Kriminalitätsbekämpfung

Menschenrechtsverletzungen im Fokus

Menschenhandel, Schlepperei und Ausbeutung sind drei eng miteinander verbundene Delikte, die sich auf die Ausnutzung und Ausbeutung von Menschen beziehen. Als zentraler nationaler und internationaler Ansprechpartner spielt das Bundeskriminalamt (BK) eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens.

Menschenhandel – wenn Leben zur Ware werden
Beim Menschenhandel steht die Ausbeutung einer Person in Verbindung mit Zwang im Mittelpunkt. Dieser Zwang kann durch physische oder psychische Gewalt erzeugt werden. Menschenhandel stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung sowie eine Missachtung der fundamentalen Rechte der Opfer dar. Menschenhandel ist eines der lukrativsten illegalen Geschäfte, da es Kriminellen hohe Gewinne bei geringem Risiko bietet. Besonders betroffen sind die wirtschaftlich schwächsten Mitglieder der Gesellschaft: Frauen und Kinder. Sie werden häufig in Bereichen wie Hausarbeit, Landwirtschaft, Baugewerbe, Gastronomie, Bettelei und Sexarbeit ausgebeutet.
Menschenhandel ist ein globales Problem. Die Ausbeutung findet meist im Verborgenen statt. Der Grund für die hohe Dunkelziffer liegt in der oftmals illegalen Beschäftigung der Opfer beziehungsweise in deren oftmals illegalem Aufenthalt. Das Verbrechen Menschenhandel weist eine Strafdrohung im Ausmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren auf. Bei erschwerenden Elementen sind bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.

Schlepperei – das gefährliche Geschäft mit der Hoffnung
Unter Schlepperkriminalität wird die vorsätzliche Förderung der illegalen Migration in oder durch einen EU-Mitgliedstaat verstanden. Österreich stellt mit seiner zentralen Positionierung in Europa einen wichtigen Dreh- und Angelpunkt für Schlepperrouten dar, da es als Destinations- und Zielland stark von Reisebewegungen betroffen ist. Nachfolgend werden die drei wichtigsten Routen näher erläutert:

Östliche Mittelmeeroute/ Westliche Balkanroute
Auf dieser Route werden vorwiegend Migrantinnen und Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten geschleppt. Die Route führt von Pakistan oder Afghanistan durch den Iran in die Türkei. Entlang des Balkans gelangen Geschleppte nach Zentral- und Nordeuropa.
Westliche Mittelmeeroute
Diese Route startet in Marokko. Es werden vorwiegend Migrantinnen und Migranten aus den westlichen afrikanischen Staaten wie dem Senegal oder der Elfenbeinküste nach Spanien geschleppt.
Zentrale Mittelmeerroute
Ausgangspunkte dieser Route sind nordafrikanische Staaten. Bei den Herkunftstaaten der Migrantinnen und Migranten handelt es sich überwiegend um Guinea, die Elfenbeinküste und Tunesien. Geschleppte versuchen auf dem Seeweg über Italien nach Westeuropa zu gelangen.

Die Nationalitäten von Schleppern und Geschleppten variieren je nach Route und Zielland. Die am häufigsten vorkommenden Nationalitäten sind Syrien, Türkei, Afghanistan, Marokko und Indien.

Fluchtgründe aus dem Heimatland sind beispielsweise Armut, Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, Krieg, Naturkatastrophen oder eine Nachfrage der Sexindustrie. Oftmals ist eine fehlende Aufklärung über die Delikte Menschenhandel, Schlepperei und Ausbeutung vorherrschend, sodass Geschleppte große Risiken auf sich nehmen, um ihrer Situation zu entkommen und an Menschenhändlerinnen und Menschenhändler geraten.

Die Schlepperei wird von organisierten Kriminalitätsstrukturen beziehungsweise internationalen kriminellen Organisationen durchgeführt und oftmals gehen Schlepperkriminalität und Menschenhandel teilweise ineinander über. Zur Bekämpfung der organisierten Schlepperkriminalität findet eine enge Kooperation zwischen den vor Ort zuständigen Polizeiinspektionen, den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt und internationalen Behörden statt.

Problemaufriss zur Ausbeutung – moderne Arten der Sklaverei
Ausbeutung beinhaltet ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Es kommt zu einer rücksichtlosen Ausnützung des Opfers. Ausbeutung umfasst laut § 104a des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Organentnahme, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei sowie die Ausbeutung zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen. In Österreich gilt die sexuelle Ausbeutung als Haupterscheinungsform, aber es werden auch Fälle von Arbeitsausbeutung, Ausbeutung in der Bettelei und Ausbeutung durch Begehung von Straftaten verzeichnet.
Die ausführlichen Definitionen sind unter dem untenstehenden Link zu finden.

Welche Rolle spielt das Bundeskriminalamt?
Um den oben beschriebenen Menschenrechtsverletzungen entgegenwirken zu können, wurde im Bundeskriminalamt eine eigene Abteilung zu den Delikten Schlepperei, Menschenhandel und Sonderermittlungen geschaffen. Diese hat zum Ziel, umfassendes Fachwissen zu bündeln und eine effektive Ermittlungstätigkeit sicherzustellen. Die Abteilung gliedert sich in das Kompetenzzentrum "Joint Operational Office", Ermittlungen im Bereich Menschenhandel und Schlepperei, sowie Sonderermittlungen zu den Themen Sozialleistungsbetrug, illegales Glücksspiel und Visaerschleichung. Ein Team aus rund 50 Expertinnen und Experten ermittelt gegen diese Delikte.

Das Joint Operational Office (JOO)
Als verlängerter Arm von Europol werden im JOO sowohl nationale als auch internationale Ermittlungsverfahren koordiniert. Unterschiedlichste Informationen mit Bezug zur Schlepperei sowie illegaler Migration werden dort zusammengeführt und an die unterschiedlichen Bedarfsträger weitergeleitet. Das Büro erstellt zudem Lagebilder und Analysen zu illegalen Migrationsströmen.

Schwerpunkt der Arbeit des JOO ist die operative Schlepperbekämpfung auf den Balkanrouten. Es unterstützt Balkanländer etwa durch die Beschaffung von Software, die Auswertung von Mobiltelefondaten oder die Bereitstellung von Dolmetschern. Aufgrund der hohen Internationalität der Schlepperkriminalität weist das Büro eine hohe Sprachenkompetenz auf.
Seit der Gründung des JOO kam es durch intensive internationale Zusammenarbeit europaweit zu hunderten Festnahmen von Schleppern, die international vernetzt agierenden Schlepperorganisationen angehören. Das Büro ist zudem ein Bindeglied zum European Migrant-Smuggling-Center (EMSC) von Europol.

Wohin können sich Betroffene wenden?
Das Bundeskriminalamt hat eine eigene Meldestelle eingerichtet, um gegen Menschenhandel anzukämpfen. Bei Verdachtsfällen kann die Hotline des Bundeskriminalamts entweder per Telefon unter +43 677 61343434 oder per Mail (menschenhandel@bmi.gv.at) kontaktiert werden. Hinweise können rund um die Uhr – auch anonym - übermittelt werden. Die Meldungen werden von Spezialermittlerinnen und Spezialermittler des Büros für Menschenhandel, Schlepperei und Sonderermittlungen entgegengenommen. Ziel der Polizeibediensteten ist es, Betroffene des Menschenhandels schneller zu identifizieren und Kriminelle rascher verfolgen zu können.

Zudem bestehen außerhalb des Innenresorts eigene Institutionen, die sich mit menschenrechtsverletzenden Fällen auseinandersetzen. Dazu zählen etwa die Frauen- und Migrantinnenorganisation LEFÖ–IBF oder die Betreuungsorganisation MEN VIA. Diese nicht behördlichen Organisationen (NGO‘s) bieten beispielsweise Beratungen zur Identifizierung an und treten mit potenziellen Opfern in Kontakt.

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Artikel Nr: 27860 vom Donnerstag, 13. März 2025, 09:35 Uhr
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