Betrügereien verhindern
Die Paragrafen 146 bis 148 des Strafgesetzbuches beschreiben den Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer beispielsweise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen.
So klar diese Beschreibung auch klingen mag, so vielfältig sind die Formen des Betrugs. Die Betrüger bedienen sich meist unterschiedlicher Lebenssachverhalte und nutzen dabei die Unwissenheit oder Gier der Opfer aus: sie klingeln an die Haustüre, schreiben einen Brief, greifen zum Telefon oder schicken E-Mails. Die Varianten sind zahlreich und oftmals bekannt, wie zum Beispiel im Internet: von vermeintlichen „Gratis“-Angeboten, Phishing-E-Mails, gefälschten Gewinnversprechen oder nicht versandte Waren ist hier die Rede. Die Gefahren können in sozialen Netzwerken, beim Online-Shopping, auf Internetseiten oder auch im Postkasten liegen. Meist sind die Täter dann erfolgreich, wenn Unerfahrenheiten gepaart mit Leichtgläubigkeit im Spiel sind. Es gilt der Grundsatz: Beweisen Sie Hausverstand.
Auf den folgenden Seiten finden Sie unterteilt in drei Kategorien zahlreiche unterschiedliche Betrugsmaschen mit den dazugehörigen Tipps der Kriminalprävention.
Anlagebetrug
Betrügerische Investment-Seiten im Internet
„Cyber Trading Fraud“
Beim sogenannten Cyber Trading Fraud werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call-Centern oder Massenmails. Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Call-Center-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten. Das bezahlte Geld wird nicht angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.
So schützen Sie sich:
- Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
- Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
- Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter www.fma.gv.at .
- Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
- Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
- Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
- Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.
Weitere Informationen und Warnlisten finden Sie bei den Finanzmarktaufsichtsbehörden aus Österreich und der Schweiz oder auf Watchlist Internet sowie Internet-Ombudsstelle .
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Ausspähen von Daten
Unter dem Begriff Ausspähen von Daten werden alle Methoden von Social Engineering verstanden, die das Ziel haben den Täter jedwede Information über das Opfer zu verschaffen. Die Vorgehensweisen der Täter sind dabei unterschiedlich: Sie erlangen mit Tricks Zutritt zu Gebäuden und Computersystemen, durchwühlen den Abfall oder erfragen telefonisch oder durch persönliche Gespräche wichtige Details, Passwörter, Zugangscodes usw. aus dem Leben einer Person oder eines Unternehmens. Die Täter nutzen dabei gerne die Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit aus.
Phishing ( 29,3 KB) bezeichnet den Versuch persönliche Daten über das Internet zu erlangen. Via E-Mails oder betrügerische Webseiten werden persönliche Daten oder Informationen wie Kreditkartennummern, Kontodaten sowie Zugangsdaten zu Ihren Email- und weiteren Accounts abgefragt.
Zur Vorgehensweise der Täter: Phishing gibt es in unterschiedlichsten Varianten. Fingierte E-Mails etwa sollen beim Adressaten den Eindruck erwecken, sie kämen von einer Bank oder einem Online-Auktionshaus. Die Empfängerin oder der Empfänger wird aufgefordert, einen Link anzuklicken vom dem er zu einer meist täuschend echt aussehenden Betrugs-Webseite geleitet wird. Dort wird das Opfer unter einem Vorwand gebeten seine persönlichen Daten – darunter auch Passwörter, Pins und Tans – einzutragen. Im Schadensfall nehmen Sie bitte sofort mit dem betroffenen Dienstleister (Bankinstitut, PayPal, Ebay, Amazon usw.) Kontakt auf, informieren diesen von dem Vorfall und veranlassen nötigenfalls die sofortige Sperre. Danach erstatten Sie bitte umgehend Anzeige auf einer Polizeiinspektion.
Empfehlungen der Kriminalprävention:
- Kein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut fordert per Email zur Eingabe von persönlichen Daten wie Passwörter usw. auf.
- Internetseiten, auf denen man sensible Nutzerdaten eingeben muss, erkennen Sie an den Buchstaben „https“ in der Adresszeile der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Browser. Weiters sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile oder an einem grün hinterlegten Zertifikatszeichen erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat.
- Überprüfen Sie die Adresszeile des Webbrowsers. Oft reicht ein Blick, um zu erkennen, dass es sich gar nicht um die richtige Website handelt. Sind Sie sich nicht sicher, geben Sie die Ihnen bekannte und gewohnte Adresse per Hand ein.
- Richten Sie sich Ihre wichtigen Homepages, wie zum Beispiel Bankzugang etc. als Favoriten in Ihrem Browser ein und verwenden Sie nur diese. Stellen Sie so sicher, dass Sie nur die offiziellen Seiten verwenden.
- Wichtig ist der Schutz durch Passwörter: Soweit möglich, verwenden Sie nicht das gleiche Passwort für mehrere Dienste – etwa E-Mail-Konto, Online-Shops und Communitys. Je länger und komplexer ein Passwort ist, desto schwerer ist es zu knacken. Es sollte mindestens acht Zeichen lang sein und aus einer zufälligen Reihenfolge von Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Ein solches könnte leicht erstellt werden, indem sich der Benutzer einen Satz überlegt und von jedem Wort den ersten Buchstaben sowie alle Zahlen und 2 Sonderzeichen verwendet (zum Beispiel der Satz: „Ich bin am 1. Jänner 1970 geboren.“ ergäbe das Passwort: Iba1.J1970g.).
- Wer sich die zahlreichen Codes schwer merken kann, dem helfen so genannte Passwort-Safes. Das sind PC-Programme, mit denen sich Geheimzahlen sicher speichern lassen. Der Anwender braucht sich dann nur noch ein Haupt-Passwort zu merken, welches natürlich entsprechend schwer zu erraten sein sollte.
- Sind Sie sich unsicher, ob Sie ein Passwort bekannt gegeben haben, dann ändern Sie als erstes das Passwort und melden Sie diesen Vorgang an die Betreiber der Homepage bzw. dem Unternehmen.
- Den Anweisungen solcher Mails sollte man keinesfalls nachkommen, sondern sie unverzüglich aus dem Account löschen. Kreditkarten- und Bankinstitute sowie Online-Shops würden Sie niemals per E-Mail zur Bekanntgabe von Daten auffordern.
Informationsblatt Phishing ( 235,2 KB)
Informationsblatt "Bank Phishing E-Mails" ( 437,5 KB)
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Bestellbetrug
Unter Bestellbetrug versteht man alle Betrugsdelikte, bei denen die Täter entweder als Besteller oder als Verkäufer widerrechtlich handeln.
Beispielsweise können Betrügerinnen und Betrüger mit gestohlenen Identitäten Waren bestellen, ohne diese auch zu bezahlen. Die Mahnungen für die bestellten Waren bekommen dann jene Personen, deren Daten (Namen, Adressen, Geburtsdaten) widerrechtlich verwendet wurde. Auf der anderen Seite gibt es Betrügerinnen und Betrüger, die sich auf Kleinanzeigen-Plattformen als seriöse Anbieterinnen und Anbieter darstellen. Die angebotenen Waren werden jedoch nach Vorauszahlung nicht verschickt.
Manchmal verwickeln die Täter ihre Opfer in langwierige Chats, schlagen Zahlungen über Kurierdienste vor und verlangen, dass ein Link in einem Messengerdienst angeklickt werden soll. Dabei wird aber nicht überwiesen, sondern abgebucht.
Sogenannte Fake-Shops, die im Internet auf den ersten Blick wie eine seriöse Plattform wirken, entpuppen sich als Betrugsfalle. Auch hier gehen die Geschädigten leer aus oder es werden minderwertige Waren verschickt.
Tipps der Kriminalprävention
- Seien Sie sich bewusst, dass Sie es mit Betrügerinnen oder Betrügern zu tun haben könnten! Das gilt für Sie als Käuferin oder Käufer ebenso wie als Verkäuferin oder Verkäufer.
- Überprüfen Sie die Seriosität der Anzeiger! Geben Sie den Namen bei einer Suchmaschine ein und beachten Sie Kundenrezessionen!
- Es ist Vorsicht geboten, wenn die Abwicklung über einen Kurierdienst vorgeschlagen wird. Bleiben Sie im Chat der Plattform und wechseln Sie nicht zu Messengerdiensten!
- Klicken Sie keine Links an, die Sie per E-Mail, SMS oder Messengerdienst bekommen! Geben Sie Ihre Daten nicht im Internet weiter!
- Überlegen Sie, ob der Preis realistisch oder ob das Angebot „zu schön ist, um wahr zu sein“!
- Seriöse Onlineshops sowie Kleinanzeigen-Plattformen haben ein Impressum und die Verantwortlichen reagieren auf Anfragen. Falls nicht, kaufen Sie lieber woanders ein!
Informationsblatt "Online Shopping Betrug" ( 1,5 MB)
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Vorauszahlungsbetrug
Bei dem Großteil der Betrugsdelikte handelt es sich um Vorschuss- oder Vorauszahlungsbetrug. Die Täter zielen darauf ab, mit unterschiedlichsten Vorgehensweisen die Opfer zu einer Zahlung, das heißt einer Geldleistung zu motivieren.
CEO-Betrug
Seit 2015 ist diese Betrugsform in ganz Europa bekannt. Die Betrüger geben sich als vermeintliche Firmenchefs, international als Chief Executive Officer (CEO) bezeichnet, aus und kontaktieren mit einer manipulierten E-Mail-Adresse ihre Zielpersonen, in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Treasury, der Buchhaltung oder dem Accounting. Es wird eine dringende Überweisung unter strikter Geheimhaltung angeordnet. Dieser Schritt wird in weiterer Folge durch eine Drittperson, einem Jurist, Geschäftspartner oder Berater, bestätigt.
Informationsblatt "CEO/Business E-Mail Betrug (CEO-Betrug)" ( 358 KB)
Rechnungslegungsbetrug
Bei dieser Betrugsart werden fiktive oder abgeänderte Rechnungen an die Unternehmen übermittelt. Die Täter zielen darauf ab, eine Geldleistung mitunter über Auftrag des Geschäftsführers oder des Vorstandes zu generieren.
Informationsblatt Rechnungslegungsbetrug ( 212 KB)
Informationsblatt "Rechnungsbetrug" ( 433,4 KB)
Gewinnversprechen
Die Mitteilungen über einen angeblichen Lotteriegewinn werden zumeist über Massen-Emails, sogenannte Spam-E-Mails, verbreitet. Es handelt sich dabei um einen Betrugsversuch bei dem die Täter versuchen, aufgrund von vermeintlichen Gebühren, Honoraren etc. Geldleistungen von den Opfern zu erhalten.
Informationsblatt Gewinnversprechen ( 212 KB)
Inkasso-Betrug
Die Täter versenden E-Mails, Fax oder Briefe, in denen die Bezahlung für in Wirklichkeit nicht existierende Rechnungen gefordert wird. Als Absender dieser Mahnungen scheinen vermeintliche Inkassobüros oder Rechtsanwälte auf. In vielen Fällen wird auf im Anhang übermittelte Rechnungen verwiesen, in denen Details über die Forderung zu entnehmen sind.
Informationsblass Inkasso-Betrug ( 274,5 KB)
Love Scam oder Romance Scam
Bei dieser Betrugsform nutzen die Täter die vermeintliche Zuneigung von Frauen und Männern aus, um das Opfer zu Zahlungen zu bewegen. Sie hat sowohl weibliche als auch männliche Opfer. Mittels Telefonaten, E-Mails und anderen Kommunikationsformen der Neuen Medien wird den Opfern eine Art Beziehung vorgespielt und in weiterer Folge finanziell ausgebeutet.
Informationsblatt Love Scam ( 213 KB)
Mietbetrug
Beim Mietbetrug inserieren die Täter auf Internetseiten oder in Zeitungen oder Zeitschriften preiswerte Wohnungen zur Miete. Der Täter gibt vor, sich für längere Zeit im Ausland zu befinden und bietet an, gegen eine Mietvorauszahlung den Mietvertrag und den Wohnungsschlüssel per Paket zu übermitteln. Es gibt keinen direkten Ansprechpartner in Österreich. Nach der Bezahlung bricht der Kontakt ab.
Informationsblatt Mietbetrug ( 215 KB)
Enkel- oder Neffenbetrug
Insbesondere ältere Menschen werden telefonisch von den Tätern kontaktiert und im Rahmen des Gesprächs unter Vorspielung lebensnaher Sachverhalte um eine Geldleistung gebeten. Die vermeintlichen Enkel oder Neffen holen das Geld niemals selbst beim Opfer ab, sondern schicken angebliche Freunde als Geldboten.
Informationsblatt Enkel- oder Neffenbetrug ( 249,6 KB)
Karte Neffentrick ( 650,5 KB)
Geldwechselbetrug
Die Täter sind besonders in Wohngebieten, Fußgängerzonen, Parkplätzen und Einkaufszentren aktiv. Dort bitten sie die Opfer, Euro-Münzen oder Geldscheine zu wechseln. In weiterer Folge werden die Opfer von den Tätern durch ein Gespräch irritiert und entweder beim Geldwechseln bestohlen oder um das korrekte Wechselgeld betrogen.
Informationsblatt Geldwechselbetrug ( 209 KB)
Notfall-E-Mail
Bei dieser Betrugsart verschafft sich der Täter einen widerrechtlichen Zugang zu einem E-Mail-Account und versendet in dessen Namen dann sogenannte Notfall-E-Mails an die Kontakte im Adressverzeichnis des Account-Besitzers. In der E-Mail selbst wird vorgegeben, dass sich der Account-Besitzer in einer Notlage im Ausland befindet und dringend Geld benötigt. Die Zahlungen werden meist über Geldtransferdienste erbeten.
Informationsblatt Notfall-E-Mail ( 216 KB)
Kontoeröffnungs-, Kredit- oder Leasingbetrug
Bei dieser Betrugsart eröffnet der Täter unter falscher Legitimation ein Konto, überzieht dieses oder nimmt einen Kredit auf oder schließt einen Leasingvertrag bei einem Unternehmen, einem Bank- oder Kreditinstitut ab. Er verspricht zwar die Rückzahlung, ist aber nicht in der Lage und oder Willens dies zu tun. Er täuscht sowohl Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit vor, das Opfer wird um die aushaftende Summe gebracht.
Informationsblatt Kontoeröffnungs-, Kredit- oder Leasingbetrug ( 212 KB)
Cold Calling
Beim Cold Calling führen die Täter unter unterschiedlichsten Vorwänden unerlaubte
Werbeanrufe aber auch Gewinnmitteilungen und Drohanrufe per Telefon durch. Die Angerufenen werden bei den Gesprächen aufgefordert, zum Beispiel ein Gewinnspiel-Abo oder ein in Kürze startendes Gewinnspiel zu kündigen, bei dem sie eingetragen wären und für welches Kosten anfallen. Diese Kosten würden wiederum von ihrem Konto abgebucht werden. Die Angerufenen werden unter Druck gesetzt. Zum Zweck der Kündigung sollen sie daher eine Mehrwertnummer anrufen. Achtung ist geboten, da diese Gespräche zu Mehrwertnummern bis zu 20 Minuten dauern können und dadurch sehr hohe Kosten anfallen.
Informationsblatt Cold Calling ( 213 KB)
Finanzagent oder „Money Mule“
Diese Vorgehensweise ist typisch für Betrugshandlungen im Internet. Sie dienen entweder der Verschleierung von Zahlungsströmen bei Internetbetrugshandlungen oder um an das Vermögen der Opfer zu gelangen. Steigt man auf dieses Angebot ein, wird man als Finanzagent, international als "money mule" bekannt, in das Betrugsschema involviert.
Informationsblatt Finanzagent ( 212,2 KB)
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Polizistentrick
Beim Polizistentrick rufen unbekannte Täter in der Regel ältere Personen an und geben sich als Kriminalbeamte aus. Sie erzählen dem Opfer, dass zum Beispiel eine Einbrecherbande in der Umgebung ihr Unwesen treibt und als nächstes bei der oder dem Angerufenen einbrechen würden. Um alle Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen, sollen sie der „Polizei“ zur Verwahrung übergeben werden. Es wird ein Treffen zur Übergabe organisiert und entweder von der Anruferin oder dem Anrufer selbst beziehungsweise von einem Mittäter abgeholt.
Informationsblatt Polizistentrick ( 941,7 KB)
Eine weitere Form des Polizistentricks ist der Kautionsbetrug. Auch hier gehen die Täter ähnlich vor, nur teilen sie dem Opfer mit, dass ein naher Angehöriger einen Unfall mit Verletzten verursacht hätte. Um zu vermeiden, dass die oder der Angehörige ins Gefängnis muss, soll das Opfer eine Kaution bezahlen. Diese wird dann vom Anrufer selbst oder einem Mittäter abgeholt.
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Gefälschte Gewinnspiele
Bei gefälschten Gewinnspielen handelt es sich um eine Form von Betrug oder Datendiebstahl. Die Gewinnspiele sind entweder frei erfunden oder existieren von vornherein nicht. Ziel der Täterinnen bzw. Täter ist es, an Ihre sensiblen Daten wie zum Beispiel Bankzugangsdaten, Passwörter oder auch an Ihre Telefonnummer zu kommen. Die Täterinnen bzw. Täter wollen, dass Sie diese Daten eingeben, um am „Gewinnspiel“ teilnehmen zu können. In Wirklichkeit werden diese dann für andere Straftaten verwendet. Oft werden auch Vorauszahlungen, Kautionen, Rechtskosten oder ähnliches verlangt, damit ein „Gewinn“ ausgezahlt werden kann – erhalten tun Sie diesen natürlich nie.
Meistens kommen die Aufforderungen zur Teilnahme an einem Gewinnspiel per E-Mail, SMS bzw. Messengernachricht oder als „Pop-up“ Fenster. Es wird entweder behauptet, dass man an einem Gewinnspiel teilnehmen soll, oder dass man „zufällig“ als Gewinnerin bzw. Gewinner eines hohen Geldpreises gezogen wurde. Manche Täterinnen bzw. Täter verwenden auch Firmennamen und Logos namhafter Unternehmen, damit die Gewinnspiele echter wirken – tatsächlich sind diese oft schwer von echten Gewinnspielen zu unterscheiden!
Wenn man auf die Aufforderungen der Täterinnen bzw. Täter eingeht, wird beispielsweise verlangt, dass man Bankdaten für die Überweisung angeben oder unter einem Vorwand Vorauszahlungen tätigen muss. Manchmal enthalten diese Nachrichten einen Link, der zu einem gefälschten Registrierungsportal führt.
Präventionsempfehlungen der Polizei
- Überprüfen Sie, welche Anbieterin bzw. welcher Anbieter angeblich hinter dem Gewinnspiel steckt. Ist das überhaupt plausibel?
- Klicken Sie keine Links an, die in der Nachricht angegeben sind. Damit können Kriminelle Sie auf betrügerische Websites locken.
- Geben Sie niemals sensible Daten auf Internetseiten ein, wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind, dass die Seite vertrauenswürdig ist.
- Tätigen Sie keine Vorauszahlungen, speziell wenn Druck erzeugt wird. Den hohen Gewinn gibt es nicht.
Was tun im Schadensfall?
Sollten Sie auf ein falsches Gewinnversprechen hereingefallen sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Speichern Sie den Mailverkehr und fertigen Sie Screenshots an.
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Kleinanzeigenbetrug
Das Kleinanzeigengeschäft im Internet funktioniert wie ein Flohmarkt und ermöglicht Privatpersonen, ihre persönlichen und nicht mehr gebrauchten Gegenstände zu verkaufen oder Schnäppchen zu erlangen.
Doch dabei ist Vorsicht geboten, da Betrügerinnen und Betrüger die Zahlung kassieren, aber die Ware nicht versenden oder diese möglicherweise minderwertig oder beschädigt ist. Auch für Verkäuferinnen bzw. Verkäufer besteht die Gefahr, dass man die Gegenstände versendet, die Käuferin bzw. der Käufer die Ware aber nie bezahlt.
Wann ist für Verkäuferinnen bzw. Verkäufer und Käuferinnen bzw. Käufer Vorsicht geboten?
- Seien Sie achtsam, wenn die Interessierten den Kauf über eine andere Kommunikationsform abwickeln wollen (private Handynummer oder E-Mail-Verkehr).
- Seien Sie vorsichtig, wenn die Kommunikation nicht in der Sprache erfolgt, in der die Ware angeboten wird und wenn der Versand oder die Überweisung ins Ausland erfolgen soll. Bei Vorkasse z. B. Versand, Lieferkosten, Zollgebühren etc. und komplizierten Zahlungs- und Versandvorgängen sollte man achtsam sein.
- Übermitteln Sie keine Ausweiskopien, da diese für einen Identitätsdiebstahl verwendet werden können.
Präventionsempfehlungen der Polizei
- Nach Möglichkeit begutachten Sie immer vor Ort die Ware und bezahlen Sie dann bei der Übergabe!
- Auch im Internet gibt es nichts zu verschenken – Vorsicht bei zu günstigen Angeboten!
- Vorsicht bei Verkäufen, Überweisungen oder Lieferungen ins Ausland!
- Wickeln Sie den Verkauf bzw. Kauf nur auf der angebotenen Kommunikationsplattform des Kleinanzeigenanbieters ab!
- Übt die Käuferin bzw. der Käufer oder die Verkäuferin bzw. der Verkäufer Druck aus und verlangt Vorkasse-Leistungen, ist Misstrauen geboten!
- Kontrollieren Sie den Zahlungseingang auf Ihrem Konto! Die Deckungsprüfung bei Scheckzahlungen dauert in der Regel mehrere Tage!
- Übermitteln Sie keine Ausweiskopien, da diese für einen Identitätsdiebstahl und in weiterer Folge für andere Straftaten verwendet werden.
Was tun im Schadensfall?
- Informieren Sie sofort die Kleinanzeigenplattform über einen möglichen Betrug.
- Fertigen Sie Screenshots von Nachrichten, Chats und E-Mails und Überweisungsbestätigungen an.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und stellen Sie gesicherte Beweise zur Verfügung.
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Illegaler Tierhandel
Hundewelpen, die auf diversen Internetseiten oder auch in sozialen Medien zum Kauf angeboten werden, verbindet oftmals derselbe Hintergrund: Geboren in osteuropäischen EU- und Nicht-EU-Ländern, werden sie auf Online-Plattformen zum Kauf angeboten, verkauft und in ein westeuropäisches Land geliefert. Größere „Firmen“ handeln mit bis zu 1.000 Tieren jährlich. Die Muttertiere werden unter grausamen Bedingungen als Gebärmaschinen gehalten. Häufig werden die Welpen dem Muttertier viel zu früh weggenommen, was zu chronischen Beschwerden oder Krankheiten führen kann. Bevor sie nach Westeuropa verbracht werden, werden sie keiner tierärztlichen Kontrolle unterzogen, wodurch sie nicht nur ungeimpft beziehungsweise ungechipt exportiert werden, sondern auch mögliche Erkrankungen oder ein Parasitenbefall unbehandelt bleiben.
Zumeist werden die Welpen in ihrem noch jungen Leben durch die langen Transportwege großen Strapazen ausgesetzt. Da die Tiere jedoch oft auch keine gültigen Dokumente haben, werden sie von den Transporteurinnen bzw. Transporteuren in viel zu kleine Behältnisse gezwängt. Die Täterinnen bzw. Täter machen sich neben der Tierquälerei auch oftmals weiterer Delikte, wie etwa der Urkundenfälschung oder des Betrugs strafbar, denn es kommt auch vor, dass nach erfolgter Zahlung gar kein Hund geliefert wird.
Präventionsempfehlungen der Polizei
- Kaufen beziehungsweise übernehmen Sie keine Tiere an öffentlichen Orten, wie Parkplätzen, Jahrmärkten oder Raststationen.
- Kaufen Sie bei offiziellen Züchterinnen bzw. Züchtern und holen Sie die Tiere dort auch persönlich ab.
- Es gibt Internetseiten seriöser Hundezüchterinnen und -züchter. Der österreichische Kynologenverband ist der Dachverband von rund 100 österreichischen Hundeverbänden und 500 Vereinen.
- Vergewissern Sie sich, ob die Dokumente und Unterlagen der Züchterin bzw. des Züchters schlüssig und glaubwürdig erscheinen.
- Lassen Sie sich nicht von der Mitleidsmasche der Täterinnen bzw. Täter täuschen. Den Tieren ist am besten geholfen, wenn Sie verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei unter 133 melden.
Was tun im Schadensfall?
Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, z. B. Hunde, die auf Parkplätzen zum Verkauf angeboten werden, rufen Sie die Polizei unter 133 an.
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Fakeshop
Beim Großteil der Online-Händlerinnen und -Händler handelt es sich um seriöse Anbieterinnen bzw. Anbieter. Leider gibt es aber auch sogenannte Fakeshops – das sind gefälschte Online-Shops. Diese bieten oft hochwertige Produkte zu sehr günstigen Preisen an, jedoch erfolgt die Lieferung der Ware nicht bzw. wird minderwertige Ware versendet. Diese betrügerischen Websites sind allein darauf ausgelegt, Zahlungen einzusammeln. Als Zahlungsart wird nur Vorkasse oder Kryptowährung angeboten, andere Zahlungsmethoden scheinen nicht auf oder sind aufgrund eines „Fehlers“ nicht verfügbar. Die Homepages der Fakeshops sehen oftmals täuschend echt aus und verleiten mit einem professionellen Erscheinungsbild zu einem Kauf. Die Manipulation von Bewertungen und Rezensionen soll das Vertrauen der Käuferinnen und Käufer gewinnen. Gekaufte oder gefälschte Rezensionen erwecken den Eindruck, dass die Verkäuferin bzw. der Verkäufer und seine Produkte zuverlässig sind, obwohl die angebotene Ware tatsächlich oft nicht existiert oder von minderer Qualität ist. Gezielte Werbung auf Social-Media-Plattformen oder über Phishing-Mails machen auf den Shop aufmerksam. Die Online-Plattformen tauchen jedoch meist nur kurze Zeit im Internet auf, was die Strafverfolgung erschwert.
Leider wird es immer schwieriger, Fakeshops von richtigen Shops zu unterscheiden. Eine Möglichkeit ist, nur bei bekannten Online-Händlerinnen bzw. -Händlern einzukaufen, nach Erfahrungen mit dem Shop im Internet zu suchen oder diesen direkt beim Fake-Shop-Detector der Watchlist-Internet überprüfen zu lassen.
Typische Merkmale von Fake-Shops:
- Ungewöhnlich günstige Preise: Sehr niedrige Preise für gefragte Produkte sind oft ein Hinweis auf eine unseriöse Anbieterin bzw. einen unseriösen Anbieter und ein „Lockangebot“, um schnell Käuferinnen bzw. Käufer anzuziehen.
- Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben: Seriöse Anbieterinnen bzw. Anbieter stellen vollständige Informationen zur Identität und Erreichbarkeit des Unternehmens bereit, während Fake-Shops diese oft weglassen oder fiktive Adressen verwenden.
- Verdächtige Zahlungsmethoden – Zahlung per Vorkasse: Bei Fake-Shops werden häufig ausschließlich Vorkasse oder schwer rückverfolgbare Zahlungsmethoden (wie Kryptowährungen) angeboten, um es den Opfern schwer zu machen, ihr Geld zurückzubekommen.
- Mangelhafte Kontaktmöglichkeiten: Wenn lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben ist, keine Telefonnummer hinterlegt oder das Kontaktformular nicht funktioniert, sollten Käuferinnen und Käufer skeptisch werden.
- Schlecht übersetzte Inhalte und Fehler im Text: Viele Inhalte solcher Webseiten sind schlecht übersetzt oder voller Rechtschreibfehler, was auf eine unprofessionelle Herkunft der Seiten hinweisen kann.
- Gefälschte Gütesiegel: Das angegebene Gütesiegel muss mit dem Siegelanbieter verlinkt sein. Prüfen Sie auf dessen Homepage, ob der Online-Shop über ein gültiges Zertifikat verfügt.
Präventionsempfehlungen der Polizei
- Auch im Internet gibt es nichts zu verschenken – Vorsicht bei zu günstigen Angeboten! Wenn ein Angebot zu gut erscheint, um wahr zu sein, könnte es sich um einen betrügerischen Fake-Shop handeln. Überprüfen Sie die üblichen Preise bei anderen, bekannten Anbieterinnen bzw. Anbietern.
- Vertrauenswürdige Webseiten verwenden: Kaufen Sie nach Möglichkeit bei bekannten, etablierten Online-Shops ein oder achten Sie auf Gütesiegel und Zertifikate, die die Vertrauenswürdigkeit der Anbieterin bzw. des Anbieters belegen.
- Bewertungen über den Shop lesen: Recherchieren Sie Kundenbewertungen auf unabhängigen Portalen und achten Sie auf durchgehend negative oder übermäßig positive Kommentare, die gefälscht wirken könnten.
- Sichere Zahlungsmethoden nutzen: Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden wie Kreditkarte oder Zahlung auf Rechnung. Vermeiden Sie ungesicherte Vorabüberweisungen an unbekannte Anbieterinnen bzw. Anbieter.
- Checken Sie den Online-Shop auf den Homepages Watchlist Internet und Fake-Shop Detector !
Weiterführende Links
Was tun im Schadensfall?
- Fertigen Sie Screenshots von Nachrichten, Chats und E-Mails und Überweisungsbestätigungen an.
- Versuchen Sie, die Zahlung bei Ihrem Zahlungsdienstleister zu stornieren oder rückgängig zu machen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und stellen Sie gesicherte Beweise zur Verfügung.
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