Sicherheit

Sicherheit auf Großveranstaltungen

Menschenmassen, Gedränge und laute Musik sind die perfekte Spielwiese für Kriminelle. Das Bundeskriminalamt (BK) erklärt, was die häufigsten Delikte sind und wie man sich am besten davor schützen kann.

Der Sommer 2025 steht vor der Tür. Die Festivalsaison hat bereits begonnen und Outdoor-Veranstaltungen florieren. Mit diesen Tipps und Tricks steht einem sicheren Sommer nichts mehr im Wege.

Taschendiebstahl
Kriminelle haben es auf Bargeld und Bankomatkarten abgesehen. Sie meiden Blickkontakt mit Opfern, um später nicht wiedererkannt zu werden. In der Regel brechen sie ihr Vorhaben bei jeglichem Verdacht auf Gefahr ab und suchen sich ein neues Opfer.

Taschendiebinnen und Taschendiebe bevorzugen abgelenkte Personen, wie beispielsweise jene, die in ihr Handy vertieft sind oder mit Kopfhörern laute Musik hören. Das signalisiert erhöhte Unaufmerksamkeit. Manchmal lenken Täterinnen und Täter ihre Opfer auch aktiv ab. Fragen nach der Uhrzeit oder nach Kleingeld, verraten den Kriminellen oft, wo jemand seine Wertgegenstände aufbewahrt. Dies passiert aber nicht nur auf Großveranstaltungen, sondern auch zu Stoßzeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen, Märkten oder Rolltreppen. Kriminelle können einem dort unauffällig nahekommen. An diesen Orten sind Touristinnen und Touristen sowie Fahrgäste oft wenig auf ihre mitgeführten Gegenstände konzentriert.

Empfehlung der Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes:
• Tragen Sie niemals viel Bargeld bei sich!
• Verteilen Sie Ihre Wertsachen auf mehrere Taschen!
• Bewahren Sie Geldbörse in vorderen Hosen- oder Innentaschen auf!
• Tragen Sie Ihre Handtasche, Fotoapparat et cetera an der Körpervorderseite! Seien Sie vorsichtig bei Handtaschen mit Magnetverschlüssen!
• Seien Sie im Gedränge besonders vorsichtig, wenn sich jemand dicht an Sie drängt!
• Wenn Sie von Fremden angesprochen werden, bleiben Sie freundlich, aber misstrauisch.

K.O.-Mittel
Unter K.O.-Mittel wird eine Substanz beziehungsweise Droge verstanden, die Kriminelle ihrem Opfer ohne dessen Zustimmung verabreichen, um eine Ruhigstellung oder Wehrlosigkeit herbeizuführen. Oft sind Sexual- und Raubdelikte die Folge. Man spricht von sogenannten "drug-faciliated crime" (DFC) oder "drug-faciliated sexual assault" (DFSA). In geringer Dosis wirken die Tropfen stimulierend und enthemmend. In höherer Dosierung wirken sie betäubend und einschläfernd. Eine Überdosis ist tödlich.

Die Kriminellen kommen zum einen über Anleitungen im Internet und zum anderen über das Darknet an derartige Substanzen. Bei K.O.-Mittel handelt es sich um frei im Handel zu erwerbende und handelsübliche Substanzen, welche in ihrem ureigensten Gebrauch für andere Anwendung gedacht sind.

Typische Symptome sind Schwindel, Übelkeit, Wahrnehmungsschwierigkeiten, eingeschränkte Wahrnehmung und Erinnerungslücken. Ein zeitgleicher Alkoholkonsum kann die Wirkung verändern. K.O.-Mittel haben keine Farbe und keinen Geruch. Sie schmecken salzig beziehungsweise seifig, was in einem Mischgetränk kaum auffällt. Sie sind maximal sechs bis zwölf Stunden im Urin und im Blut nach Verabreichung nachweisbar.

Von Seiten des Bundeskriminalamtes wird in erster Linie dazu geraten, dass betroffene Personen sich bei eventuellem Kontakt mit "K.O.-Mittel" umgehend mit einem Arzt oder einer Ärztin in Verbindung setzen sollen. Anschließend soll Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Verabreichung von K.O.-Mittel fällt im polizeilichen Sinne unter Betäubung.

Empfehlung der Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes:
• Lass das eigene Getränk nie unbeaufsichtigt!
• Nimm keine offenen Getränke von fremden Personen an!
• Sei achtsam! Bei plötzlichen Symptomen bitte um Hilfe!
• Schau nicht weg! Unter Einfluss von K.O.-Mittel können Betroffene wie stark Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen wirken.
• Bei Verdacht auf K.O.-Mittel gib auch dem Personal des Lokals Bescheid!

Sexualdelikte
Sexuelle Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, gegen den Willen einer Person. Unter welches Delikt der Eingriff fällt, hängt von der Intensität des Übergriffes ab und davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin mit Gewalt oder Drohung gehandelt hat. Im Strafgesetzbuch sind die verschiedenen Delikte festgelegt, darunter befinden sich Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, sexueller Missbrauch von unmündigen Minderjährigen und sexuelle Belästigung. Bereits der Versuch dieser Delikte ist strafbar. Eine Verurteilung ist auch ohne Gegenwehr des Opfers möglich.

Empfehlung der Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes:
• Komm gemeinsam mit Freundinnen und Freunden und fahrt auch gemeinsam wieder nach Hause!
• Mach im Notfall durch Lärm auf dich aufmerksam!
• Ruf mit fester und lauter Stimme: "NEIN", "HALT", "STOPP" oder verwende ein Handalarmgerät!
• Fordere gezielt Hilfe von anderen Personen ein!

Artikel Nr: 28218 vom Dienstag, 17. Juni 2025, 09:55 Uhr
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