Prävention

Sicher in den Urlaub: Am Urlaubsort

Am Urlaubsort müssen Sie im Hotel, im Restaurant, in Läden und überall dort, wo Gedränge herrscht, mit Taschendieben rechnen. Das Bundeskriminalamt gibt Tipps für das sichere Verhalten im Urlaub, den Umgang mit Kreditkarten und wie man sich bei Verlust oder Diebstahl helfen kann.

Allgemeine Tipps
• Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie sie unbedingt benötigen.
• Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere immer möglichst dicht am Körper in
verschiedenen Innentaschen.
• Behandeln Sie Bankomatkarten wie Bargeld und bewahren sie den Code nicht in
der Geldbörse oder Brieftasche gemeinsam mit den Karten auf.
• Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Hantieren mit größeren Geldmengen.
Taschendiebe beobachten ihre Opfer.
• Gehen Sie Drängeleien soweit als möglich aus dem Weg. Diese Orte sind das
bevorzugte Terrain der Diebe.
• Tragen Sie im Gedränge, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Handtasche
oder den Rucksack verschlossen vor dem Körper oder klemmen sie sie fest unter
den Arm. Benutzen Sie speziell im Urlaub Brustbeutel oder Geldgürtel.
• Legen Sie bei Einkäufen die Geldbörse nicht oben in die Einkaufstasche oder in den
Einkaufswagen.
• Hängen Sie ihre Handtasche bei Lokalbesuchen nicht an eine Stuhllehne. Stellen Sie die Tasche niemals unbeaufsichtigt ab.

Sicherer Umgang mit Kreditkarten
• Beheben Sie Bargeld nur an Geldautomaten in Banken und nicht in Supermärkten
oder ähnlichem und nur während der Öffnungszeiten der Bank.
• Geben Sie den Code immer verdeckt, beispielsweise durch Vorhalten der zweiten Hand, ein.
• Geben Sie bei Bezahlung in Lokalen oder Geschäften die Karte möglichst nicht
aus der Hand und behalten Sie sie immer im Auge. Vorsicht, wenn jemand mit der
Kreditkarte in einem Hinterzimmer verschwinden möchte.
• Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um rechtzeitig reagieren zu können,
falls die Karte missbräuchlich verwendet wurde.
• Bewahren Sie sämtliche Belege auf und vergleichen Sie diese mit den tatsächlichen
Abbuchungen vom Konto.

Bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Geld oder Gepäck

Reisepass
• Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei Ihres Urlaubsortes eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.
• Wenden Sie sich mit der Anzeige an die österreichische Vertretungsbehörde in
Ihrem Urlaubsland (Botschaft oder Konsulat). Dort stellt man einen Notpass für Sie
aus. Gibt es keine österreichische Vertretungsbehörde, so können Sie sich auch an
die Vertretungsbehörde eines jeden anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union wenden.
• Zurück in Österreich müssen Sie im Falle eines Diebstahls mit Ihrer ausländischen
Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige in Österreich beantragen. Damit
können Sie dann einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Im Falle eines Verlusts
genügt die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde.

Führerschein
Im Ausland gibt es unterschiedliche Bestimmungen zum Verlust und dem Diebstahl des
Führerscheins. Einige Länder stellen eigene, zeitlich begrenzte Touristenführerscheine aus,
andere erlauben die Weiterfahrt mit einer ebenfalls zeitlich begrenzten Verlust- oder
Diebstahlsanzeige. Informieren Sie sich daher bei der örtlichen Polizei in Ihrem Urlaubsland
über die jeweiligen Bestimmungen und erstatten Sie in jedem Fall eine Diebstahls- oder
Verlustanzeige.

Bankomat- oder Kreditkarte
• Lassen Sie Ihre Bankomat- und Kreditkarten sofort sperren. Notieren Sie sich die
hierfür notwendigen Telefonnummern schon vor der Abreise.
• Befinden Sie sich im Ausland in einer finanziellen Notlage, kann ein Angehöriger eine
Überweisung via internationalen Geldtransfer tätigen. Mit einem Code
können Sie das Geld in der Landeswährung vor Ort beheben. Auch die
Vertretungsbehörden können Ihnen bei unverschuldeter Notlage weiterhelfen. Das
Service gilt aber nur für Notsituationen und nicht für eine Urlaubsverlängerung, Weiterreise, Einkäufe.
• Die Vertretungsbehörde kann beim Geldtransfer vom eigenen Konto durch
Angehörige behilflich sein. Sofern das nicht möglich ist, kann sie gegen die
Verpflichtung zu späterer Rückzahlung auch ein Darlehen für die Heimreise
gewähren.

Reisegepäck
Wenn Sie und Ihr Reisegepäck nicht zur gleichen Zeit am Urlaubsort angekommen
sind, ersetzt die Fluglinie grundsätzlich die Kosten für die Anschaffung der
notwendigsten Gegenstände wie Kleidung und Hygieneartikel zur Überbrückung.
Fluglinien haften für Schäden durch verspätete Beförderung,
bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Reisegepäck. Erstatten Sie bei der Fluglinie so bald wie möglich Anzeige. Bei beschädigtem Gepäck muss innerhalb von sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck innerhalb von 21 Tagen schriftlich Anzeige erstattet werden.

Weitere Tipps am Urlaubsort
Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände am Urlaubsort am besten im Hotelsafe.
Wer außerhalb Europas oder in einem Nicht-Euro-Land Urlaub macht, muss immer
noch Geld umwechseln. Meist sind die Wechselkurse am Urlaubsort günstiger als in
heimischen Banken. Wer jedoch erst im Ausland wechseln möchte, sollte unbedingt
in eine offizielle Wechselstube gehen und die Quittung gut aufbewahren. Auf keinen
Fall sollten Sie Geld in einer Bank am Bahnhof oder am Flughafen wechseln. Hierbei
zahlen sie die höchsten Provisionen und Spesen.

Weitere Information erhalten Sie in der nächsten Polizeiinspektion, auf der Homepage des Bundeskriminalamtes und auch per BMI-Sicherheitsapp.

Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen kostenlos und österreichweit unter der Telefonnummer 059133 zur Verfügung.

Artikel Nr: 17184 vom Mittwoch, 31. Juli 2019, 08:00 Uhr
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