Fahndung

Zielfahndungserfolg: Festnahme einer Austria Most Wanted Person

Die im Zuge der europaweiten Kampagne "Crime has no gender” gesuchte Tatverdächtige ist am 3. Dezember 2019 in Seeham, Salzburg von Zielfahndern widerstandslos festgenommen worden.

Elisabeth S. steht im dringenden Tatverdacht im Zeitraum von 2005 bis 2008 als Geschäftsführerin einer Liegenschaftsverwaltung in mindestens zwölf Fällen Immobilien- und Mietbetrügereien zum Nachteil von Firmen und Privatpersonen mit einem Gesamtschaden von circa 4,2 Millionen Euro begangen zu haben. Ihr letzter bekannter Aufenthaltsort in Österreich war von Juni bis August 2011 in einem Hotel in Klosterneuburg, Niederösterreich. Seitdem war sie für die Polizei untergetaucht. Gegen S. wurde vom Landesgericht Wiener Neustadt ein europäischer Haftbefehl ausgestellt und einer Öffentlichkeitsfahndung zugestimmt.

Vom 18. bis 31. Oktober 2019 führte das Europäische Zielfahndungsnetzwerk ENFAST, unterstützt durch Europol, eine Medienkampagne unter dem Titel: "Crime has no gender" durch. Die Zielfahnder des Bundeskriminalamtes beteiligten sich an dieser Aktion mit der Veröffentlichung der Fahndung nach der Tatverdächtigen. Dank Hinweisen aus der Bevölkerung sammelten die Ermittler erste hilfreiche Erkenntnisse zu einem möglichen Aufenthalt der Zielperson. Nach umfangreichen Ermittlungen und unmittelbarer Zusammenarbeit mit der Fahndungseinheit des Landeskriminalamtes Salzburg konnte der Aufenthalt von Elisabeth S. in Seeham, Salzburg, ausgemacht und diese in einer gemeinsamen Aktion am 3. Dezember 2019, um 10:10 Uhr, in der Wohnung einer Freundin festgenommen werden. Sie wurde in das Landesgericht Salzburg vorläufig eingeliefert.

Zielfahndung

Im Bundeskriminalamt wurde 2003 eine eigene Zielfahndungseinheit eingerichtet, die international als FAST-Austria tätig ist. Seit Gründung konnten die Fahnder weltweit 242 Zielpersonen festnehmen.

Zielfahndung ist die modernste Form der internationalen Personenfahndung. Die örtlich zuständige Kriminalpolizei oder eingesetzten Sonderkommissionen können Tatverdächtige meist namentlich ausforschen, entziehen sich diese aber immer wieder durch Flucht in das Ausland der österreichischen Strafjustiz. Häufig verwenden die Flüchtigen auch Aliasnamen oder falsche bzw. gefälschte Ausweise, um die Fahndung nach Ihnen zusätzlich zu erschweren. In solchen Fällen kommen dann die BK Zielfahnder zum Einsatz und übernehmen die internationale Fahndung, Ihr Einsatzgebiet kann sich über die gesamte Welt erstrecken.

Artikel Nr: 17541 vom Mittwoch, 4. Dezember 2019, 08:34 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion

Share Facebook
Share Twitter

Zurück

Samstag, 20. April 2024
Wien

Mittwoch, 24. April 2024
Wien

Mittwoch, 24. April 2024
Wien

Donnerstag, 25. April 2024
Wien

Donnerstag, 25. April 2024
Wien

zu den Terminen