Kriminalitätsbekämpfung

Ermittlungserfolg gegen Falschgeldhändler

Im Raum Neapel konnte ein Falschgeldhändler, der im Darknet aktiv war, aufgrund von Ermittlungen in Österreich ausgeforscht und festgenommen werden. Mehr als 100 Abnehmer konnten in ganz Europa ermittelt werden.

Bereits im November 2018 erging an das österreichische Bundeskriminalamt ein Hinweis seitens der italienischen Behörden, dass eine Postsendung mit einer größeren Menge an Falschgeld, das im Darknet bestellt worden sein soll, nach Österreich unterwegs sei.

Seitdem ermittelten das Comando Carabinieri Antifalsificazione Monetaria, die Staatsanwaltschaften Neapel Nord und Zentral, die Staatsanwaltschaft Korneuburg und das Bundeskriminalamt mit Unterstützung von Europol in enger internationaler Zusammenarbeit gemeinsam, um den Darknetvendor (Verkäufer) auszuforschen. Dieser soll über mehrere Jahre größere Mengen an Falschgeld im Darknet verkauft und in viele Länder Europas versendet haben.

Hausdurchsuchungen und Festnahmen
Bereits im Dezember 2020 kam es zu ersten Hausdurchsuchungen bei drei Verdächtigen in Italien. Am 13. Jänner 2023 wurden acht Festnahmeanordnung vollzogen und weitere 20 Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten in Italien durchgeführt, die den Darknet-Account des Verkäufers betrieben haben sollen.

Mehr als 100 Abnehmer ausgeforscht
Mehr als 100 Falschgeldkäufer konnten in ganz Europa ermittelt werden. In Österreich wurden im Zuge der Operation Ermes vier Personen im Alter zwischen 24 und 52 Jahren ausgeforscht und verurteilt, die im Darknet bei diesem Verkäufer Falschgeld bestellten. Bei den Tätern handelt es sich um zwei österreichische und einen montenegrinischen sowie einen ukrainischen Staatsangehörigen. Durch die hervorragende Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden konnte in allen vier Fällen das Falschgeld bereits auf dem Versandweg abgefangen und sichergestellt werden.

In Österreich werden Käufer von Falschgeld im Darknet oder Internet nach dem Delikt des § 232 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) Geldfälschung angezeigt, das mit einer ein- bis zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist.

Artikel Nr: 22312 vom Montag, 16. Jänner 2023, 13:23 Uhr
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