Prävention

Vorsicht vor Taschendiebstählen im Supermarkt

Die Zahl der Taschendiebstähle ging 2020 stark zurück. Grund dafür waren großteils die Covid-19-Schutzmaßnahmen. Aktuell ist zu beobachten, dass sich die Diebstähle in Supermärkten häufen. Wie man sich dagegen am besten schützt, erklärt die Kriminalprävention.

Die Kriminalstatistik für das Jahr 2020 zeigt einen deutlichen Rückgang bei den Anzeigezahlen wegen Taschendiebstahls. Grund dafür sind die Covid-19-Schutzmaßnahmen. 2020 gab es ab März keine Großveranstaltungen mit Menschenansammlungen, Touristenströme blieben ebenfalls aus und die Menschen legten im öffentlichen Raum viel Bedacht auf Abstand. Das machte es für Taschendiebe schwierig, ihrem Geschäft nachzugehen. Die Zahl der Anzeigen wegen Taschendiebstahls sank von 17.218 Anzeigen 2019 auf 9.598 Anzeigen im Jahr 2020, das entspricht einem Rückgang um 44,3 Prozent. Dazu stieg die Aufklärungsquote in diesem Deliktbereich um 1,6 Prozentpunkte an.
Für das Jahr 2021 kann man im Bereich das Taschendiebstahls bereits eine weitere Veränderung beobachten, sie betrifft die Tatörtlichkeiten. Während in den letzten Jahren, auch vor 2020, der Anteil von Taschendiebstählen in Supermärkten und größeren Einkaufszentren immer bei rund 23 Prozent lag ist dieser Bereich heuer auf 35 Prozent angestiegen. Hier fällt vor allem auf, dass Diebe bevorzugt aus Taschen, die in Einkaufswägen aufbewahrt werden, stehlen. Die Täter nutzen hier die kurzfristige Unaufmerksamkeit der Kunden beim Suchen von Waren im Regal. Gestohlen werden dabei zumeist Mobiltelefone und Geldbörsen.

Tipps der Kriminalprävention:
• Lassen Sie beim Einkaufen Ihre Handtasche nie aus den Augen. Tragen Sie diese am Körper und lassen Sie sie nicht im Einkaufswagen liegen.
• Verschließen Sie immer den Reisverschluss ihrer Handtasche, auch wenn Sie nur von Geschäft zu Geschäft gehen.
• Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere getrennt und in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen möglichst dicht am Körper.
• Bewahren Sie den Code ihrer Bankomatkarte keinesfalls gemeinsam mit ihrer Karte auf.
• Sollten Sie bestohlen worden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie Ihre Kredit- und Bankomatkarten sperren.

Artikel Nr: 18566 vom Dienstag, 30. März 2021, 09:14 Uhr
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