Allgemeines

Disaster Victim Identification (DVI): Personenidentifizierung bei Großschadenslagen

Unter dem Begriff DVI versteht man die rechtsverbindliche Identifizierung einer Vielzahl von Toten und Verletzten nach Großschadenslagen wie zum Beispiel einem Flugunfall oder einem Großbrand. Die Verstorbenen werden unter anderem mithilfe von zwei Büros der Abteilung Technik und Forensik des Bundeskriminalamtes (BK) identifiziert.

Opfer werden nach dem Standard der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation Interpol Identifiziert. Es gibt drei Maßnahmen, die eine 100-prozentige Personenidentifizierung ermöglichen, nämlich: den Vergleich von Fingerabdrücken, von DNA-Profilen oder von Zahnstatusdaten. Die Übereinstimmung mit einer der drei Verfahren ist für die Identifizierung ausreichend. Wenn keine dieser Methoden möglich ist, versuchen die Expertinnen und Experten des DVI auf Grundlage anderer Daten eine Identifizierung durchzuführen - beispielsweise durch besondere Merkmale wie Tätowierungen, Narben, Prothesen oder Implantate, die in der Regel eine eindeutige Kennung aufweisen und über Gesundheitseinrichtungen zugeordnet werden können. Visuelle Identifizierungen sind allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

DVI-Expertenpool in Österreich
Im Pool der österreichischen DVI-Expertinnen und Experten befinden sich Spezialistinnen und Spezialisten der Assistenzbereiche(AB) 01 (Fahndung) und 07 (Tatort) der Landeskriminalämter, um einerseits eine fachgerechte Spurensicherung und Bergung von Leichen durchzuführen ("post mortem Arbeit"), und andererseits entsprechende Daten zu vermissten Personen einzuholen ("ante mortem Arbeit"). Im DVI-Expertenpool gibt es zudem eine Technikgruppe, die für den Aufbau einer entsprechenden technischen Infrastruktur zuständig ist.

Die Personenidentifizierung auf Grundlage von Fingerabdrücken und DNA-Analysen wird vom Büro Zentraler Erkennungsdienst des Bundeskriminalamtes unterstützt. Zur Dokumentation des Schadensortes kann ein 3D Scanner des Tatort-Büros des Bundeskriminalamtes herangezogen werden. Das Büro ist sowohl für die zentrale Steuerung und Koordinierung aller Ermittlungsarbeiten als auch für die Wahrnehmung aller internationalen Belange - insbesondere dem Schriftverkehr mit Interpol, dem europäischen Netzwerk forensischer Institute (ENFSI) und dem DVI-Netzwerk der Europäischen Union - zuständig.

Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner, Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sowie Experteninnen und Experten der vier DNA-Kooperationsinstitute des BMI sind ebenfalls Teil des DVI-Expertenpools. Insgesamt umfasst der Pool momentan rund 280 Expertinnen und Experten aus den angeführten Bereichen.

Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Schulungen, Tagungen und Übungen unter simulierten Realbedingungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. DVI-Teams werden aber auch zur Teilnahme an Übungen ins Ausland entsendet.

Artikel Nr: 29880 vom Mittwoch, 7. Jänner 2026, 11:15 Uhr
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