraktivierung des Berufsbildes "Cybercop", eine adäquate technische Infrastruktur und die Angleichung rechtlicher Rahmenbedingungen sind unter anderem weitere Punkte, die weiterentwickelt werden sollen.

Artikel Nr: 17940 vom Donnerstag, 18. Juni 2020, 08:09 Uhr
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