Allgemeines

Umweltdelikten auf der Spur

Seit 37 Jahren ermittelt Österreichs Exekutive im Dienst des Umweltschutzes. Mit der Gründung des Bundeskriminalamtes (BK) wurde die Zentralstelle zur Bekämpfung von Umwelt- und Verbraucherschutzdelikten eingerichtet.

Laut INTERPOL und UNO ist Umweltkriminalität die viertgrößte globale Kriminalitätsform, die sich im Laufe der Jahre zu einem profitablen Aktivitätsfeld des organisierten Verbrechens entwickelt hat. Der jährliche materielle Schaden, der durch Arten-, Natur- und Ressourcenverlust sowie Umweltzerstörung verursacht wird, beläuft sich laut Schätzungen weltweit auf bis zu 240 Milliarden Euro.

Seit 1988 existieren in den österreichischen Landeskriminalämtern (vormals Polizei und Gendarmerie bis 2005) spezielle Ermittlungsbereiche (EB07) für Umweltdelikte. Diese arbeiten eng mit dem Referat Umweltkriminalität, im Bundeskriminalamt zusammen, welches auch für Branddelikte zuständig und so den Ermittlungsbereichen 08 der Landeskriminalämter übergeordnet ist.

Zusätzlich unterstützen österreichweit rund 500 Polizeibedienstete mit Schwerpunktausbildung im Bereich Umweltkriminalität - sogenannte umweltkundige Organe (UKOs) - die polizeilichen Ermittlungen durch ihre Expertise. Die UKOs sind seit dem Jahr 2000 bei der Polizei im Einsatz. Sie haben die Aufgabe, bei Verdachtsfällen Erstmaßnahmen zu setzen, kleinere beziehungsweise regionale Delikte selbständig zu bearbeiten sowie Ansprechstelle für die Bezirkshauptmannschaften und Bevölkerung zu sein. Die Ermittlungsgruppen der Landeskriminalämter stehen dabei in ständigem Kontakt mit den UKOs und ermitteln selbst die größeren bzw. überregionalen Fälle.

Das Aufgabenrepertoire des Bundeskriminalamtes
Das Referat Umweltkriminalität ist die Zentralstelle zur Bekämpfung von Umwelt- und Verbraucherschutzdelikten sowie Brandkriminalität. Als solche hat es die Fachaufsicht für diese Delikte, koordiniert und steuert erforderlichenfalls zusammenhängende, überregionale Fälle. Weiters prüft es, ob die gemeldeten Sachverhalte eine Verwaltungsübertretung oder ein gerichtliches Delikt gemäß dem Umweltstrafrecht beziehungsweise dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz darstellen. Je nach Zuständigkeit leitet es die behördlichen Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung an die Landeskriminalämter, Interpol, Europol, den Zoll oder eine andere zuständige Verwaltungsbehörde weiter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats stehen in stetigem Austausch mit Interpol und Europol und sind Anlaufstelle für In- und Ausland. Im Rahmen von EMPACT (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) sowie INTERPOL Initiativen nimmt das Bundeskriminalamt jährlich an einer Reihe von globalen Operationen teil mit dem Ziel gemeinsam und koordiniert die internationalen Kriminalitätsformen aufzuklären und zu bekämpfen. Dabei arbeitet das BK in Österreich mit den jeweiligen zuständigen Partnern zusammen, wie den LKAs, Verwaltungsbehörden oder dem Zoll. Beispielhaft angeführt sei hier die Operation OPSON, eine jährliche gemeinsame Operation von EUROPOL und INTERPOL, zur Bekämpfung von ge- oder verfälschten Lebensmitteln, welche im schlimmsten Fall noch gesundheitsbeeinträchtigend oder gar tödlich sein können.

Dem Referat obliegt zudem die Grundausbildung der Polizeibediensteten im Bereich der Umweltkriminalität, sowie die Mitwirkung an den jährlichen Weiterbildungen.

Einblick in die Vielfältigkeit der Umweltdelikte
Aufgrund des oftmaligen Zusammenwirkens mehrerer Täter, einer komplexen rechtlichen Kombination aus Abfallwirtschaftsgesetz, Strafgesetz und internationalen Abkommen, stellen illegale Abfallentsorgung und -transport innerhalb Österreichs sowie in das Ausland eine große Herausforderung für die Ermittlungen dar. Gleichzeitig ist diese Kriminalitätsform für die Täter sehr lukrativ, da sie sich hohe Kosten ersparen, welche bei ordentlicher Entsorgung anfallen würden. Das Risko erwischt zu werden ist dagegen vergleichsweise gering. Für die Umwelt bzw. Biodiversität bedrohlich sind Delikte wie

• Boden-, Wasser- und Luftbeeinträchtigung
• Das Töten oder Entnehmen geschützter Tier- und Pflanzenarten
• Der illegale Besitz oder Handel von geschützten Tieren oder Pflanzen
• Der Handel und Anwendung illegaler Pestizide

Eine Bedrohung für die Gesundheit von Menschen stellen folgende Delikte dar:
• Der illegale Umgang mit asbesthaltigen Stoffen (z.B. bei Gebäudesanierungen oder -abbrüchen)
• Illegal hergestellte gesundheitsgefährdende Lebensmittel (z.B. Methanol in Alkohol)
• Kurpfuscherei ("Wunderheiler")

Taskforce Umweltkriminalität: Delikte aufklären und verhindern
Im April 2023 wurde die "Taskforce Umweltkriminalität" ins Leben gerufen. Das Justiz-, Innen-, Umwelt-, Finanz-, Landwirtschafts- und Sozialministerium haben die behördenübergreifende Taskforce gemeinsam mit den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich sowie dem Bundesamt für Wald und Bundesamt für Ernährungsschutz unter der Federführung des Bundeskriminalamtes eingerichtet. Durch die Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene werden Umweltverstöße gemeinsam verfolgt. Ziel der Taskforce ist es einerseits strategisch und taktisch gemeinsam mögliche Umweltdelikte zu entdecken, aufzuklären und im besten Falle verhindern. Wichtig dabei ist der ganzheitliche und kooperative Ansatz, da Umweltdelikte oftmals örtlich und fachlich zuständigkeitsübergreifend sind. Andererseits möchte man gemeinsame Schulungsschwerpunkte im Bereich der Umweltkriminalität zu setzen. Der Leiter des Referats Umweltkriminalität, Karl Frauenberger, hat den Vorsitz der Taskforce. Der stellvertrete Vorsitz obliegt dem Umweltministerium.

"Der EU-Kommission ist die Bekämpfung von Umweltkriminalität wichtig, da diese nicht nur Umwelt und Menschen gefährdet, sondern auch wettbewerbsverzehrend ist und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie aus 2024 soll die Kompetenz und Ressourcen zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in den Mitgliedsstaaten erhöhen und angleichen", sagt Frauenberger. Ein Problem in Österreich sei allerdings, dass bei nur fünf von insgesamt sechzehn Staatsanwaltschaften (STA) die Bearbeitung von Umweltdelikten spezialisiert erfolgt. Bei den übrigen elf kann jede Staatsanwältin oder jeder Staatsanwalt einen komplexen Umweltfall bekommen.

Meldestelle im Bundeskriminalamt
Viele Straftaten gegen die Umwelt bleiben unentdeckt, da es keinen unmittelbaren Geschädigten oder Zeugen gibt. Hinweise aus der Bevölkerung oder von zuständigen Verwaltungsbehörden sind daher erforderlich und werden von der Meldestelle des Bundeskriminalamtes entgegengenommen. Die Meldestelle ist im Umweltreferat angesiedelt und per E-Mail umwelt@bmi.gv.at erreichbar.
Umweltstraftaten können aber auch bei jeder Polizeiinspektion (PI) angezeigt werden.

Artikel Nr: 29711 vom Freitag, 21. November 2025, 08:41 Uhr
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