Gewaltschutz

Nehammer: "Schulterschluss" bei Opfer- und Täterberatung

Am 9. September 2021 fand ein Vernetzungstreffen im Innenministerium zur Etablierung einer Plattform zur Gewaltprävention statt. Auch der Direktor des Bundeskriminalamtes General Mag. Andreas Holzer, MA nahm an dem Treffen teil.

"Gewalt ist weder im privaten Zusammenleben noch in der Öffentlichkeit tolerierbar", sagte Innenminister Karl Nehammer anlässlich des Vernetzungstreffens der Beratungsstellen für Gewaltprävention, Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen. "Eine gewachsene Demokratie wird vor allem auch daran gemessen, wie sie gegen Gewalt vorgeht."

"Im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern müssen wir alle an einem Strang ziehen. Unser oberstes Ziel muss es sein, alles zu tun, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen", betonte auch Frauenministerin Susanne Raab. "Hierbei gilt es vor allem, die Gewaltprävention weiter zu stärken und die institutionelle Zusammenarbeit beim Gewaltschutz zu intensivieren."

Mit dem Gewaltschutzgesetz im Mai 1997 hat Österreich einen wichtigen Schritt im Gewaltschutz gemacht und eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen. Mit zahlreichen Novellen und Erweiterungen konnte der Gewaltschutz in Österreich ständig weiterentwickelt werden.

Christoph Koss, Geschäftsführer des Vereins NEUSTART, möchte Folgendes verdeutlichen: "Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Unser gemeinsames Ziel ist es, Opfer zu schützen und weitere Gewalt so gut wie möglich zu vermeiden."

Zu den Hauptaufgaben des Vereins NEUSTART zählen die Verdeutlichung der Inakzeptanz von Gewalt sowie die daraus resultierenden Konsequenzen, die Lösung in einer Akutsituation ohne weitere Eskalation, die Auseinandersetzung mit gewalttätigem Verhalten und die Problemeinsicht, die Weitervermittlung an längerfristige Betreuungsangebote sowie in letzter Konsequenz die Anregung einer sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz aufgrund der Gefährdung im Einzelfall."

Gewaltprävention erfordert ein koordiniertes Zusammenspiel aller beteiligten Institutionen, vor allem der Sicherheitsbehörden, der Gewaltschutzzentren, der Beratungsstellen für Gewaltprävention und der Männerberatungen. Damit das gelingt, braucht es im Interesse des Opfers eine enge Vernetzung und eine wertschätzende Zusammenarbeit. Der heutige Vernetzungstermin war dafür ein wichtiger Schritt", so Koss.

Plattform zur Gewaltprävention
"Gewaltschutz muss in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz behandelt werden. Aus diesem Grund ist seit 1. September eine verpflichtende Gewaltprävention für Täter vorgesehen", so Nehammer. "Mit dem heutigen Vernetzungstreffen startet ein enger und regelmäßiger Austausch zwischen den Gewaltschutzeinrichtungen, die für die Opferberatung- und den Beratungsstellen für Gewaltprävention, die für die Täterberatung zuständig sind".

Frauenministerin Raab: "Klar ist: Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Kinder darf nie als Privatsache betrachtet werden. Es ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Aggressive oder gewalttätige Männer müssen ihr Verhalten ändern, das wollen wir mit den Beratungen bewirken."

Maßnahmen zur Gewaltprävention
Zukünftig wird es eine regelmäßige Plattform zum gemeinsamen Austausch auf Bundesebene und Landesebene zum Gewaltschutz geben. Das Ziel dieser Plattform ist es, Gewaltschutz in einem umfassenden Ansatz zu gewährleisten.

"Das Anschlussstück, das dem Gewaltschutzgesetz seit Anbeginn gefehlt hat, ist nun vorhanden und die Gewaltschutzzentren als anerkannte Opferschutzeinrichtungen begrüßen es sehr, dass es nun eine verpflichtende Beratung für weggewiesene Personen gibt," führte Marina Sorgo, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Steiermark, anlässlich des gemeinsamen Termins aus.

Die Gewaltschutzzentren, die rund 20.000 Opfer pro Jahr betreuen, sowie die neu installierten Beratungsstellen, die sich mit polizeilich weggewiesenen Personen beschäftigen, bilden einen Schulterschluss, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen. "Das bedeutet: Opferschutz muss oberste Priorität in der Täterarbeit haben", erläuterte Sorgo.

Eine weitere Maßnahme ist die Intensivierung der Fallkonferenzen. Diese sind seit Januar 2020 gesetzlich verankert. "Die Fallkonferenzen sind eine wichtige Möglichkeit zur Vernetzung zwischen Sicherheitsbehörden und den Einrichtungen zur Gewaltprävention", so Nehammer. Zukünftig werden die Beratungsstellen für Gewaltprävention in den Fallkonferenzen eingebunden.

"Die Bundesregierung widmet sich auf mehreren Ebenen dem Kampf gegen häusliche Gewalt sowie Gewalt an Frauen und Kindern. Mit dem größten Gewaltschutzpaket der vergangenen Jahrzehnte haben wir im Mai einen Meilenstein für den Opferschutz und die Gewaltprävention gesetzt. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen", so Susanne Raab abschließend.

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Artikel Nr: 18947 vom Freitag, 10. September 2021, 09:35 Uhr
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